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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2002-12-12

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-12

Wortprotokoll

Es ist eigentlich selbstverständlich, dass Herr Guisan als Arzt und Frau Meyer als Ehefrau eines Arztes an solchen gesetzlichen Grundlagen keine Freude haben. Es ist eine Regelung gegen schwarze Schafe.

Der Antrag der Minderheit Suter bei Artikel 59a, den die SVP-Fraktion mehrheitlich unterstützt, ist der Versuch, etwas klarer zu fassen und festzulegen, was ein schwarzes Schaf wirklich ist und welche Kriterien für einen Vertragsausschluss massgebend sein sollen. Nebst der Voraussetzung wird auch der Ablauf festgelegt. Der Betreffende wird verwarnt, er hat Rechtsmittel zur Verfügung, er kann ein Jahr, mehrere Jahre oder - im Wiederholungsfall - endgültig ausgeschlossen werden. Es geht darum festzulegen, wie bei unwirtschaftlicher Praxisführung vorzugehen ist, und es geht auch darum, die Möglichkeit zu geben, dass auch tatsächlich vorgegangen werden kann.

Mit Artikel 59a besteht auch die Absicht - das ist hier auch festzuhalten -, eine Differenz zum Ständerat zu schaffen. Gerade die Nichtaufhebung des Vertragszwangs, wie Sie sie beschlossen haben, macht diesen Artikel wichtiger, als er es mit der Aufhebung des Vertragszwangs gewesen wäre. Die heutige Regelung in Artikel 59, mit dem Titel "Ausschluss von Leistungserbringern", kam ja kaum zur Anwendung. Der Antrag der Mehrheit scheint uns etwas schwammig zu sein. Mit dieser neuen Gesetzgebung dürfte sich daran nicht viel ändern. Es braucht eine detailliertere Gesetzesbestimmung. Das ist mit Artikel 59a sicher der Fall. Vielleicht ist die Formulierung nicht in allen Teilen perfekt, aber der Ständerat hat die Möglichkeit, Verbesserungen vorzunehmen.

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit Suter zuzustimmen.