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Marti Min Li · Nationalrat · 2021-11-29

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-11-29

Wortprotokoll

Wir befinden uns an einem entscheidenden Punkt dieser Differenzbereinigung, nämlich bei der Frage des Deliktskatalogs. An dieser Stelle möchte ich noch einmal kurz ausführen, worum es hier eigentlich geht. Ich habe schon in der Eintretensdebatte gesagt, dass die Phänotypisierung, welche mit diesem Gesetz neu ermöglicht werden soll, kein Wundermittel sei. Man erhofft sich davon, dass sie einen Beitrag zur Aufklärung von Verbrechen leisten kann. Aber man muss sich bewusst sein, dass das nur in sehr seltenen Fällen der Fall sein wird. Meine Vorrednerin hat es ausgeführt: Bei der Phänotypisierung geht es nicht um ein Beweismittel, sondern um Hinweise zur Fahndung, zu einem Täterprofil. Dabei geht es um Wahrscheinlichkeiten, die bekanntlich keine Gewissheiten liefern.

Es geht hier um die Einführung einer neuen Technologie, wobei neue Technologien immer mit Chancen und Risiken verbunden sind. Zu den Chancen: Häufig wird gesagt, man erhoffe sich, damit Fälle, die heute nicht aufgeklärt werden können, aufklären zu können, indem neue Hinweise gefunden werden. Das Risiko ist - dies eine Kehrseite davon -, dass man sich vielleicht zu viele Hoffnungen macht, die nicht alle erfüllt werden können. Ebenso problematisch könnte bei der Phänotypisierung die Frage der Diskriminierung sein. Zu dieser kommt es nicht automatisch. In einer Mehrheitsgesellschaft birgt das Mittel der Phänotypisierung aber die Gefahr, dass es nur dann erfolgreich angewendet werden kann, wenn es sich um Minderheiten handelt.

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass es sich hier um Eingriffe in die Grundrechte handelt. Ich sehe unsere Aufgabe darin, eine Balance zwischen den Anliegen der Strafverfolgungsbehörden und der Wahrung und dem Schutz der Grundrechte zu finden. Der Ständerat hat sich Mühe gegeben, bei seiner Beratung ebendiese Balance zu suchen. Er hat sie insbesondere bei der Frage des Deliktskatalogs gefunden. Er hat beschlossen, sowohl beim Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug wie auch bei der Phänotypisierung eine Einschränkung mittels eines Deliktskatalogs vorzunehmen.

Wir dürfen nicht vergessen, dass in der Motion Vitali, die diese Gesetzesrevision ausgelöst hat, nur von schweren Verbrechen gegen die körperliche Integrität und von Mord die Rede war, nicht von einem grossen Katalog von Verbrechen.

Dieser Punkt des Deliktskatalogs war für die SP-Fraktion immer sehr wesentlich. Wir sagten schon in der Eintretensdebatte, dass wir dieser Vorlage nicht ohne Einschränkungen würden zustimmen können. Wir sind froh, dass der Ständerat hier einen sinnvollen Kompromiss gefunden hat. In einigen Punkten geht uns die Fassung des Ständerates zu wenig weit. Insbesondere die Bestimmung, dass der Bundesrat auch weitere Merkmale aufnehmen kann, wenn sich die Technologie weiterentwickelt, finden wir nach wie vor problematisch.

Im Sinne einer Abwägung können wir aber mit der Fassung leben, wie sie der Ständerat beschlossen hat und die Mehrheit unserer Kommission beantragt. Wir werden also alle Minderheitsanträge ablehnen und dem Ständerat bzw. der Mehrheit folgen. Wir bitten Sie, dies ebenfalls zu tun.