Walti Beat · Nationalrat · 2021-09-30
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-30
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative der FDP-Liberalen Fraktion stammt ursprünglich aus dem Jahr 2009 und verlangt eine umfassende Abschaffung der Stempelsteuer in der Schweiz. Die Urheber und Befürworter der parlamentarischen Initiative versprechen sich durch diese fiskalische Erleichterung positive Impulse für die Wirtschaft und den Wohlstand in der Schweiz, die Gegner befürchten Einnahmenausfälle. Diese materielle Diskussion wurde schon mehrfach geführt, und ich will sie hier nicht wiederholen. Sie wurde auch in der letzten Runde der Kommissionsberatung nicht mehr umfassend geführt. Hingegen muss ich etwas ausholen, um die Ausgangslage, den Inhalt und die Auswirkungen der heutigen Beschlussfassung in diesem Geschäft verständlich zu machen.
Im Verlauf der Beratungen wurde die parlamentarische Initiative nämlich in drei Entwürfe aufgeteilt und mit unterschiedlichen Fahrplänen weiterverfolgt. Der Entwurf 1 des Geschäftes 09.503 bezweckt die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Der Entwurf 1 ist erledigt. National- und Ständerat haben dieser Vorlage am 18. Juni 2021, also in der diesjährigen Sommersession, in der Schlussabstimmung zugestimmt; die Referendumsfrist läuft noch, eine Abstimmung dazu ist wahrscheinlich.
Noch ein Hinweis der Vollständigkeit halber: Der Entwurf 1 des Geschäftes 09.503 ist identisch mit dem Entwurf 2 des Geschäftes 15.049, "Unternehmenssteuerreformgesetz III". Der Bundesrat hatte nämlich die Abschaffung der Emissionsabgabe in seine Vorlage zur USR III eingebunden. Der Nationalrat transferierte dann dieses Thema in einen separaten Entwurf 2 und wies diesen an die Kommission zurück, mit dem Auftrag, ihn gemeinsam mit der parlamentarischen Initiative 09.503 zu prüfen. Nachdem das so geschehen ist, hat unser Rat den Entwurf 2 des Geschäftes 15.049 am letzten Dienstag abgeschrieben; Sie erinnern sich.
Dann gibt es den Entwurf 2 des Geschäftes 09.503, um diesen geht es in unserer heutigen Debatte und Beschlussfassung im Wesentlichen. Der Entwurf 2 bezweckt die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften und auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr sowie die Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen. Der Entwurf 2 wurde gemeinsam mit dem Entwurf 3, zu dessen Schicksal ich mich am[NB]Schluss[NB]noch[NB]kurz äussere, in die Vernehmlassung [PAGE 2007] geschickt, die vom 16. Januar 2020 bis zum 23. April 2020 stattfand.
Die Kommission nahm an ihrer Sitzung vom 17. August 2020 den Entwurf 2 definitiv an, verabschiedete ihn zuhanden Ihres Rates und legte den Entwurf dem Bundesrat zur Stellungnahme vor. Der Bundesrat nahm am 18. November bereits Stellung zum Entwurf 2 und beantragte Nichteintreten, weil er dem Entwurf 1 des Geschäftes 09.503, also der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, höhere Priorität einräumte. Er erwähnte in seiner Stellungnahme auch, dass er in der Botschaft zur Revision des Verrechnungssteuergesetzes auch die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen beantragen werde.
Der Nationalrat nahm in der Wintersession 2020 mit 104 zu 74 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Ordnungsantrag auf Sistierung dieses Entwurfes 2 an, mit dem Ziel, diesen gemeinsam mit der Revision des Verrechnungssteuergesetzes zu beraten. Das haben wir nun am vergangenen Dienstag mit der Beratung der Vorlage 21.024, "Verrechnungssteuergesetz. Stärkung des Fremdkapitalmarkts", getan. Als Erstrat haben wir mit dieser Vorlage der Abschaffung der Umsatzabgabe nicht nur auf inländischen Obligationen, sondern auch auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von unter zwölf Monaten zugestimmt. Das waren beides eben auch Forderungen des Entwurfes 2 des Geschäftes 09.503. Dessen Forderungen sind also mit dieser Beschlussfassung zur Verrechnungssteuerreform mindestens teilweise erfüllt.
Wenn unser Rat heute dem Minderheitsantrag folgt und nicht auf den Entwurf 2 der parlamentarischen Initiative 09.503 eintritt, dann wäre dieses Geschäft definitiv abgeschrieben und ginge auch nicht mehr an den Ständerat. Als Berichterstatter vertrete ich heute aber die Mehrheit, und ich muss Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten. Allerdings muss ich Sie auch darauf hinweisen, dass die Kommission das vorliegende Geschäft unter den aktuellen und veränderten Umständen und Beschlusslagen, vor allem im Zusammenhang mit der eben erwähnten Revision des Verrechnungssteuergesetzes, nicht mehr beraten hat. Es ist deshalb schwierig abschätzbar, ob die dokumentierten Mehr- und Minderheitsverhältnisse noch dem aktuellen Meinungsstand in der Kommission entsprechen.
Zum Schluss noch dies: Der Entwurf 3 des Geschäftes 09.503 sieht die Abschaffung der Umsatzabgabe auf den übrigen ausländischen Wertschriften sowie die Abschaffung der Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen vor. An ihrer Sitzung vom 16. und 17. August 2021 beschloss die WAK Ihres Rates einstimmig, ihre Arbeiten am Entwurf 3 definitiv einzustellen. Dieser Beschluss ist definitiv und nicht dem Nationalrat vorzulegen.