Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-30
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-30
Wortprotokoll
Es ist selbstverständlich auch für den Bundesrat unbestritten, dass körperliche Gewalt in der Kindererziehung keinen Platz hat; darüber sind wir uns bestimmt alle einig. Das Thema wurde schon verschiedene Male auch im Parlament diskutiert. Bisher hat sich der Bundesrat auf den Standpunkt gestellt, dass die geltende Rechtslage zum Schutz der Kinder genüge. Kinder unterstehen insbesondere dem Schutz durch das Strafrecht.
Die Motion verlangt dagegen, dass der Schutz vor Gewalt in der Erziehung explizit auch im Zivilgesetzbuch verankert werden soll. Der Bundesrat hat die vorliegende Motion am 26. Februar 2020 zur Ablehnung beantragt, dies besonders auch deshalb, weil sich sehr heikle Fragen stellen: Braucht es überhaupt eine gesetzliche Regelung? Muss die Erziehung überhaupt im ZGB geregelt werden? Kann hier überhaupt eine mehrheitsfähige Lösung getroffen werden? Diese Fragen sollen vertieft geprüft werden.
Aus diesem Grund hat der Bundesrat dem Parlament am 1.[NB]Juli 2020 das Postulat Bulliard 20.3185 zum selben Thema zur Annahme empfohlen. Der Nationalrat hat es am 9. Dezember 2020 auch gutgeheissen. Mit diesem Postulat wurde der Bundesrat beauftragt, nach einer angemessenen Formulierung zu suchen. Wir sind nun daran, in einem Bericht verschiedene Lösungsansätze zu prüfen und abzuklären, wie dem Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung am besten entsprochen werden kann.
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen und jetzt den Bericht zum Postulat abzuwarten. In diesem Bericht können wir aufzeigen, welche Lösungsvarianten denkbar wären.