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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-11-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-11-29

Wortprotokoll

Der Bundesrat schätzt das Bemühen des Nationalrates, die Interessen des Bundes und damit implizit die Interessen des Service public zu schützen. Aber wie Herr Ständerat Engler jetzt gerade ausgeführt hat, erfolgt der Schutz dieser Interessen bereits im Plangenehmigungsverfahren und auch in der Abstimmung der Sachpläne untereinander. Es ist tatsächlich so: Dort spielt es eine Rolle, dass die Interessen des Service public gegen andere Interessen abgewogen werden. Das Plangenehmigungsverfahren stellt eine Interessenabwägung sicher, und das geschieht auch in der Abstimmung der Sachpläne untereinander. Dort nimmt ja der Bund die Abwägung der öffentlichen Interessen vor, wobei er sicherstellt, dass die Infrastrukturen optimal aufeinander abgestimmt sind und die Interessen des Bundes berücksichtigt werden. In der Tat denke ich auch, dass hier eigentlich nicht das Enteignungsrecht der richtige Hebel ist, sondern der Sachplan und auch weitere Instrumente, wo eben die Interessen abgewogen werden, was zu einem anderen Zeitpunkt geschieht.

Ich denke, was der Kommissionssprecher ausgeführt hat, ist ebenfalls zu bedenken: Der Zusatz, dass die Interessen von bundesnahen Betrieben nicht tangiert werden dürfen, schafft eine Rechtsungleichheit. Die SBB hätten dann einen weiter gehenden Schutz als andere Bahninfrastrukturbetreiberinnen wie beispielsweise die BLS oder die SOB, die ja eigentlich auch öffentliches Interesse vertreten. Das wäre eine Rechtsungleichheit, die vom Nationalrat sicher nicht gewollt ist, die aber eine Folge dieser Formulierung sein könnte.

In diesem Sinne unterstützt der Bundesrat die Haltung Ihrer Kommission und auch die Haltung, die der Ständerat früher bereits eingenommen hat.