Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2021-09-30
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-09-30
Wortprotokoll
Das Konkursrecht wird heute immer wieder dazu missbraucht, Konkurrentinnen und Konkurrenten zu unterbieten und Gläubigerinnen und Gläubiger zu schädigen. Dabei wird ein Konkursverfahren bewusst in Kauf genommen, um Verpflichtungen nicht erfüllen zu müssen und diese den Sozialversicherungen aufzubürden, welche für einen Teil der Ausfälle aufkommen müssen. Dabei ist der volkswirtschaftliche Schaden gross. Hochgerechnet auf die Schweiz, geht man von jährlich mehreren Milliarden Franken an Gläubigerausfällen aus.
Auch wenn nur ein kleiner Teil der gesamten Konkurse durch Missbrauch verursacht wird, kann mit einem verbesserten Gesetz Schaden verhindert werden. Mit den vorliegenden Gesetzesänderungen, mit verschiedenen Massnahmen im Obligationenrecht, im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und im Strafrecht, sollen Missbräuche reduziert werden. Für die grüne Fraktion ist klar, dass Handlungsbedarf besteht, und wir werden auf das Gesetzesprojekt eintreten.
Die bundesrätliche Vorlage geht aus Sicht der grünen Fraktion zu wenig weit. Als Kernstück enthält sie praktisch nur die Durchsetzbarkeit des strafrechtlichen Tätigkeitsverbots. Das ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Die ständerätliche Variante ergänzt das Gesetz jedoch mit den zentralen Punkten, damit die Vorlage auch wirklich die Anzahl missbräuchlicher Konkurse vermindern kann. Wir danken dem Ständerat für diese Verschärfung.
Die grüne Fraktion unterstützt den Zusatz in Artikel 684a, welcher dem Handelsregisteramt die Möglichkeit gibt, bei Verdacht auf Mantelhandel eine Jahresrechnung zu verlangen. Bei Artikel 43 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs folgt die grüne Fraktion der Variante des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit: Sie ermöglicht den Gläubigern die Wahl, inwiefern eine Betreibung auf Konkurs oder auf Pfändung durchgeführt werden soll.
Um wirkungsvoll Konkursreiterei und anderen Missbrauch verhindern zu können, braucht es jedoch vor allem auch verschärfte Bestimmungen im Bereich des Opting-out, also des Verzichts auf jegliche externe Revision. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich mit diesen Fragen befasst; ich werde in der Detailberatung weiter darauf eingehen.
Die grüne Fraktion unterstützt in Artikel 727a die Variante des Ständerates, welche verlangt, dass der Verzicht auf die Revision zukünftig höchstens für die zwei nachfolgenden Geschäftsjahre gelten soll. Indem die Jahresrechnung des zuletzt abgelaufenen Geschäftsjahres bei der erneuten Anmeldung beigelegt werden müsste, könnte zukünftig garantiert werden, dass Buch geführt wird.
Aus Sicht der grünen Fraktion garantieren erst diese Verbesserungen, dass mit dieser Vorlage das erklärte Ziel, nämlich die Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen, auch wirklich umgesetzt werden kann. Die Leidtragenden von missbräuchlichen Konkursen sind vielzählig: Arbeitnehmende, welche ihre Arbeitsstelle verlieren, andere Unternehmen, welche auf ihren Debitoren-Ausständen sitzenbleiben, und schlussendlich die Allgemeinheit, wenn Sozialversicherungs- und Steuerrechnungen nicht bezahlt werden. So schaffen wir ein griffiges Gesetz.
Treten wir auf die Gesetzesvorlage ein!