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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-30

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-30

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für Ihre interessanten Voten im Zusammenhang mit den eingereichten Interpellationen. Ich versuche, mich auf vier Punkte zu konzentrieren, die angesprochen wurden oder bei denen auch noch Zusatzauskünfte verlangt wurden. Es sind dies erstens die Frage des Resettlements, zweitens die Frage der humanitären Visa in Afghanistan selber, drittens die Frage nach der Absenkung der rechtlichen Schwelle für humanitäre Visa analog zu Syrien und viertens die Frage, was mit den Gesuchen der afghanischen Asylbewerber in der Schweiz passiert.

Ich beginne mit der Frage des Resettlements. Ich möchte hier einfach noch einmal klar sein: Der Begriff "Resettlement" bezeichnet die Neuansiedlung von schutzbedürftigen Flüchtlingen, die im Land ihrer ersten Zuflucht keine Perspektive auf Integration haben und auch nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Bisher waren keine grösseren Fluchtbewegungen aus Afghanistan in die Nachbarstaaten zu verzeichnen. Die bekannten Resettlement-Bedürfnisse des UNHCR, die auch jetzt wieder formuliert wurden, betreffen also afghanische Flüchtlinge, die nicht in Afghanistan sind, sondern die Afghanistan früher verlassen haben und in Pakistan oder im Iran leben; ich komme noch darauf zurück.

Zum aktuellen Resettlement-Programm der Schweiz: Die Schweiz hat 2021 ein Resettlement-Programm mit 1600 Plätzen. Die Fokusregionen des Schweizer Programms sind Ägypten, der Libanon und die Türkei. Mit diesen Resettlement-Kontingenten haben wir bereits heute afghanische Flüchtlinge übernommen, die sich zum Beispiel in der Türkei aufhielten. Für die Jahre 2022 und 2023 hat der Bundesrat bereits ein Kontingent von 1900 Personen beschlossen. Es wurde aufgestockt, weil das Kontingent 2021 in der Corona-Krise gar nicht ausgeschöpft werden konnte. Wir haben also die Kontingente jetzt nicht ausgeschöpft, und wir haben die Kontingente für 2022 und 2023 entsprechend angepasst. Es ist auch geplant, dass afghanische Flüchtlinge aus der Türkei übernommen werden.

Der Bundesrat hat daher bislang keinen Entscheid bezüglich der zusätzlichen Aufnahme von afghanischen Flüchtlingen gefällt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass vorschnelle Entscheide und spontane Ankündigungen, die dann vielleicht gar nicht eingehalten werden können, nicht zielführend sind und sogar negative Konsequenzen haben können. Ich habe am 31. August an der Innenministerkonferenz der EU, der Schengen-Staaten teilgenommen, und das war dort die einhellige Meinung. Niemand wollte falsche Signale aussenden, niemand wollte, dass sich Menschen mit falschen Hoffnungen auf den Weg machen, dass sich eine Flüchtlingskrise wie 2015 wiederholt. Diese Meinung war wirklich mit Händen greifbar. Es könnte natürlich eine Sogwirkung haben, wenn einfach Zahlen in den Raum gestellt werden und Menschen sich dann erwartungsvoll auf eine gefährliche Reise begeben. Die Nachbarstaaten Afghanistans müssten innert kürzester Zeit eine grosse Anzahl an Migrantinnen und Migranten aufnehmen. Das Resettlement von afghanischen Flüchtlingen muss Teil einer gesamtheitlichen, nachhaltigen und international abgestimmten Lösung sein.

Frau Nationalrätin Moser hat zu Recht darauf hingewiesen: Im Moment steht die humanitäre Lage im Zentrum der Aufmerksamkeit, Kollege Cassis wird darauf eingehen. Sie haben das zu Recht gesagt, und das hören wir auch von den internationalen Organisationen. Ich hatte vor zwei Wochen den Direktor der Internationalen Organisation für Migration bei mir im Büro, und er hat klar darauf hingewiesen: Ganz dringend ist jetzt die Versorgung der Bevölkerung mit [PAGE 2045] Nahrungsmitteln. Die Menschen haben Hunger, es ist nicht möglich, Nahrungsmittel nach Afghanistan zu bringen; das steht jetzt im Vordergrund.

Kommende Woche findet das nächste Treffen der EU-Innenminister sowie das Afghanistan-Forum der Europäischen Kommission statt. Ich sage bewusst "Afghanistan-Forum", weil die EU selber nicht mehr von Resettlement-Konferenz spricht - das auch, weil sie wahrscheinlich die Erwartungen etwas dämpfen möchte.

