Heberlein Trix · Nationalrat · 2002-12-12
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-12
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, die Kommission hat mit Artikel 59 Absatz 3 eine Sanktionsmöglichkeit und damit bereits eine Differenz zum Ständerat geschaffen, indem mit Bussen sowie im Wiederholungsfall mit vorübergehendem oder definitivem Praxisentzug sanktioniert werden kann, wenn ein schwarzes Schaf wirklich bestraft werden muss. Die Kommission hat also Sanktionen in das Gesetz aufgenommen für Leistungserbringer, welche wiederholt gegen Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsanforderungen verstossen. Wenn der Nationalrat hier eine Differenz schafft, wird eine nochmalige Diskussion im Ständerat nötig. Die Mehrheit wollte aber mit 13 zu 10 Stimmen kein Gerichtsurteil mit detaillierten Sanktionen im Umfang von über zwei Seiten in das Gesetz aufnehmen, die einerseits umstritten sind und andererseits gar nicht nachvollzogen werden können - beispielsweise die "10 Prozent über dem arithmetischen Mittel". Die Formulierungen in diesem Gerichtsurteil sind äusserst umstritten und werden wahrscheinlich bereits wieder aufgehoben sein, bis wir mit dem Gesetz über die Runden gekommen sind.
Deshalb beantrage ich Ihnen, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen, welche auch Sanktionen möchte.
Es erstaunt mich - das als persönliche Bemerkung -, dass die SVP-Fraktion, die sonst gegen überflüssige Gesetze und für klare Regelungen eintritt, hier ein dreiseitiges Gerichtsurteil aufnehmen möchte. Wir haben eine klare Sanktionsmöglichkeit im Gesetz aufgenommen. Der Antrag der Minderheit Suter bezieht sich - das ist noch anzumerken - nur auf Ärzte; er bezieht sich nicht auf alle anderen Leistungserbringer, welche übermarchen. Es ist also in diesem Sinne keine Gleichbehandlung aller Leistungserbringer, wie sie die Mehrheit der Kommission im Gesetz aufgenommen hat.
Die Kommission konnte nicht zu den Anträgen Gutzwiller Stellung nehmen. Ich denke, der Antrag Gutzwiller zu Artikel 59 Absatz 3 entspricht dem Konzept der Minderheit Widrig und ist nicht unbedingt in das Konzept der Mehrheit aufzunehmen. Dem Antrag zu Artikel 56 Absatz 6 kann in Ergänzung des Antrages der Mehrheit zugestimmt werden, nur werden die statistischen Grundlagen, die Herr Gutzwiller anführt, hier auch immer wieder infrage gestellt. Es stellt sich die Frage - Herr Gutzwiller hat das nicht aufgenommen -, wer letztendlich die Tarife festlegt. Sollte diesem Antrag zugestimmt werden, müsste er vom Ständerat sicher konkretisiert werden, damit er anwendbar wird. Er ist allgemeiner formuliert als der Minderheitsantrag Suter.
Ich beantrage, bei Artikel 59 Absatz 3 dem Mehrheitsantrag zuzustimmen.