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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-30

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-30

Wortprotokoll

M. le conseiller national Hurni a correctement évoqué l'histoire de la révision de l'article 55a du code pénal. C'est vrai que l'amendement de cet article était visé par une motion que j'avais déposée à l'époque.

Wenn der Bundesrat das hier vorliegende Postulat zur Ablehnung empfiehlt, hat das damit zu tun, dass diese Revision erst am 1. Juli 2020, vor gut einem Jahr, in Kraft getreten ist und dass es einfach etwas früh ist, hier bereits eine Evaluation vorzunehmen.

Das Postulat verlangt auch, zu prüfen, ob die Fälle automatisch an die Opferhilfestellen übermittelt werden sollen. Nach geltendem Recht müssen Polizei und Staatsanwaltschaft das Opfer bei der ersten Einvernahme über die Opferhilfestellen informieren und einer Opferhilfestelle Name und Adresse des Opfers melden, wenn das Opfer damit einverstanden ist. Es scheint dem Bundesrat, dass dies den Interessen des Opfers besser entspricht als eine automatische Meldung.

Ich bitte Sie daher, das Postulat abzulehnen; es scheint etwas verfrüht zu sein. Die Frage, wie sich der revidierte Artikel 55a auswirkt, ist sicherlich legitim, aber es ist im Moment verfrüht, darüber einen Bericht zu machen.