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen hat in Vorbereitung dieser Konferenz ein Schreiben an die teilnehmenden Staaten verfasst. Darin bittet das UNHCR die Staaten darum, ihre Resettlement-Kontingente für afghanische Flüchtlinge im Iran und in Pakistan zu erhöhen. Es geht also nicht um Menschen, die jetzt in Afghanistan sind. Es geht nicht um Menschen, die jetzt direkt von der Machtübernahme der Taliban betroffen sind, sondern es geht in diesen Forderungen um eine Kontingentserhöhung für die Menschen im Iran und in Pakistan.

Ein konkretes Programm, Herr Molina, wurde nicht vorgestellt. Es gab einen relativ wenig konkreten Brief, es wurde einfach an die Staatengemeinschaft geschrieben: Bitte erhöht das Resettlement-Kontingent. Im Vordergrund stehen eben Leute aus dem Iran und aus Pakistan. Die Schweiz wird sich im Rahmen der Afghanistan-Konferenz der EU an der Diskussion beteiligen und vor dem Hintergrund der Ergebnisse dieser Diskussion das vorgebrachte Ersuchen des[NB]UNHCR in Konsultation mit den Kantonen und unseren befreundeten Staaten, den Schengen-Staaten, prüfen. Massgebend für eine allfällige Beteiligung der Schweiz wird der dringende humanitäre Bedarf sein, welcher sich aufgrund der aktuellen Situation ergibt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass hier ganz zentral ist, dass die Mitglieder der sogenannten Resettlement-Gruppe in der Schweiz - wir haben eine Gruppe, die das prüft, das sind Bund, Kantone, Gemeinden, NGO - einverstanden sind, dass man jetzt erhöht. Ich muss Ihnen sagen, der Schweizerische Gemeindeverband hat sich negativ geäussert. Mit dem Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hatten wir letzte Woche eine Diskussion; die Kantone sind auch eher kritisch eingestellt und wollen nicht vorschnell die Kontingente erhöhen. Sie erachten es sogar als kritisch, dass wir umpriorisieren und innerhalb der präferierten Herkunftsstaaten andere Regionen berücksichtigen. Ich erinnere Sie auch an Ihre Beschlüsse: National- und Ständerat haben selber eine Erhöhung des Resettlement-Kontingents abgelehnt.

Ich komme zur Frage bezüglich humanitärer Visa für Menschen aus Afghanistan. Es wurde richtig gesagt, dass Afghaninnen und Afghanen, die das afghanische Staatsgebiet verlassen haben und in Gefahr sind, die Möglichkeit haben, in einer schweizerischen Auslandvertretung ein Gesuch für ein humanitäres Visum einzureichen. Das persönliche Erscheinen auf der schweizerischen Vertretung ist erforderlich, weil nur so den Anforderungen bezüglich Sicherheitsüberprüfung und Überprüfung der Kriterien für die Erteilung eines humanitären Visums Rechnung getragen werden kann. Der Bezug zur Schweiz - Herr Köppel hat gesagt, man habe hier etwas neu erfunden - ist keine neue Erfindung. Die Kriterien für ein humanitäres Visum sind kumulativ zu erfüllen. Das heisst, es muss eine unmittelbare, konkrete und ernsthafte Gefährdung an Leib und Leben nachgewiesen werden, eine Person muss also individuell bedroht sein, und gleichzeitig müssen die betroffenen Personen einen engen und aktuellen Bezug zur Schweiz haben. Das ist eine geltende Rechtsgrundlage und langjährige Praxis.

Es ist so, dass es im Moment keine Schweizer Vertretung in Afghanistan gibt; es gibt aber auch keine andere westliche Vertretung in Afghanistan. Keiner unserer befreundeten Staaten hat eine Vertretung.

Ein paar Zahlen: Seit dem 15. August bis heute wurden 81 Anträge für humanitäre Visa direkt auf einer Schweizer Vertretung eingereicht. Davon wurden 12 Visa genehmigt und 69 verweigert. Es handelte sich bei den Antragstellern um Personen, welche anlässlich der Evakuierung auf Flügen anderer Staaten ausgereist sind und anschliessend ein Gesuch gestellt haben. Anderweitige Gesuche hat das SEM bisher nicht erhalten. Es gehen aktuell aber vor allem auf der Botschaft in Islamabad zahlreiche Terminanfragen in diesem Zusammenhang ein. Um hier die Arbeit bewältigen zu können, hat das SEM drei Mitarbeitende zur Unterstützung der Botschaften in Islamabad und Teheran entsendet. Ich möchte auch hier sagen: Der Bundesrat war immer bereit, in Notsituationen für bestimmte Menschen humanitäre Visa auszustellen, und dies trotz der Kritik der Europäischen Kommission und des EuGH. Die Schweiz wurde gerügt für ihre humanitären Visa.

