Schmid Martin · Ständerat · 2021-09-30
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-30
Wortprotokoll
Bei diesen drei parlamentarischen Vorstössen beschäftigen wir uns mit einem Thema, das in unserem Rat schon mehrmals zu reden gegeben hat.
Sowohl die Motion Caroni wie auch die Motion Rieder fordern fairen Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen. Im Rahmen beider Motionen soll der Bundesrat beauftragt werden, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen. Gemäss den Motionären soll er dabei den bürokratischen Aufwand tief halten und die föderalistischen Zuständigkeiten beachten.
Demgegenüber fordert Kollege Schilliger aus dem Nationalrat mit seiner im Jahr 2017 eingereichten parlamentarischen Initiative einen Wettbewerb mit gleich langen Spiessen. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass eine gesetzliche Bestimmung erlassen wird, durch die vermieden [PAGE 1071] werden kann, dass Unternehmungen, an denen der Bund, die Kantone oder die Gemeinden finanziell beteiligt sind oder die eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen, von ihrer Situation profitieren, um auf dem freien Markt Konkurrenzvorteile zu erlangen, und damit den Wettbewerb verzerren.
In unserer Kommission haben wir die Vorstösse gesamthaft diskutiert und vorberaten. Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommission, die beiden Motionen anzunehmen, und mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben; entsprechend beantragt Ihnen das die Mehrheit. Es gibt eine Minderheit, die beantragt, die beiden Motionen abzulehnen, und für die dann Kollege Rechsteiner noch sprechen wird. Zudem gibt es eine Minderheit Wicki, die beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Als Begründung wird bei allen Vorstössen vorgebracht, dass es an der Zeit sei, dass der Staat bzw. der Gesetzgeber jetzt neue Regelungen vornehme, damit eben Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen oder durch private Unternehmen, welche in Staatshand sind, eingedämmt werde. Es wird darauf hingewiesen, dass auch der bürokratische Aufwand tief zu halten sei und die föderalistischen Zuständigkeiten zu beachten seien. Das ist insbesondere so in den Motionen enthalten. Demgegenüber schlägt die parlamentarische Initiative vor, dass alle Unternehmungen, an welchen der Bund, die Kantone oder die Gemeinden finanziell beteiligt sind oder welche eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen, neu in den Regulierungsbereich aufgenommen werden sollten. Als Lösungsansatz wird dort eine Regelung im Binnenmarktgesetz vorgesehen.
Zu den Begründungen will ich mich nicht zu lange äussern. Es sind die gleichen Begründungen, welche schon in der Diskussion am 17. Juni 2019 vorgebracht wurden, als die beiden Motionen Rieder 19.3236 und Caroni 19.3238 mit dem gleichen Anliegen hier behandelt worden sind. Gleichzeitig haben wir daneben auch schon die quasi gleichlautende Initiative unseres ehemaligen Ratskollegen Fournier 17.517 hier intensiv behandelt. Wir haben die inhaltliche Diskussion zu diesen Themen also schon einmal geführt; das darf und muss man hier festhalten. Damals hat der Rat eigentlich alle Vorstösse abgelehnt.
Ich möchte jetzt auch kurz auf die Haltung des Bundesrates eingehen. Der Bundesrat hat immer noch die gleiche Position wie damals: Er erachtet es als nicht richtig, dass hier gesetzgeberisch eingegriffen wird. Der Bundesrat schreibt natürlich aber auch, dass er sich der Problematik bewusst sei und dass er in Bezug auf die Governance und die rechtlichen Massnahmen alles tun werde, um solche Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Vonseiten der Kommission und auch des Bundesrates wird dabei, das ist mir wichtig, auch auf den Bericht "Staat und Wettbewerb. Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte" vom 8. Dezember 2017 verwiesen. In diesem Bericht hat sich der Bundesrat einlässlich mit der Situation auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass es aus gesetzgeberischer Sicht keinen Handlungsbedarf gebe. Das hat der Bundesrat dem Rat in der Stellungnahme zu den ersten Motionen Caroni und Rieder schon einmal mitgeteilt. In der Stellungnahme zu den erneuten Vorstössen macht es der Bundesrat kurz und schreibt, dass sich seine Haltung in dieser Sache nicht geändert habe; er verweist auf die immer noch gleiche Problematik.
Im Bewusstsein, dass wir die betreffende Diskussion schon einmal geführt haben, haben wir uns in der Kommission nochmals einlässlich mit der Problematik auseinandergesetzt. Der Nationalrat hatte der parlamentarischen Initiative Schilliger mit 116 zu 65 Stimmen bei 3 Enthaltungen am 7.[NB]September 2020 Folge gegeben, nachdem unsere Kommission, die WAK-S, die parlamentarische Initiative abgelehnt hatte. Der Nationalrat war dem Antrag der WAK-N gefolgt, die ihre Haltung nochmals bestätigt hatte.
