Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2021-09-30
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-09-30
Wortprotokoll
Auch wenn Firmen, die für einen missbräuchlichen Konkurs benutzt werden, aus unterschiedlichen Branchen kommen, haben sie häufig etwas gemeinsam: Die Unternehmen haben zuvor vom sogenannten Opting-out Gebrauch gemacht und sind somit komplett von der Revisionspflicht befreit. Viele Firmen beschliessen bereits bei der Gründung das Opting-out, obwohl bei jungen Unternehmen das Konkursrisiko am höchsten ist. Gleichzeitig zeigen wissenschaftliche Studien, dass das Risiko für Bonitätsverluste in den ersten zwei Jahren am höchsten ist. Mein Minderheitsantrag möchte genau an diesen Punkten ansetzen und würde weiter gehen als die Variante des Ständerates; er würde nämlich eine zweijährige Bewährungsfrist bei frisch gegründeten Unternehmen einführen. Erst nach zwei Jahren soll der Verzicht auf jegliche Revision möglich sein. Statistiken zeigen, dass 29 Prozent der neu gegründeten Unternehmen nach zwei Jahren nicht mehr aktiv sind. Zudem melden Firmen, welche vom Opting-out Gebrauch machen, häufiger Insolvenz an.
Der Ausgangspunkt für die Berechnung der zwei Geschäftsjahre wäre die Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister. Der Ansatz wäre pragmatisch, denn bei Sitzverlegungen oder in Fällen von Fusionen und Spaltungen gäbe es keine neue Bewährungsfrist. Die Lösung der Kommissionsminderheit brächte mit sich, dass die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften in den ersten zwei Geschäftsjahren der Gesellschaft gewährleistet wäre. Die Unternehmung wäre verpflichtet, ihre Abschlüsse ihrer Revisionsstelle vorzulegen. Dieser Start könnte auch längerfristig zu einem guten Niveau in der Buchhaltung führen. Dies wäre im Interesse nicht nur der Gläubiger, sondern der gesamten Wirtschaft. Eine Bewährungsfrist im Opting-out stärkt das Vertrauen in junge Unternehmen, welche ihren Ruf häufig erst noch erarbeiten müssen. Diese Bewährungsfrist würde ein stabiles Umfeld schaffen, in welchem unternehmerischer Geist wachsen und in welchem auf Vertrauensbasis gewirtschaftet werden könnte.
In der Ratsdebatte im Ständerat wies der Kommissionspräsident darauf hin, dass bei der Anhörung der Strafverfolgungsbehörden deutlich wurde, dass in Fällen des missbräuchlichen Konkurses keine Buchhaltung vorhanden ist. Die Statistik der Kriminalpolizei Zürich bestätigte dies ebenfalls. Das führte die Reform des Opting-out-Systems bei jungen Unternehmen in den Raum.
Dieser Vorschlag schien mir folgerichtig. Deshalb habe ich entsprechend beantragt, dass die vollständige Befreiung von der Revisionspflicht erst nach Abschluss von zwei Geschäftsjahren möglich sein soll.
Nun ginge mein Minderheitsantrag I ein Stück weiter als der ständerätliche Beschluss, hier der Antrag der Minderheit II (Funiciello). Wie ich und auch meine Kollegin Sophie Michaud Gigon in der Eintretensdebatte erwähnt haben, scheint es uns wichtig, ein griffiges Gesetz zu haben. Deshalb ziehe ich meinen Minderheitsantrag I zurück und bitte Sie, der Minderheit Funiciello zuzustimmen.
Nun möchte ich noch etwas zu Artikel 43 SchKG und der Minderheit Schneeberger sagen: Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung haben gezeigt, dass die Pfändung für die Gläubigerinnen und Gläubiger oftmals vorteilhafter ist als der Konkurs. Zudem wurde die Befürchtung geäussert, dass die vorgeschlagene Anpassung für die Konkursämter und für die Gläubigerinnen und Gläubiger zu höheren Kosten sowie zu einer längeren Verfahrensdauer führe. Im Sinne eines Kompromisses und um allen Interessen gerecht zu werden, schlägt der Bundesrat nun vor, dass öffentlich-rechtliche Gläubigerinnen und Gläubiger im Rahmen des Fortsetzungsbegehrens wählen können, ob die Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird. Die Einführung eines solchen Wahlrechts wurde auch in der Vernehmlassung vorgeschlagen.
Wir unterstützen den Kompromiss und stimmen bei Artikel 43 für den Antrag der Kommissionsmehrheit und damit für den Entwurf des Bundesrates.