Egger Kurt · Nationalrat · 2021-09-29
Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2021-09-29
Wortprotokoll
Ich vertrete hier die Minderheit betreffend die neue Übergangsbestimmung, Artikel 49b. Diese Übergangsbestimmung hat zwei Teile: Zum einen soll der Bundesrat bis Ende 2022 Vorschläge für Massnahmen zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens unterbreiten, zum andern soll er, wo möglich, Massnahmen in eigener Kompetenz ergreifen.
Die Übergangsbestimmung gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, sofort nächste Schritte in Angriff zu nehmen. Das ist ein Anliegen, das heute in der Eintretensdebatte von mehreren Rednerinnen und Rednern vorgebracht worden ist. Den ersten Teil des Minderheitsantrages hat der Bundesrat bereits in Angriff genommen. Er hat vor zehn Tagen die Eckwerte für ein CO2-Gesetz nach 2024 veröffentlicht. Dabei hat er kundgetan, dass er an den Klimazielen festhalten und die Emissionen bis 2030 halbieren will. Das ist schon einmal ein positiver Anfang, und dies ist auch bitter nötig. Die jüngsten Berichte des IPCC zeigen deutlich, dass wir wesentlich schneller vorangehen müssen als bisher. Die Überschwemmungen und Brände in diesem Sommer sind ein Vorgeschmack auf das, was wir in den nächsten Jahren erleben werden.
Der Bundesrat setzt bei seinen Eckwerten vor allem auf freiwillige Anreize und technologische Entwicklungen. Er hofft dabei, dass die Bevölkerung und die Industrie mitmachen werden. Das reicht jedoch kaum aus. Wie wir der Presse entnehmen konnten, bezweifeln das nicht nur wir, sondern auch viele Wissenschafter. Auch ich frage mich, wie man nun plötzlich die Ziele mit weit weniger Massnahmen und viel [PAGE 1992] weniger Geld erreichen soll. Nebst Anreizen braucht es doch auch Investitionshilfen, zum Beispiel für den Aufbau von Wärmenetzen oder zur Unterstützung von Technologien, damit die Industrie auf erneuerbare Energien umsteigen kann.
Wenn wir auf zusätzliche Abgaben verzichten, wären doch technische Vorschriften, Verbote oder Quoten auch sehr wirksam. Diese haben eine weit höhere Akzeptanz als Abgaben und sind in der Bevölkerung auch mehrheitsfähig. Ich denke da an den Ersatz fossil betriebener Heizungen im Gebäudebereich oder an den fossilfreien Autoverkehr.
Die Medienmitteilung des Bundesrates verliert auch kein Wort zum Finanzplatz, der ja zwanzigmal mehr CO2 verursacht als die Schweizer Unternehmen und Haushalte zusammen. Es macht auf mich ein bisschen den Eindruck, als ob der Bundesrat nur auf diejenige Hälfte der Stimmenden Rücksicht genommen hat, die Nein gestimmt hat. Dabei unterstützt gemäss Nachbefragungen weit über die Hälfte der Bevölkerung auch weitergehende Massnahmen. Nun, all diese Themen werden wir ja in der angekündigten Vernehmlassung weiter diskutieren.
Die Übergangsbestimmung hat auch einen zweiten Teil: Der Bundesrat hat sich in der Medienmitteilung nicht dazu geäussert, ob er gewillt ist, Massnahmen in eigener Kompetenz umzusetzen. Meiner Meinung nach gäbe es da durchaus Spielraum, zum Beispiel aufgrund von Artikel 50 des Energiegesetzes. Da steht, dass der Bund Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien unterstützen kann. Ich denke da zum Beispiel an den Ausbau des erfolgreichen Programms "erneuerbar heizen". Da könnte man doch Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen unterstützen, welche eine fossil betriebene Heizung durch ein System mit erneuerbarer Energie ersetzen. Oder man könnte Gemeinden und Städte darin unterstützen, dass sie eigene Klimapläne erarbeiten, welche aufzeigen, wie die Kommunen netto null erreichen. Oder im Bereich Aus- und Weiterbildung: Wir wissen ja, dass der Fachkräftemangel gerade mit Blick auf Gebäudesanierungen und erneuerbare Energien enorm ist. Sie sehen, die Übergangsbestimmung gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, weitere Massnahmen umzusetzen.
Im Sinn des Klimaschutzes bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.