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Funiciello Tamara · Nationalrat · 2021-09-30

Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-30

Wortprotokoll

Wie bereits in der Eintretensdebatte gesagt, wird diese Vorlage den missbräuchlichen Konkurs bekämpfen. Missbräuchlicher Konkurs ist eine Praxis, die allen schadet: den Arbeitnehmenden, den privaten Gläubigern, dem Staat, den Steuerzahlenden, aber auch den [PAGE 2018] Konkurrentinnen und Konkurrenten der Firmen, die in Bezug auf Konkurs Missbrauch treiben. Es gibt also einen klaren Handlungsbedarf. Dies zeigen auch die sechs in den letzten Jahren angenommenen Motionen aus unterschiedlichen Fraktionen zu diesem Thema.

Nun dürfen wir aber den Mut nicht verlieren. Es ist wichtig, dass wir nicht nur Kosmetik betreiben, sondern Nägel mit Köpfen einschlagen. Genau darum bitte ich Sie, bei Artikel 727a OR der Minderheit II und somit dem Ständerat zu folgen. Es zeigt sich in der Praxis, dass praktisch alle Unternehmen, die in Bezug auf Konkurs Missbrauch treiben, sich für den Verzicht auf die eingeschränkte Revision entscheiden. Oder anders ausgedrückt: Die aktuelle, grosszügige Opting-out-Möglichkeit ist zur Bekämpfung von missbräuchlichem Konkurs einfach nicht sachgerecht, denn ohne Revisionspflicht besteht keine Gewähr, dass die Gesellschaft ihre eigene finanzielle Situation ausreichend kennt und der Verwaltungsrat seine Aufgabe rechtzeitig wahrnimmt. Zudem zeigen zahlreiche Studien - das wird auch von der Strafverfolgungsbehörde bestätigt -, dass Gesellschaften, die die Opting-out-Möglichkeit nutzen, einer grösseren Wahrscheinlichkeit ausgesetzt sind, in Konkurs zu gehen. Es ist also sinnvoll und wichtig, diese Regelung zu verschärfen. Folglich ist für die SP-Fraktion die Minderheit III (Nidegger) eine rote Linie, denn sie würde die Vorlage zahnlos machen.

Weiter bitte ich Sie, bei Artikel 43 SchKG der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen und somit dem Bundesrat zu folgen. Die Überlegung, den Staat dazu zu zwingen, allfällige Schuldnerinnen und Schuldner auf Konkurs zu betreiben, um allfällige missbräuchliche Praktiken schneller zu erkennen, ist zwar schön, aber nicht umsetzbar und vor allem unendlich teuer. Stellen Sie sich vor, schon nur die Eidgenössische Steuerverwaltung hat letztes Jahr 90[NB]000 Betreibungsverfahren eingeleitet, 60 Prozent davon bei juristischen Personen. Das sind also 54[NB]000 Betreibungsverfahren, bei denen der Staat, wenn man dem Ständerat folgt, betreiben muss. Dazu kommen noch die Einzelunternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, was zu einer stolzen Zahl von rund 75[NB]000 Betreibungen führt.

Statistisch gesehen landen rund zwei Drittel dieser Unternehmen im Konkurs. Wenn der Staat nun bei jeder dieser Unternehmungen den Konkursvorschuss leisten muss, dann geht es um einen Betrag von rund 135 Millionen Franken. Das betrifft nur die Steuerverwaltung.

Jetzt sprechen wir natürlich im Krisenjahr 2020 von einem Rekordjahr. Aber selbst dann, wenn wir die Zahl der Konkurse halbieren, geht es jedes Jahr nur für die Steuerverwaltung um 70 Millionen Franken. Dazu kommen noch weitere öffentlich-rechtliche Gläubiger.

Viele dieser Konkurse werden dann mangels Aktiven eingestellt. Bei den restlichen, summarischen Konkursverfahren sind öffentlich-rechtliche Gläubiger gemäss Artikel 219 SchKG Gläubiger dritter Klasse, sprich, bis sie drankommen, ist eigentlich nichts mehr von der Konkursmasse zu holen. Weiter müsste der Staat auch einmalige Schuldnerinnen und Schuldner, die zum Beispiel nur einen kurzen Liquiditätsengpass haben, betreiben, was sowohl volkswirtschaftlich - gelinde gesagt - debil wie auch nicht zielführend ist. Denn das Ziel ist es ja, missbräuchlichen Konkurs zu verhindern. Genau darum macht es eben Sinn, dem Staat das Wahlrecht einzuräumen, damit er situationsbedingt entscheiden kann, ob es sinnvoll ist oder nicht, auf Konkurs zu betreiben.

Einfach eine kurze Bemerkung zu Herrn Kollege Bregy: Heute kann der Staat nicht wählen, sondern muss eben auf Pfändung betreiben. Das Ziel wäre hier ganz klar, dass der Staat situativ wählen kann. Das Argument der Minderheit betreffend Sonderstatus des Staates ist zudem ungültig, denn der Staat ist bereits heute in einem Sonderstatus: Der Staat kann sich, anders als andere Gläubiger, seine Schuldner nicht aussuchen. Alle müssen Steuern zahlen, alle müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Daher bitte ich Sie inständig, hier bei der Mehrheit zu bleiben.

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