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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-12-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-12-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat kann die Überlegungen Ihrer Kommission nachvollziehen, und er ist auch damit einverstanden. Eine Rehabilitierung der Fluchthelfer zugunsten der Opfer des Nationalsozialismus und des Faschismus rechtfertigt sich insbesondere darum, weil es vielen unter ihnen ein echtes Anliegen war, Menschen in Not zu helfen. Dafür nahmen sie gesellschaftliche Missbilligung in Kauf, oder sie gerieten gar selber in materielle Not. Ich möchte an dieser Stelle anfügen, was der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Bericht der Bergier-Kommission erklärt hat. Der Bundesrat ist sich dessen bewusst, dass die Schweiz in dieser dunklen Epoche der Menschheitsgeschichte ihrer humanitären Tradition nicht in dem Masse entsprochen hat, wie sie es hätte tun können und tun müssen. Die Folgen von damals getroffenen Entscheiden sind durch nichts wettzumachen, und ich erinnere an die 1995 vom Bundespräsidenten vorgenommene Entschuldigung. In diesem Lichte kommt dem Verhalten der Flüchtlingshelfer jener Zeit eine besondere Bedeutung zu, der die heutigen Generationen nur in Dankbarkeit und Ehrfurcht begegnen können.

Allerdings ist es auch für den Bundesrat wichtig, darauf hinzuweisen, dass mit der angestrebten Rehabilitierung die Tätigkeit der damaligen Fluchthelfer aus heutiger Sicht gewürdigt wird. Es geht ausdrücklich nicht darum, die Justiz in den Dreissiger- und Vierzigerjahren zu kritisieren, die das damals geltende Recht auszulegen hatte. Es ist deshalb konsequent, dass aus der Rehabilitierung nach dem Willen Ihrer Kommission auch keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung abgeleitet werden kann.

Eine Minderheit Ihrer Kommission will die Rehabilitierung auch Personen zugute kommen lassen, welche verurteilt wurden, weil sie in anderer Form Widerstand gegen Nationalsozialismus oder Faschismus geleistet haben. Es geht namentlich um Schweizer, die in der französischen Résistance und in den internationalen Brigaden im Spanischen Bürgerkrieg gekämpft haben. Diese Personen wurden wegen eines Verstosses gegen Artikel 94 des Militärstrafgesetzes verurteilt, d. h. wegen Eintritts in fremden Militärdienst. Anders als die Fluchthelfer wurden sie nicht aufgrund von Sonderrecht verurteilt, das nach der nationalsozialistischen Machtergreifung geschaffen wurde.

Artikel 94 des Militärstrafgesetzes ist immer noch in Kraft. Mit Blick darauf erscheint eine eigentliche rechtliche Rehabilitierung der Résistance- und Spanienkämpfer nicht angezeigt. Politisch und moralisch allerdings hat der Bundesrat die Spanienkämpfer und die Kämpfer in der französischen Résistance bereits rehabilitiert: Ich verweise auf die Antwort des Bundesrates vom 22. Mai 1996 auf die Einfache Anfrage Grobet (96.1030) betreffend die Rehabilitierung der Spanienkämpfer und auf die Antwort des Bundesrates vom 29. November 1995 auf die Interpellation de Dardel (95.3407) betreffend die Teilnehmer an der französischen Résistance. Der Bundesrat hat dabei ausdrücklich anerkannt, dass sowohl die Spanienkämpfer als auch diejenigen, die in den Reihen der französischen Résistance gekämpft hatten, von der Schweizer Justiz nicht wegen ihres achtenswerten Widerstandes gegen den Faschismus und den Nationalsozialismus verurteilt wurden, sondern weil sie eben ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militärdienst getreten waren. Das Gesetz stellt dieses Verhalten unter Strafe, weil derjenige, der in der Fremde kämpft, für die Verteidigung des eigenen Landes nicht zur Verfügung steht. Die aktive Teilnahme am Kampf gegen ein Unrechtsregime ist in diesem Sinne rechtlich anders zu bewerten als die Flüchtlingshelfer in unserem eigenen Land.

Aus all diesen Gründen unterstützt der Bundesrat die Anträge der Kommissionsmehrheit, auch wenn damit rechtliches Neuland betreten wird. Es geht dabei um eine nachträgliche, rechtlich verbindliche Feststellung, dass in den Dreissiger- und Vierzigerjahren Menschen strafrechtlich belangt wurden, obschon sie aus heutiger Sicht aus sehr achtenswerten Motiven handelten.