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Flach Beat · Nationalrat · 2021-11-29

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-11-29

Wortprotokoll

Wir sind jetzt eigentlich am Ende dieser Beratung angelangt. Wir haben sehr lange auf die Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung gewartet. Ich glaube, in meiner ersten Legislatur wurde an einer meiner ersten Sitzungen der Kommission für Rechtsfragen auf das Vorhaben verwiesen. Als wir über das Strafrecht oder das Strafmass diskutierten, wurde festgehalten, dass man in diesem Bereich tätig wird und eine Harmonisierung herbeiführen will. Aus welchem Grund hat das so lange gedauert? Es liegt vor allen Dingen daran, dass die Sache sehr kompliziert ist und wir an verschiedenen Orten in unseren Gesetzen, selbstverständlich quasi als letzten Ausweg, die Keule des Strafrechts schwingen müssen. Dies erfolgt wegen derjenigen, die sich einfach nicht ans Gesetz halten mögen. Das ist eben nicht nur im profanen, einfachen allgemeinen Strafrecht der Fall, sondern halt auch in vielen anderen Erlassen.

Es ist sinnvoll, dass wir uns diese Arbeit aufgebürdet haben. Es ist auch sinnvoll, dass man einen Teil ausgelagert hat. Wir werden darüber diskutieren, wenn der Ständerat im Bereich des Sexualstrafrechts so weit ist. Ich glaube, dass wir hier eine gute Balance gefunden haben. Wir haben tatsächlich auch etwas aufgeräumt. Für mich ist völlig unverständlich, dass die SVP-Fraktion dieses Resultat ablehnen will, nur weil es ihr in einzelnen Punkten einfach nicht weit genug geht bzw. weil ihr die Massnahmen zu wenig streng sind. Es ist mitnichten so, dass es eine Kuscheljustiz-Strafrechtsvorlage geworden ist. Es gibt nach wie vor strenge Strafen.

Wir haben auch ein funktionierendes Sanktionensystem. Das sehen wir anhand der geringen Zahl von Rückfälligen in der Strafjustiz. Unser Strafrecht ist offenbar angemessen. Es hilft entsprechend, in unserer Gesellschaft das richtige Verhalten zu belohnen und das falsche Verhalten zu bestrafen, und zwar dem Einzelfall angemessen. Wir geben nicht mit generellen und abstrakten Bestimmungen allen quasi mit der Keule eins auf den Kopf, nur weil der Titel ihrer Straftat mit irgendeiner Straftat, die wir im Kopf hatten, übereinstimmt. Darum ist es auch richtig, hier überall der Kommissionsmehrheit zu folgen, insbesondere bei Artikel 285 StGB und bei den Artikeln 139 und 146 des Militärstrafgesetzes.

Demgegenüber bitten wir Sie, bei Artikel 11 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht dem Antrag der Kommissionsminderheit und damit dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen, wie ich vorhin schon ausgeführt habe.

Im Grossen und Ganzen ist die grünliberale Fraktion mit dieser Revision aber zufrieden. Ich sage es noch einmal: Wir haben aufgeräumt, und wir haben dort harmonisiert, wo man das tun konnte. Wir haben über viele einzelne Punkte gesprochen, bei denen wir feststellen konnten, dass das Strafrecht, wie es heute angewendet wird, funktioniert und dazu beiträgt, unserer Gesellschaft, unserer Demokratie Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten. [PAGE 2164]