Müller Leo · Nationalrat · 2021-09-30
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-30
Wortprotokoll
Sie haben es soeben gehört: Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragt Ihnen, beim Geschäft 09.503 auf den Entwurf 2 einzutreten und der Vorlage zuzustimmen. Es geht hier um die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften und auf ausländischen Obligationen sowie um die Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen.
Mit meinem Minderheitsantrag bitte ich Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Auch der Bundesrat nahm am 18.[NB]November 2020 zu diesem Entwurf Stellung und beantragte ebenfalls, es sei nicht auf diese Vorlage einzutreten. Sie haben es richtig gehört: Der Bundesrat stützt meinen Minderheitsantrag. Schon das ist ein gutes Argument dafür, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Durch die Vorlage würden Steuerausfälle von etwa 220 Millionen Franken entstehen. Der Nutzen dieser Vorlage ist nicht gerade berauschend. Einzelne Punkte daraus, die zur Stärkung des Finanzmarktes erforderlich sind, wurden bereits in die Vorlage betreffend die Revision des Verrechnungssteuergesetzes eingebaut. Der Rest der Vorlage ist nun abzuschreiben, respektive es ist nicht darauf einzutreten.
Ich rufe nochmals kurz in Erinnerung: Die Gesamtvorlage 09.503 setzt sich aus drei Teilen zusammen. Der erste Teil umfasst die Abschaffung der Emissionsabgabe. Diese haben wir in der Sommersession beschlossen. Dagegen wurde, Sie haben es auch mitbekommen, das Referendum ergriffen. Es bietet sich die Gelegenheit, im nächsten Jahr über diese Vorlage abzustimmen.
Mit den soeben erwähnten Bestandteilen umfasst Teil 2 ein Volumen von rund 220 Millionen Franken. Teil 3 umfasst die Umsatzabgabe auf den übrigen ausländischen Wertschriften sowie die Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen. Das Volumen dieser Vorlage würde rund 1,8 Milliarden Franken betragen. Ich bin klar der Meinung, dass wir uns diese Einnahmenausfälle nicht leisten können, zumal der Nutzen nicht entsprechend gross ist.
Zu Teil 3 habe ich bereits in der WAK unseres Rates einen Antrag auf Abschreibung gestellt, der auch gutgeheissen wurde; somit ist Teil 3 definitiv vom Tisch und kommt nicht mehr ins Parlament. Jetzt wollen wir auch bei Teil 2 Klarheit schaffen und diesen definitiv abschreiben.
Ich bitte Sie, im Zusammenhang mit dieser Vorlage zu berücksichtigen, dass wir Corona-Schulden im Ausmass von rund 25 bis 30 Milliarden Franken aufgebaut haben. Diese sollen innert nützlicher Frist abgebaut werden. Zudem ist zu befürchten, dass wir weitere Einnahmenausfälle in Kauf nehmen müssen.
Im Übrigen hat das Parlament beschlossen, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen; das habe ich erwähnt. Ebenso sollen die Industriezölle abgeschafft werden: Einnahmenausfälle von 560 Millionen Franken. Des Weiteren soll das Verrechnungssteuergesetz revidiert werden: kurzfristige Einnahmenausfälle von 200 Millionen Franken. Ebenso sollen die Abzüge für die externe Kinderbetreuung erhöht werden. Im Weiteren ist vorgesehen, bei der Wohneigentumsförderung einen Systemwechsel vorzunehmen, was ebenfalls zu hohen Einnahmenausfällen beim Bund führen wird. Auch sollen zu guter Letzt die Steuerabzüge für Prämien der Krankenpflege-, der Kranken- und der Unfallversicherung erhöht werden, was auch Einnahmenausfälle erzeugen wird. Es ist mir klar, dass letztere Projekte noch nicht beschlossen sind, aber sie befinden sich im parlamentarischen Prozess.
Und nicht zuletzt kommt das Projekt unserer Partei, nämlich die Abschaffung der Heiratsstrafe. Diese Vorlage ist dringender denn je, und sie soll demnächst auch ins Parlament kommen. Auch das wird Einnahmenausfälle erzeugen. Dieses Projekt hat für uns eine grosse Bedeutung.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, auf den Entwurf 2 der Vorlage nicht einzutreten. Bitte folgen Sie meiner Minderheit. Wenn Sie den Antrag meiner Minderheit gutheissen, ist diese Vorlage definitiv vom Tisch und geht nicht mehr in den Ständerat. Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Unterstützung.