Zur Frage, ob man nicht humanitäre Visa wie damals bei Syrien ausstellen und die rechtliche Schwelle herabsetzen könne: Es gab damals eine humanitäre Aktion analog zur vereinfachten Einreise von Personen mit Familienangehörigen in der Schweiz, welche im Rahmen der Syrien-Krise 2013 bis 2018 umgesetzt wurde. Das sieht der Bundesrat nicht vor, weil die Ausgangslage heute eine andere ist. Die beiden Konflikte sind sehr unterschiedlich. Während im syrischen Bürgerkrieg mehrere Millionen Menschen in die Nachbarstaaten flüchteten, gibt es in Afghanistan aktuell keine grösseren militärischen Auseinandersetzungen und auch keine grösseren Migrationsbewegungen in die Nachbarstaaten. Das ist immer eine Momentaufnahme, man weiss nie, wie sich das entwickelt, aber im Moment ist es so. Von diesen Erleichterungen würden demnach vor allem Personen profitieren, die seit vielen Jahren im Iran und in Pakistan leben und damit nicht direkt in Afghanistan bedroht sind.

Kommt hinzu, dass die Umsetzung der Visa-Erleichterungen für 5000 Menschen im Jahr 2013 logistisch sehr anspruchsvoll war. Die Auslandvertretungen waren monatelang überlastet, was eigentlich der schnellen Unterstützung dieser Menschen entgegenlief.

Was man auch sehen muss: Die afghanische Diaspora ist im Vergleich zur damaligen syrischen Diaspora viel grösser - und damit auch der Kreis der möglicherweise Anspruchsberechtigten. Wenn man also heute die gleichen Kriterien anwenden würde, dann könnten 11[NB]000 Personen in der Schweiz Visa-Erleichterungen für Verwandte in Anspruch nehmen. Zum Vergleich: 2013 waren das 2700 Personen. Die Erfahrung war auch, dass teilweise bis zu 80 Familienangehörige diese Visa-Erleichterungen in Anspruch nehmen wollten. Für Mitglieder der Kernfamilie, also Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren, besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit eines Familiennachzuges; Herr Nationalrat Fischer hat das erwähnt. Das ist geltendes Recht. Das kann man anwenden. Aber dafür ist nicht der Bund zuständig. Das machen die Kantone. Die Kantone haben hier einen Ermessensspielraum.

Jetzt noch kurz zu den Afghaninnen und Afghanen, die sich heute schon in der Schweiz aufhalten: Das sind 22[NB]000 Afghaninnen und Afghanen. Davon sind über 11[NB]000 Personen mit einer vorläufigen Aufnahme, 550 unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) und knapp 840 Personen, die als unbegleitete Minderjährige in die Schweiz kamen und nun zwischen 18 und 21 Jahre alt sind. Dann gibt es über 5000 Erwachsene mit Kindern. Rund 1000[NB]Personen[NB]aus[NB]Afghanistan[NB]sind derzeit in einem hängigen Asylverfahren, das nach den Regeln des Asylrechts durchgeführt wird. Davon sind 164 UMA und 500 afghanische Erwachsene.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass es im August viele Gesuche von afghanischen Asylsuchenden gab. Es ist so; das ist die Spitzennation. Es waren 330 Gesuche. Diese Zunahme ist primär auf die Zunahme der Weiterwanderung von Afghaninnen und Afghanen zurückzuführen. Während der Corona-Krise waren viele Menschen, die auf der Flucht waren, blockiert. Nachdem die Reisebeschränkungen wieder zurückgenommen wurden, gibt es selbstverständlich auch hier wieder mehr Bewegung.

Nun, im Moment gibt es keine grosse Fluchtbewegung aus Afghanistan; ich habe es vorhin bereits ausgeführt. Es gibt auch noch keine grossen Bewegungen in die Nachbarstaaten Iran und Pakistan. So weit noch meine zusätzlichen Ausführungen. [PAGE 2046]