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Schlatter Marionna · Nationalrat · 2021-11-29

Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-11-29

Wortprotokoll

Wir beschäftigen uns heute erneut mit dem DNA-Profil-Gesetz, das es der Polizei ermöglichen soll, neue genetische Fahndungsmethoden wie die Phänotypisierung oder den Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug anzuwenden.

Der Nationalrat hat dieses Geschäft als Erstrat beraten. Wir haben im Zuge der Beratung in der Sicherheitspolitischen Kommission diverse Verbesserungsanträge gestellt. Das Gesetz muss aus unserer Sicht verbessert werden. Der Einblick in den innersten Kern der DNA, die codierten Sequenzen, tangiert die Grundrechte in schwerster Weise. Dieser Fahndungsmethode muss deshalb ein enger gesetzlicher Rahmen vorgegeben werden.

Unsere Anträge blieben in der Kommission chancenlos, ebenso unser Antrag auf Nichteintreten auf die Gesetzesvorlage. Selbstverständlich wollen auch wir Grünen schwere Gewaltverbrechen mit oberster Priorität aufklären. Wir haben immer signalisiert, dass wir dafür Hand bieten würden und die Motion Vitali, auf die diese Gesetzesänderung ursprünglich zurückgeht, unterstützen.

Bei dieser Gesetzesberatung zeigt sich die volle Qualität unseres Zweikammersystems. So konnte die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen dieses Gesetz ebenfalls beraten. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates zeigte sich wesentlich grundrechtssensibler. Sie beantragte dem Ständerat wesentliche Änderungen am Entwurf, die im Kern unsere Hauptkritik aufnehmen, wonach die Phänotypisierung und der Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug nur bei schweren Verbrechen Anwendung finden sollten. Der Ständerat folgte seiner Kommission deutlich.

Ich wiederhole an dieser Stelle gerne noch einmal, wie für uns ein enger rechtlicher Rahmen auszusehen hat. Die Anordnung durch das Zwangsmassnahmengericht, auch bezüglich der Aufbewahrung der DNA-Profile, sowie die explizit gesetzlich verankerte Subsidiarität sind für uns wesentliche Punkte. In diesen Punkten ist die Vorlage aus unserer Sicht nach wie vor ungenügend. Der Kern der Vorlage aber, der auch über unsere abschliessende Zustimmung entscheiden wird, betrifft die Frage, ob das Parlament bereit ist, einen einschränkenden Deliktskatalog im Gesetz zu verankern. "Einschränkend" bedeutet, dass der Straftatenkatalog auf schwerwiegend gewalttätige Straftaten beschränkt ist, so, wie es auch die Motion Vitali gefordert hat. Diesem Wunsch ist der Ständerat nachgekommen, weshalb wir bei den Artikeln 258a und 258b der Strafprozessordnung der Version des Ständerates folgen werden. Ebenso unterstützen wir die Streichung der Aufbewahrung des DNA-Profils im Falle eines Suizids.

Zum Schluss möchte ich noch eine allgemeine Bemerkung anfügen. Auch wenn wir uns heute entscheiden, den Anwendungsbereich der Fahndungsmethoden im Gesetz einzuschränken, bedeutet das keineswegs, dass dem Gesetz die Zähne gezogen werden. Denn bei Delikten wie Diebstahl oder Kreditkartenmissbrauch würden die Methoden so oder so kaum angewandt, wie dies vonseiten der Bundesrätin mehrfach betont wurde. Es ist schlicht nicht notwendig, Grundrechte auf Vorrat einzuschränken.

Ich bitte Sie, bei allen verbleibenden Differenzen der Version des Ständerates zu folgen.