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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-30

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-30

Wortprotokoll

Das heute geltende Recht besagt, dass bestimmte besonders gefährliche Chemikalien mittelfristig durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren ersetzt werden müssen. Mit seiner Motion möchte Herr Ständerat Schmid erreichen, dass diese Stoffe innerhalb der chemisch-pharmazeutischen Industrie unter bestimmten Voraussetzungen unbefristet weiterverwendet werden können.

Seit 2012 haben wir eine Regelung, die besagt, dass bei besonders besorgniserregenden Stoffen die Vorschriften des EU-Rechts übernommen werden sollen. Damit soll in der Schweiz ein gleichwertiges Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erreicht werden; zudem sollen auch Handelshemmnisse mit der EU vermieden werden.

Die heute geltende Regelung erlaubt es der chemisch-pharmazeutischen Industrie, gefährliche Stoffe zu verwenden, wenn diese für die Produktionsverfahren notwendig sind. Die damit verbundenen Risiken müssen aber angemessen beherrscht werden. Wenn für einen solchen Stoff ein Ersatz fehlt, erteilen die Bundesbehörden auf ein begründetes Gesuch hin eine befristete Ausnahmebewilligung. Mit dem heute bestehenden Recht gibt es also genügend Spielraum.

Ich kann Ihnen das anhand ganz konkreter Zahlen aufzeigen: Seit dem Jahr 2012, als die Vorschriften in Kraft gesetzt wurden, ist die Liste der geregelten Stoffe von ursprünglich 14 auf 54 erweitert worden. Bisher haben die Bundesbehörden nur gerade sechs Gesuche auf eine Ausnahmebewilligung erhalten, und von diesen sechs Gesuchen auf eine Ausnahmebewilligung wurden deren fünf bewilligt; ein Gesuch ist noch in Prüfung.

Das ist eigentlich die beste Bestätigung dafür, dass die heute geltende Praxis bestens funktioniert. Es fällt einem eigentlich fast ein wenig schwer, herauszufinden, wo das Problem liegt. Wie gesagt, die Praxis hat sich bewährt.

Ihre vorberatende Kommission hat die Motion von Herrn Ständerat Schmid, die im Ständerat entgegen der Empfehlung der zuständigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben durchgekommen ist, nun abgeändert, indem sie die ständerätliche Version etwas einschränkt. Im Gegensatz zur ursprünglichen Motion würde diese abgeänderte Fassung keinen einschneidenden Eingriff in das Schweizer Chemikalienrecht bewirken. Sie stellt auch die Fortsetzung der bisherigen Praxis des Bundesrates nicht infrage, wonach das Schweizer Chemikalienrecht nach Möglichkeit auf jenes der EU abgestimmt wird.

Allerdings würde auch mit dieser Änderung der Gesundheits- und Umweltschutz geschwächt. Mit der heutigen Regelung muss die Branche, wo immer möglich, nach einem Ersatz für diese besonders gefährlichen Stoffe suchen. Wenn ich "besonders gefährliche Stoffe" sage, dann ist das nicht irgendetwas, sondern es sind Stoffe, die krebserregend sind, Stoffe, die die DNA verändern, oder Stoffe, die die Fortpflanzung beeinträchtigen können. Es gibt also sehr gute Gründe, warum die Industrie jeweils nach einer Alternative suchen muss, bevor eine allfällige Ausnahmebewilligung erteilt wird. Mit der Annahme der abgeänderten Motion wird diese austarierte Regelung eben doch auch eingeschränkt.

Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat auch die angepasste Motion ab. Es ist klar: Wenn der Bundesrat wählen muss, dann bevorzugt er natürlich die abgeschwächte Form, für die sich Ihre Kommissionsmehrheit entschieden hat.

Wie die WAK-S und Ihre Kommissionsminderheit beantragt aber auch der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.

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