Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2021-11-29
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-11-29
Wortprotokoll
Man könnte über die Frage diskutieren: Machen Mindeststrafen im Gesetz Sinn? Man könnte diese Frage durchaus kontrovers diskutieren. Wenn man aber bei einem Straftatbestand bezüglich der Geldstrafe eine Mindeststrafe definiert, dann macht es Sinn, dass man dieselbe Mindeststrafe bezüglich der Freiheitsstrafe definiert. Denn die Frage ist: Wollen wir bei einem Delikt eine Mindeststrafe, oder wollen wir keine? Wenn wir sagen, wir wollen eine, wie wir das bei der Geldstrafe gemacht haben, dann ist es nichts als richtig, dass man auch bei der Freiheitsstrafe eine solche definiert. Notabene, das sei erwähnt, wird gerade bei den tiefen Freiheitsstrafen ohnehin immer der bedingte Strafvollzug gewährt, was quasi einer Privilegierung gleichkommen würde. Im Sinne also, dass man diese beiden Mindeststrafen einander anpasst, bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen.
Man wird dagegen argumentieren. Man wird erstens sagen, man schränke die Richter in ihrem Ermessensspielraum ein. Ja, das stimmt. Das macht man bewusst, das hat man bereits mit der Mindestgeldstrafe so gewollt. Man wird zweitens sagen, das habe in der Praxis keine Wirkung. Als praktizierender Strafverteidiger kann ich Ihnen klar sagen: Doch, in der Praxis gibt es durchaus Fälle, bei denen die Richter genau von diesem Ermessensspielraum Gebrauch machen, und zwar in der Art und Weise, dass sie eine Sanktionsart gegenüber einer anderen privilegieren.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen.