Schaffner Barbara · Nationalrat · 2021-09-30
Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-09-30
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion ist froh, dass der Ständerat bei der Differenz bezüglich des Enteignungsverfahrens den Zusatz des Nationalrates wieder streichen will und damit dem Bundesrat folgt. Mit der Ergänzung, an der die Mehrheit der KVF-N festhalten will, soll nämlich im Enteignungsverfahren ein Sonderrecht respektive ein Sonderschutz für bundesnahe Unternehmen geschaffen werden. Die Grünliberalen sind der Meinung, dass Enteignungsverfahren jetzt schon sehr zurückhaltend angewendet werden. Nur bei einem ausgewiesenen öffentlichen Interesse ist eine Enteignung überhaupt möglich. Das ist gut so, denn der Schutz des Eigentums ist ein wichtiges Prinzip.
Mit der Neuformulierung der Mehrheit der KVF-N wird aber völlig unklar, wie die Abwägung zwischen den Interessen des Bundes respektive der bundesnahen Betriebe und der Öffentlichkeit vorgenommen werden soll. Eigentlich sollten insbesondere die Interessen des Bundes mit denjenigen der Öffentlichkeit deckungsgleich sein, oder habe ich da etwas grundsätzlich falsch verstanden?
Absatz 2 gemäss Mehrheitsantrag schafft zudem einen Unterschied zwischen ähnlich gelagerten Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag haben, beispielsweise zwischen den SBB und anderen Bahnunternehmungen. Diese Unterscheidung ist nicht zu rechtfertigen.
Unterstützen Sie also mit uns die KVF-Minderheit und damit den Ständerat und den Bundesrat.