Cassis Ignazio · Bundesrat · 2021-09-30
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2021-09-30
Wortprotokoll
Die Freigabe des zweiten Schweizer Beitrages an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten ist Teil der europapolitischen Agenda des Bundesrates. Ich beginne mit einer entsprechenden Einbettung.
Die Zielsetzung des Bundesrates in der Europapolitik hat sich mit dem am 26. Mai getroffenen Entscheid nicht geändert. Der Bundesrat will geregelte Beziehungen zur Europäischen Union in Form des bewährten Modells des bilateralen Weges. Konkret heisst die Fortsetzung des bilateralen Weges, dass die bestehenden Abkommen weiterhin vollumfänglich angewandt und weiterentwickelt werden sollen. Ebenso sollen die bewährten Kooperationen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union weitergeführt werden, dazu gehören beispielsweise die Assoziierung der Schweiz an die EU-Programme Horizon Europe sowie Erasmus plus; ich komme noch darauf zurück. Der Bundesrat will dies mit einem Dreiphasenplan erreichen.
In die erste Phase gehören die unmittelbaren, kurzfristigen Massnahmen, die auf die Stabilisierung des bilateralen Weges angelegt sind, wie die rasche Freigabe des zweiten Schweizer Beitrages, worüber wir heute Abend hier sprechen. Hinzu kommt die Pflege der Beziehungen mit der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten. Mit Maros Sefcovic, dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, ist nun auch der Ansprechpartner definiert.
Ich komme zur zweiten Phase. Diese Phase ist mittelfristig angelegt und der Methode gewidmet. Hier geht es um die Klärung der Frage, wie die Schweiz und die EU ihre Zukunft miteinander gestalten wollen. Aussenpolitisch hat der Bundesrat einen hochrangigen, strukturierten politischen Dialog mit der EU vorgeschlagen, um eine gemeinsame Agenda der künftigen Beziehungen zu entwickeln. Innenpolitisch soll dieser Dialog gut abgestützt werden.
Die dritte Phase besteht idealerweise aus der Umsetzung geregelter und funktionierender Beziehungen. Der politische Dialog wäre etabliert, und es werden, wo dies in [PAGE 2077] beidseitigem Interesse ist, Kooperationen weiterentwickelt. In dieser Phase muss dann auch das Ambitionsniveau für die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU festgelegt werden - und gerade über dieses Ambitionsniveau haben wir heute hier in diesem Saal vieles gehört. Die Vorstellungen klaffen total auseinander. Diese Diskussion haben wir ja bereits bei der dringlichen Debatte in der Sommersession im Juni geführt.
Damit komme ich zurück auf einen der ersten Schritte, die rasche Freigabe des zweiten Schweizer Beitrages.
La deuxième contribution a été approuvée par le Parlement le 3 décembre 2019 par deux arrêtés fédéraux simples relatifs au crédit-cadre pour la cohésion, le premier, et au crédit-cadre pour la migration, le deuxième.
En 2019, l'Union européenne avait refusé de reconnaître l'équivalence boursière de la Suisse; en réaction, le Parlement avait alors inclus une condition de non-discrimination dans les arrêtés fédéraux sur la deuxième contribution. Cette clause a jusqu'à présent bloqué la mise en oeuvre de la contribution.
Avec le présent message, le Conseil fédéral veut supprimer cette clause et débloquer ainsi la mise en oeuvre.
Le Conseil des Etats a pour sa part décidé ce matin de soutenir le projet du Conseil fédéral, vous l'avez entendu, par 30 voix contre 9.
Du point de vue du Conseil fédéral, ce déblocage rapide est très important, et ceci pour trois raisons.
Premièrement, en débloquant la deuxième contribution, le Conseil fédéral entend insuffler une nouvelle dynamique aux relations avec l'Union européenne, une dynamique positive. Il veut briser le schéma contre-productif des liens infondés établis entre certains dossiers. Deuxièmement, le déblocage devrait initier un processus qui permettra également de faire avancer d'autres dossiers avec l'Union européenne. Troisièmement, le Conseil fédéral souhaite poursuivre la coopération bilatérale avec l'Union européenne et les Etats membres, qui a fait ses preuves.
Avec un déblocage rapide, la Suisse souligne sa volonté de demeurer un partenaire fiable et engagé de l'Union européenne et de ses Etats membres; un partenaire qui s'engage en faveur de la prospérité et de la stabilité en Europe.
