Bäumle Martin · Nationalrat · 2021-09-29
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-09-29
Wortprotokoll
Zuerst drei grundsätzliche Vorbemerkungen zu den Minderheiten:
1.[NB]Oftmals war die Ablehnung der Anträge nicht materiell-grundsätzlich, sondern formell, weil wir keine neuen Punkte, keine Verschärfungen, aber auch keine Abschwächungen in dieses Gesetz aufnehmen wollten.
2.[NB]Der Einzelantrag Regazzi lag der Kommission nicht vor. Deshalb kann ich als Kommissionssprecher dazu auch nicht Stellung nehmen.
3.[NB]Der UREK-Mehrheit ist es bewusst, dass wir eine neue Vorlage und neue Ziele in der Gesetzgebung brauchen, um das Netto-null-Ziel 2050 zu erreichen. Wir brauchen auch neue Massnahmen. Dieses Gesetz ist aber nicht der Ort für diese Massnahmen und Ziele. Heute geht es nur darum, die Übergangsregelung, die wir bereits einmal bis 2021 verlängert haben, bis 2024 zu verlängern, damit nichts von diesem Gesetz entfällt. Dies ist auch im Interesse der Wirtschaft.
Zu Artikel 3: Die Mehrheit will hier klar die Fortschreibung der bisherigen Gesetzgebung. Sie will also den Absenkungspfad, der bis 2021 verlängert wurde, ebenfalls bis 2024 verlängern. Allerdings erfolgt hier eine leichte Öffnung für einen Auslandanteil von maximal 25 Prozent; das wurde bereits erwähnt. Diese Erleichterung ist in der Kommission unbestritten. Die Minderheit geht weniger weit. Sie will die Ziele für die nächsten Jahre eher aufgrund der realen Zielverfehlung etwas abschwächen. Was in ihrer Fassung aber ebenfalls gilt, ist Absatz 1ter betreffend den Auslandanteil von 25 Prozent. Dieser blieb in der Kommission unbestritten und steht in der Fahne sowohl für die Fassung der Mehrheit wie auch für die Fassung der Minderheit, dies in Korrektur zu dem, was die Frau Bundesrätin gesagt hat. Ich korrigiere den Bundesrat nicht gerne. Die Fahne und die Haltung der Kommission sind hier aber klar. Die Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit betrifft nur Absatz 1bis. Absatz 1ter ist unbestritten. Es ist aber klar, dass der Ständerat, wenn die Minderheit durchkommt, noch einmal prüfen muss, wie das Ganze dann in der Kaskade funktioniert.
Zum Minderheitsantrag Nussbaumer: Die Kommission lehnt diesen mit 16 zu 6 Stimmen ab. Grundsätzlich kann der Bundesrat es genau so machen, wie es dieser Antrag will. Aber es wäre hier ein neues verpflichtendes Element, und dieses hat die Kommission eben mit 16 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Beim Minderheitsantrag Bäumle gäbe es die Option, ein zusätzliches Ziel mit internationalen Vereinbarungen zu vereinbaren. Das ist grundsätzlich eine Abschwächung des bestehenden CO2-Gesetzes. Es blieb im bisherigen Gesetz aber toter Buchstabe, und die Mehrheit der Kommission geht davon aus, dass es auch toter Buchstabe bleiben wird. Deshalb beantragt die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Streichung von Absatz 2.
Der Minderheitsantrag Rösti zu Artikel 26 ist wohl der umstrittenste Punkt. Herr Müller-Altermatt hat eigentlich sehr gut erklärt, wie der Meccano mit Sanktionen, Kompensationssatz und Kompensationsaufschlag funktioniert. Ich werde es hier [PAGE 1998] auch aus Zeitgründen nicht noch einmal wiederholen. Faktisch bleibt: Mutmasslich wird aus dieser Gesetzesänderung bzw. aus dieser Vorlage keine Erhöhung des Benzinpreises resultieren. Es wird im Bericht als möglich angetönt, dass plus 0,4 Rappen denkbar sein könnten. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen hier aber klar, bei der bisherigen Gesetzgebung zu bleiben, das heisst, das Maximum von 5 Rappen zu belassen. Man geht aber davon aus, dass es 1,5 bis maximal 1,9 Rappen sein werden. Dies wird Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen beantragt.
Beim Minderheitsantrag Nussbaumer zu Artikel 28 geht es um den Abgabesatz. Die Minderheit möchte ihn auf 145 Franken erhöhen. Heute gilt ein Maximum von 120 Franken. Hier beantragt Ihnen die Kommission ebenfalls, heute keine Diskussion zu diesem Thema zu führen und keine Erhöhung anzugehen. Es ist eine Verschärfung des bisherigen Gesetzes, und die Kommission beantragt Ihnen in diesem Zusammenhang mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, jetzt in dieser Gesetzgebung keine Erhöhung der CO2-Abgabe vorzunehmen.
Ich komme zum Kapitel "Abgabe Allgemeine Luftfahrt" und damit zum Antrag der Minderheit Klopfenstein Broggini: Von diesem Minderheitsantrag ist einseitig nur die Businessjet-Abgabe betroffen, und es sind viele rechtliche Fragen offen - das sind die materiellen Bedenken. Zudem ist die Kommission daran, eine neue Lösung für den Flugverkehr aufzugleisen. Das Postulat 20.3973 der UREK-N, "CO2-neutrales Fliegen bis 2050", fordert den Bundesrat auf, dem Parlament in einem Bericht neue Ansätze aufzuzeigen, wie bis 2050 ein CO2-neutraler Flugverkehr erreicht werden könnte. Der Minderheitsantrag Klopfenstein Broggini wurde ebenfalls mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Zum Antrag der Minderheit Clivaz Christophe zu den klimabedingten finanziellen Risiken: Grundsätzlich ist dieser Minderheitsantrag unbestritten. Auch die Branche unterstützt das Anliegen, das wurde gesagt, aber nicht hier und jetzt in diesem Gesetz. Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 8 Stimmen, auch diesen Passus nicht aufzunehmen. Das Thema gehört in die nächste Gesetzgebung.
Zum Antrag der Minderheit Egger Kurt zu den Übergangsbestimmungen: Wie die Frau Bundesrätin es gesagt hat, wird es wahrscheinlich ohne diesen Antrag schneller gehen. Er ist unnötig. Der Bundesrat handelt und macht das. In dem Sinne beantragt Ihnen die Kommission mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Noch eine Bemerkung zur Rückwirkung der Vorlage: Diese Frage stand etwas offen im Raum, Herr Imark hat sich dazu geäussert. Für die Kommission ist klar: Wenn nicht das Referendum ergriffen wird, ist bis April eine quasi rückwirkende Inkraftsetzung kein Problem. Sollte hingegen das Referendum ergriffen werden und eine Abstimmung erfolgen, könnte es - sollte die Abstimmung gewonnen werden, sodass das Gesetz in Kraft treten kann - August oder September werden. Das ist etwas heikel bezüglich der Rückwirkung, das ist der Kommission bewusst. Die Kommission hat aber entschieden, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, das Gesetz rückwirkend in Kraft zu setzen. Ich möchte einfach zuhanden der Materialien festhalten, dass wir uns bewusst sind, dass dies heikel würde, sollte das Referendum ergriffen werden. Aber wir sind hier der Gesetzgeber, und wir sind uns bewusst, was wir legiferieren.
Zusammengefasst beantragt Ihnen die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Vorlage zuzustimmen.