Lexipedia

Flach Beat · Nationalrat · 2021-11-29

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-11-29

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 11 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht. Es geht um die Verjährung von Straftaten im Verwaltungsstrafrecht. Ein grosser Teil dieser Straftaten findet sich im Übertretungsstrafrecht. Durch den Mechanismus von Artikel 333 des Strafgesetzbuches, wonach immer dann, wenn in speziellen Gesetzen nichts anderes steht, eine Verdoppelung der Verjährungsfristen erfolgt, kann es sein, dass unverhältnismässig lange Fristen entstehen, wenn man einfach nach diesen Verdoppelungszahlen geht.

Die Lösung, die der Bundesrat ursprünglich vorsah, lehnte sich an das Recht aus der Mehrwertsteuer-Gesetzgebung und damit an den Grundsatz an, wonach die Verjährung [PAGE 2162] unterbrochen wird, sobald ein Verfahren eröffnet ist. Aber es kann im allgemeinen Verwaltungsstrafrecht rechtsstaatlich irgendwie nicht vernünftig sein, wenn die Verwaltung einseitig ein Verfahren eröffnen muss, um die Verjährung zu unterbrechen. Der Nationalrat hat deshalb eine Lösung vorgeschlagen, die darauf abstellt, dass bei einem erstinstanzlichen Urteil die Verjährung unterbrochen wird. Diese Lösung ist aber leider ebenfalls unbehelflich. Sie führte zu sehr seltsamen oder ausserordentlichen Situationen, weil genau in den anderen Strafverfahren, die teilweise sehr lange dauern, sofort eine Verjährung eintreten würde.

Darum hat der Ständerat auch völlig richtig einen Marschhalt beschlossen. Er sagte, es mache keinen Sinn, dass wir hier in die eine oder die andere Richtung legiferieren. Es gibt im Moment ohnehin schon ein Projekt, das im Verwaltungsstrafrecht am Laufen ist, in dem die Verjährungsfristen angeschaut werden. Denn weder über die Fristen noch über eine Massnahme allein lässt sich dieser gordische Knoten lösen. Das heisst, wahrscheinlich muss man an den Fristen schrauben, aber eben nicht generell-abstrakt, sondern man muss das anschauen. Wenn die Lösung des Nationalrates obsiegt, dann heisst das, wie gesagt, dass viele Verfahren, die im Moment am Laufen sind, sofort eingestellt werden müssen. Es bedeutet aber auch ein Wirrwarr bezüglich der Fristen anderer Verfahren, die am Laufen sind. Die Verunsicherung in der Praxis wird erheblich sein.

Lassen Sie uns deshalb einen Stopp machen, dem Ständerat folgen und beim geltenden Recht bleiben. Das Bundesgericht hat eine Praxis entwickelt, wann die Verjährung bei diesen Strafverfahren stillsteht und wann nicht. Auch wenn dies von der Lehre kritisiert wird, ich nicht ganz zufrieden bin und die Grünliberalen der Meinung sind, dass Verbesserungsbedarf gegeben ist, wird trotzdem das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, wenn wir jetzt dem Nationalrat oder der Lösung folgen, die uns der Bundesrat einmal unterbreitet hat; auch diese "verhebt" nämlich nicht wirklich.

Ich bitte Sie, hier meiner Minderheit zu folgen und die Frage, wie man mit den Verjährungsfristen umgehen kann, später genauer anzuschauen. Ungefähr nächstes Jahr kommt dann die Botschaft dazu.

Noch ein letzter Satz: Sie sagen, erst ein erstinstanzliches Urteil hemme das Verfahren. Aber im Strafverfahren können Sie mit entsprechenden Mitteln, beispielsweise mit Versiegelungen und der Anfechtung von Versiegelungen usw., die Fristen quasi einfach über Bord werfen. Mit einem gewieften Rechtsanwalt, einer gewieften Rechtsanwältin kommen Sie da immer heraus. Das macht keinen Sinn. Das ist nicht im Sinne des Rechtsstaats und übrigens auch nicht im Sinne unseres Finanzplatzes, falls Sie von dieser Seite lobbyiert worden sind.