Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-11-29
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-11-29
Wortprotokoll
Ich glaube, es ist gut, wenn wir uns einen Moment lang daran erinnern, dass der regionale Personenverkehr eben nicht nur den öffentlichen Verkehr mit der Bahn umfasst, sondern auch jenen mit dem Bus, dem Schiff und der Seilbahn. Dazu gehören unter anderem die S-Bahnen sowie die Angebote des öffentlichen Verkehrs zur Erschliessung von Ortschaften, aber auch die Verbindungen in benachbarte Regionen und ins grenznahe Ausland. Der Bund und die Kantone bestellen diese Angebote gemeinsam, wobei sie die ungedeckten Kosten je zur Hälfte abgelten. 116 Transportunternehmen für den Betrieb auf über 1400 Linien - das ist der Umfang des regionalen Personenverkehrs.
Sie haben es gehört, für die Vierjahresperiode 2022-2025 - bekanntlich betreffen die Verpflichtungskredite immer vier Jahre - beantragt Ihnen der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 4,35 Milliarden Franken. Das sind 250 Millionen Franken mehr als in der jetzt laufenden Periode. Damit sollen Angebotsausbauten finanziert werden, die 2019 angemeldet wurden, insbesondere der Ausbau der S-Bahnen in Zürich, Freiburg und der Waadt. Daneben sollen Investitionen ins Rollmaterial getätigt sowie Nachtbusangebote und die von Herrn Ständerat Engler erwähnten Innovationen unterstützt werden. Es mag zwar kein grosser Betrag sein, aber ich denke, es ist trotzdem wichtig, aufzuzeigen, dass auch hier Mittel bereitgestellt werden sollen. Ein Teil der Mittel ist ausserdem für Projekte zum Umstieg auf Elektrobusse vorgesehen.
Von Oktober 2020 bis Januar 2021 gab es eine Vernehmlassung zu dieser Vorlage. Die Rückmeldungen waren weitgehend positiv. Es gab diejenigen, die etwas mehr Geld wollten, andere wiederum hätten den Verpflichtungskredit lieber gekürzt. Der Bundesrat ist dann aber zum Schluss gekommen, dass der vorgeschlagene Betrag der richtige ist bzw. dass der Verpflichtungskredit eben auf der Grundlage der [PAGE 1104] bestehenden Finanzplanung des Bundes beantragt werden soll. Das sind die erwähnten 4,35 Milliarden Franken, was einem durchschnittlichen realen Wachstum von 1,2 Prozent pro Jahr entspricht.
Der Bundesrat stellt fest, dass verschiedene Transportunternehmen für die kommenden Jahre beträchtliche Kostensteigerungen geltend machen, die aber nicht unmittelbar mit Corona verbunden sind. Der Verpflichtungskredit berücksichtigt diese Mehrkosten nicht. Eine zusätzliche Krediterhöhung wäre aus der Sicht des Bundesrates nur vertretbar, wenn damit auch ein Mehrangebot gefahren wird oder wenn der öffentliche Verkehr einen zusätzlichen Beitrag für die Klimaziele leisten könnte.
Es wurde erwähnt: Die Pandemie hatte einen grossen Einfluss auf den öffentlichen Verkehr. Auf die kurzfristigen Folgen haben Sie in den beiden Räten bereits im Herbst 2020 mit dem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise reagiert, und die Botschaft für ein zweites Massnahmenpaket hat der Bundesrat am 3. November dieses Jahres verabschiedet. Das Geschäft wird in beiden Kammern in dieser Wintersession behandelt.
Der vorgeschlagene Kredit berücksichtigt die Auswirkungen der Pandemie für den regionalen Personenverkehr im Zeitraum 2022-2025 also nicht. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, die Folgen ab 2022 mit den bestehenden gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Verpflichtungskredites für den regionalen Personenverkehr und des Bestellverfahrens zu bewältigen. Konkret schlägt der Bundesrat vor, jährlich einen Nachtrag zum Voranschlag zu beantragen, sobald die Auswirkungen besser eingeschätzt werden können. Falls notwendig, könnte ein Zusatzkredit beantragt werden. Das ist der Mechanismus, den wir Ihnen für die Behandlung vorschlagen. Vermutlich werden wir uns leider mit diesen Situationen noch etwas länger auseinandersetzen müssen, aber dafür haben wir einen konkreten Mechanismus vorgesehen.
Es wurde erwähnt: Der Nationalrat hat einen Artikel 1a eingefügt, sodass bei Bedarf Zusatzkredite beantragt werden können, falls der Verkehrsertrag aufgrund der Covid-19-Krise weiterhin tief sein sollte. Hierzu sagt der Bundesrat, dass wir die beiden Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen 2023 über den aktuellen Stand zur Verwendung des Verpflichtungskredites informieren, damit dann gegebenenfalls im Rahmen des Budgetverfahrens 2024 auch noch rechtzeitig reagiert werden kann. Der eingefügte Artikel 1a wäre also aus unserer Sicht nicht nötig gewesen, aber er stört auch nicht, denn er entspricht dem Vorgehen, das Ihnen der Bundesrat ohnehin schon selber vorgeschlagen hat.
In diesem Sinne beantragt Ihnen der Bundesrat, den Verpflichtungskredit im vorliegenden Rahmen zu verabschieden und Ihre Kommission entsprechend zu unterstützen.