Bei dieser Ausgangslage hat die Kommission die Beratungen vorgenommen. Von einer Minderheit wurde vorgebracht, dass die Ausgangslage immer noch gleich sei. Die Zuständigkeit liege insofern beim Bundesrat, als er im Rahmen der Eignerstrategien jeweils sektoralpolitisch die Ziele vorgeben könne. Auf Stufe Kantone und Gemeinden sei in der Schweiz als föderalem Staat so oder so der kantonale Gesetzgeber zuständig. Es wurde auch darauf verwiesen, dass Kollege Hefti, unser Vizepräsident, damals, wie wir uns gut erinnern, die Argumentation eingebracht hat, dass das ein Bereich sei, in dem es demokratiepolitisch nicht unsere Aufgabe sei, gesetzgeberisch tätig zu werden. So viel zur Minderheit.
Die Mehrheit der WAK hat dann trotzdem eine abweichende Beurteilung vorgenommen und sich der Auffassung der Motionäre Rieder und Caroni angeschlossen. Aus Sicht der Mehrheit gibt es doch Handlungsbedarf. Dieser Handlungsbedarf sei jetzt grösser geworden, die Wettbewerbsverzerrungen würden zunehmen. Es findet jetzt aber auch eine öffentliche Diskussion darüber statt, in welchen Märkten die Staatsunternehmen tätig sein wollen und ob sie den Wettbewerb verzerren und Vorteile haben. Im Unterschied zur parlamentarischen Initiative wollen die Motionäre aber, dass die Gesetzgebungskompetenz beim Bundesrat liegt. Der Bundesrat hat in der Antwort nur darauf hingewiesen, dass er bereit sei, diese Frage in einem Bericht mit den Kantonen aufzuarbeiten. Für die Kommissionsmehrheit genügt das aber nicht mehr.
In der Kommission wurden dann von den Mitgliedern auch verschiedenste Beispiele aufgeführt. Viele Mitglieder der jeweiligen Kommissionen sind, wie ich auch, in den Verwaltungsräten von staatsnahen, aber auch von privatwirtschaftlichen Betrieben. Wir haben also eine gemischte Situation und haben das auch differenziert dargelegt. Ein aktuelles Beispiel, das in die Kommission getragen wurde, ist das Beispiel der Post. Diese hat in der Zwischenzeit auch noch Livesystems gekauft, eine Unternehmung, welche nicht in den Postkonzern integriert wird, sondern als selbstständige Beteiligung gehalten wird. Gleichzeitig gibt es auch diese Akquisitionen der Post bei der Administrationshilfe Klara und beim Cloud-Anbieter Tresorit. Der Post-CEO hat öffentlich bekannt gemacht, dass die Post für 1,5 Milliarden Franken solche Zukäufe tätigen wolle.
Das war dann eine Diskussion, die natürlich dazu geführt hat, dass man gefragt hat, ob es der richtige Weg sei, jetzt als Gesetzgeber tätig zu werden, oder ob wir nicht bei den Eignerstrategien anfangen müssten. Denn letztlich sind wir ja, zumindest vom Bund her, die Eignervertreter und geben der Post den Auftrag; somit könnten wir eigentlich auch dort intervenieren, ohne dass es eine Änderung der Gesetzgebung bräuchte. Letztlich liegt es ja in unserer oder in der Kompetenz des Bundesrates, dass eben auch die Eignerziele so angepasst werden.
In der Abwägung kam die Kommissionsmehrheit dann trotzdem zum Schluss, dass es richtig ist, das Thema anzugehen, umso mehr als die Motionäre an der föderalen Zuständigkeit festhalten wollen und auch keinen Weg vorgeben, wie das Problem adäquat gelöst werden könnte. Die Kommission ist sich sehr bewusst, dass das äusserst komplex ist. Es ist auch die Frage zu stellen, ob eine Kompetenzerteilung an die Wettbewerbskommission dann das Richtige ist oder ob es eine Lösung im Binnenmarktgesetz braucht, wie es die parlamentarische Initiative vorsieht. Wir haben das letztlich offengelassen.
In der Schlussfolgerung empfiehlt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, den beiden Motionen zuzustimmen, hingegen der parlamentarischen Initiative Schilliger keine Folge zu geben, mit der Begründung, dass es nicht sinnvoll ist, parallel den Gesetzgebungsweg zu beschreiten.
Die Minderheit, die auch die parlamentarische Initiative Schilliger begrüsst, stellt in den Vordergrund, dass es sinnvoll wäre, unserer Schwesterkommission nicht die Arbeit zu verwehren, d. h., dass die Schwesterkommission in dieser komplexen Angelegenheit ebenfalls mit den Arbeiten beginnen können sollte. Das war letztlich die Begründung der Minderheit.
Die Minderheit, die alle Vorstösse ablehnt, hat die bisherige Haltung des Rates übernommen und sieht generell keinen Handlungsbedarf in dieser Hinsicht.
Mit diesen Ausführungen möchte ich Ihnen im Namen der Mehrheit beantragen, dass Sie die beiden Motionen gutheissen und der parlamentarischen Initiative Schilliger keine Folge geben. [PAGE 1072]