Lassen Sie mich die Gründe für die Freigabe des Beitrages noch etwas vertiefen. Die Europäische Union hat jüngst u. a. die Freigabe des Beitrages als Voraussetzung für die Assoziierung der Schweiz an EU-Programme wie Horizon Europe formuliert. Das sind sachfremde politische Verknüpfungen, die der Bundesrat klar ablehnt. Warum also sollte man in diesem Kontext den Beitrag trotzdem freigeben? Der Bundesrat will aus dieser Negativspirale der Konditionalitäten ausbrechen. Er will mit dem ersten Schritt vorangehen und aus dieser Logik der Eskalation, des Junktims und der gegenseitigen Blockaden aussteigen. Eine Freigabe des Beitrages ist allerdings keine Garantie dafür, dass sich die Schweiz an Horizon assoziieren kann, aber es ist ein notwendiger erster Schritt auf diesem Weg.
Eine weitergeführte Blockade oder eine europapolitische Verknüpfung würde eine solche Assoziierung sicher nicht wahrscheinlicher machen. Sie würde im Gegenteil zu weiteren Komplikationen und in eine Sackgasse führen. Deshalb lehnt der Bundesrat auch die verschiedenen Verknüpfungen - z. B. mit Erasmus plus oder mit neuen Antidiskriminierungsklauseln - ab, die Sie jetzt eingebracht haben. Der Bundesrat hat sich aber im Zusammenhang mit der von Ihnen heute Morgen verabschiedeten Motion 21.3975 der APK-N klar dazu bekannt, so bald als möglich eine Finanzierungsbotschaft für Erasmus plus vorzulegen.
Ich komme nun zurück zur Botschaft. Wieso können wir es uns erlauben, jetzt auch die Bedingung der Antidiskriminierung bei der Börsenäquivalenz zu streichen? Bezüglich der Börsenäquivalenz haben die Massnahmen des Bundesrates zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur sowie die bilateralen Lösungen mit dem UK nach dem Brexit zu einer deutlichen Entspannung geführt. Trotzdem bleibt es das Ziel des Bundesrates, die Börsenäquivalenz wiederzuerlangen. Unabhängig davon setzt sich der Bundesrat weiterhin gegen jegliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung der Schweiz im Vergleich zu anderen Drittstaaten ein.
Auch das zeitliche Element ist von Bedeutung, denn der Bundesrat möchte eben rasch ein klares Zeichen an die EU senden. Zudem - die zweite Begründung für die Bedeutung der zeitlichen Dimension - ist die Rechtsgrundlage, das Bundesgesetz Ost, auf Ende 2024 befristet. Die Erfahrung mit dem ersten Beitrag aus dem Jahr 2006 hat gezeigt, dass für die Verpflichtung der Kredite etwa drei Jahre nötig sind. Dieser Zeitbedarf ist natürlich von den Partnerländern abhängig, da sie die Programme mitfinanzieren und selber umsetzen. Deshalb setzt sich der Bundesrat für eine rasche Freigabe des Beitrages ein.
Mit der Beendigung der Verhandlungen über das institutionelle Abkommen entfällt die Logik der Druckpolitik der Europäischen Union, die auf den Abschluss des institutionellen Abkommens gerichtet war. Wir haben heute die Gelegenheit, diese negative Dynamik zu durchbrechen und konstruktiv in die Zukunft zu blicken.
Der Beitrag ist ein wichtiges Element für unsere künftigen Beziehungen zur Europäischen Union und die angestrebte Fortführung des bilateralen Weges. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, den zweiten Schweizer Beitrag jetzt und ohne Bedingungen freizugeben.
Ich komme nun zum Einzelantrag Grüter - man hat mir gesagt, ich solle alles zusammen machen. Zum Einzelantrag Grüter, der heute hier gestellt wurde, kann ich Ihnen Folgendes sagen: Der Einzelantrag fordert, dass der vorliegende Bundesbeschluss dem fakultativen Referendum unterstellt werden soll. Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, diesen Antrag abzulehnen, und dies aus folgenden formellen und materiellen Gründen.
Zu den formellen Gründen: Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes hält fest, dass Finanzgeschäfte in der Form von einfachen Bundesbeschlüssen erlassen werden und somit nicht dem Referendum unterstehen. Diese Regel kam bereits 2019 für die Rahmenkredite über einen zweiten Schweizer Beitrag, als diese Rahmenkredite von Ihnen gesprochen wurden, zur Anwendung.
Ich komme nun zu den materiellen Gründen: Die Finanzierungsgrundlagen für diese Rahmenkredite sind im Bundesgesetz Ost und im Asylgesetz verankert. Das Bundesgesetz Ost wurde 2016 revidiert. Diese Revision unterstand dem fakultativen Referendum, das eben nicht ergriffen wurde. Auf der Basis dieser Gesetze hat das Parlament 2019 die Rahmenkredite für einen zweiten Schweizer Beitrag also bereits in der Form des einfachen Bundesbeschlusses genehmigt. Heute geht es einzig um die Streichung der Nichtdiskriminierungsklausel in diesen gleich gebliebenen Beschlüssen.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, den Einzelantrag Grüter abzulehnen. Ich danke für das Zuhören.