Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-30
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-30
Wortprotokoll
Sie haben eine Differenz mit dem Ständerat in Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c bereinigt. Es bleibt noch eine Differenz in Artikel 6 Absatz 2. Jetzt wurde soeben die Bedeutung von Artikel 1 Absatz 1 des Enteignungsgesetzes verhandelt, in dem steht, dass ein Enteignungsrecht nur geltend gemacht werden kann, wenn das Werk im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Teils des Landes liegt. Jetzt haben wir die Aussagen dazu gehört.
Auf der einen Seite ist klar: Diese Interessen müssen berücksichtigt werden. Aber auf der anderen Seite ist auch klar: Es ist dann immer eine Abwägung. Die Mehrheit möchte jetzt eigentlich diese Abwägung schon ein bisschen vorwegnehmen und sagt, wenn man abwäge, dann gehe das Gewicht dann ganz klar auf eine Seite. Gleichzeitig muss man aber sagen: Die Abwägung wird vorgenommen. Der Bundesrat ist der Meinung, man sollte hier jetzt nicht schon das Ergebnis vorwegnehmen, weil mit der Berücksichtigung der Interessen der Eidgenossenschaft eigentlich schon auch die klare Aussage gemacht wird, dass diese Interessen wichtig sind und entsprechend auch berücksichtigt werden müssen.
Zweiter Punkt, darüber wurde jetzt weniger gesprochen: Wir haben ja für diese Genehmigungsverfahren das Plangenehmigungsverfahren vorgesehen. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens wird dann auch noch einmal eine Abwägung der öffentlichen Interessen vorgenommen und auch sichergestellt, dass die Infrastrukturen optimal aufeinander abgestimmt sind und die Interessen des Bundes berücksichtigt werden. Auch die Sachpläne müssen aufeinander abgestimmt werden. Wir sind der Meinung, dass es in diesem Verfahren, in diesem ganzen Prozess doch einige Schritte gibt, bei denen immer wieder auch die Interessen der Eidgenossenschaft und des Landes - und damit immer auch die öffentlichen Interessen und die Interessen der bundesnahen Betriebe, denn die bundesnahen Betriebe verkörpern ja die öffentlichen Interessen, sie verkörpern ja die Landesinteressen - gewahrt werden müssen.
In diesem Sinne ist der Bundesrat der Meinung, dass Sie bei Artikel 6 Absatz 2 Ihre Kommissionsminderheit unterstützen können.