Flach Beat · Nationalrat · 2021-11-29
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-11-29
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Wir haben noch einige wenige Differenzen zu beraten, die uns hier vom Ständerat und von Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission her weiter beschäftigen. Grundsätzlich geht es eigentlich nur noch um eine wichtige Frage, nämlich: In welchen Fällen darf die Phänotypisierung angewendet werden? Hier liegen mittlerweile eigentlich zwei Konzepte vor, die mehrheitlich darauf abstellen, dass es einen Katalog dazu geben soll, bei welchen Straftaten die Phänotypisierung angewendet werden soll.
Sie haben vorhin gehört, dass mit der Minderheit I (de Quattro) quasi noch Delikte erfasst würden, die im Katalog gemäss Ständerat fehlen würden. Das ist natürlich insofern nicht ganz korrekt, als bei Straftaten in der Regel immer mehrere Dinge zusammenkommen. Es besteht eine echte Konkurrenz zwischen verschiedenen Straftaten, die mehrere Straftatbestände erfüllen. Damit besteht meistens die Möglichkeit, auch einen anderen Straftatbestand herbeizuziehen. Deshalb sind beispielsweise, wenn der Straftatbestand der Pornografie nicht erfasst ist, selbstverständlich alle Straftaten im Zusammenhang mit Pädophilie usw. erfasst. Zudem sind natürlich alle schweren Straftaten, insbesondere Körperverletzungen und ähnliche Dinge, erfasst; durch die direkte Konkurrenz sind sie eben auch erfasst.
Für uns Grünliberale war von Anfang an klar, dass diese Möglichkeit der Phänotypisierung und die ganze DNA-Problematik weitere Instrumente sind, welche die Strafverfolgung bei der Aufklärung von Straftaten heranziehen können soll. Es ist wichtig, dass man das tun kann. Es ist aber auch wichtig, dass es in klaren Grenzen abläuft. Es soll nicht einfach der Weg dazu eröffnet werden, für die Aufklärung jeder kleinsten Sachbeschädigung dann quasi DNA-Verfolgungen aufzunehmen oder allenfalls sogar eine Phänotypisierung einzuleiten. Denn eine Phänotypisierung führt ab einer gewissen Stufe einfach auch dazu, dass dann spezielle Datenbanken gefüllt werden mit Daten beispielsweise zu Menschen mit Migrationshintergrund oder solchen, die bestimmten Ethnien angehören. Es ist prinzipiell immer ein Problem, wenn dann solche Datenbanken gefüllt und aus diesen heraus quasi wieder Daten gezogen werden, um Kriminalistik respektive Aufklärung im Zusammenhang mit Delikten zu betreiben.
Im Grossen und Ganzen sind wir aber zufrieden, weil in diesem Gesetz unsere Hauptforderungen aufgenommen worden sind. Ich bitte Sie deshalb im Namen der grünliberalen Fraktion, überall dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, also sozusagen den Sack zuzumachen und das DNA-Profil-Gesetz so zu verabschieden.