Hegglin Peter · Ständerat · 2021-11-30
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-11-30
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament im Sommer mit 77,1 Milliarden Franken Einnahmen und Ausgaben ein ausgeglichenes Budget im ordentlichen Haushalt. Grundlage für die Budgetierung waren aktualisierte Schätzungen der Expertengruppe für das Jahr 2021 und Prognosen für das Budget und die Finanzplanjahre. Trotz der bekannten Lieferschwierigkeiten wird ein reales Wirtschaftswachstum von plus 3,3 Prozent angenommen. Die gesamten Einnahmen steigen um 3,3 Prozent oder 2,5 Milliarden Franken gegenüber der Schätzung 2021. Vor allem die Mehrwertsteuer und die Verrechnungssteuern tragen zu Steigerungen bei, aber auch die Erträge der direkten Bundessteuer der juristischen und natürlichen Personen entwickeln sich positiv.
Von den Corona-Auswirkungen sind eher ertragsschwache Branchen betroffen. Die Pharmabranche und der Finanzsektor konnten von der aktuellen Lage profitieren, was zu den Steigerungen bei den Steuern führt. Die Abschaffung der Emissionsabgabe ab 2022, die Reform der Verrechnungssteuern ab 2024 und die Abschaffung der Industriezölle sind in die Berechnungen eingeflossen. Die zusätzlichen Ausschüttungen der Nationalbank hat der Bundesrat auf das Amortisationskonto gebucht, dies gemäss einem Empfehlungsschreiben Ihrer Finanzkommission.
Auf der Aufwandseite dürften die Ausgaben gegenüber 2021 insgesamt um über 2 Prozent zurückgehen, dies vor allem wegen auslaufender Corona-Massnahmen und leicht sinkender Ausgaben in der Landwirtschaft und trotz Mehrausgaben in der sozialen Wohlfahrt, beim Verkehr, bei der Bildung und der Forschung, bei den Beziehungen zum Ausland und bei der Sicherheit für Rüstungsprogramme, bei IKT-Projekten und bei der Cybersicherheit. Diese Annahmen führten zu einem ausgeglichenen Budget 2022.
Die ausgeglichene finanzielle Situation schien sich im ordentlichen Haushalt über die gesamte Finanzplanperiode zu halten, wobei der finanzpolitische Spielraum eng bleibt. Die Schuldenbremse hätte aufgrund des Corona-bedingten Konjunktureinbruchs ein Defizit von 600 Millionen Franken im ordentlichen Haushalt zugelassen. Im ausserordentlichen Haushalt wäre mit 1,5 Milliarden Franken Einnahmen, hauptsächlich begründet durch die zusätzlichen Ausschüttungen der Nationalbank, und Ausgaben von 1 Milliarde Franken gar eine Amortisation von 500 Millionen Franken auf dem Amortisationskonto möglich gewesen. Dies war die Ausgangslage im vergangenen Sommer.
Mit insgesamt drei vor allem Corona-bedingten Nachmeldungen verdüsterte sich diese Ausgangslage in den Herbstmonaten. Mit diesen Nachmeldungen berücksichtigte der Bundesrat eigene Beschlüsse und Beschlüsse des Parlamentes für Covid-19-Massnahmen im Umfang von 2,3 Milliarden Franken, wobei er nur 2,1 Milliarden als ausserordentlich, 250 Millionen hingegen als ordentlich zu verbuchen beantragt; dies, weil die Schuldenbremse immer noch eingehalten werden konnte.
Weitere Nachmeldungen betreffen die Teilnahme der Schweiz am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizon Europe, von 2021 bis 2027. Das Parlament hat dafür Verpflichtungskredite von 6,15 Milliarden Franken gesprochen. Da die Schweiz von der Europäischen Kommission bis auf Weiteres als nicht assoziierter Drittstaat behandelt wird und nicht teilnehmen kann, beantragt der Bundesrat budgetneutrale Kreditverschiebungen.
Es wird auch eine Erhöhung des Zahlungsrahmens und von Zahlungskrediten notwendig, so beim Schweizerischen Nationalfonds, bei der Innosuisse und bei der Europäischen Weltraumorganisation (ESA). Die Verpflichtungen, welche der Bund für die Übergangsmassnahmen und die Begleitmassnahmen eingeht, werden innerhalb der bewilligten Horizon-Kredite kompensiert.
Mit einem Plus von 425 zusätzlichen Personalstellen soll der Personalbestand auf 38 512 Vollzeitäquivalente anwachsen. Das sind 74 Millionen Franken oder 1,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Der grösste Zuwachs soll beim VBS, beim BIT, beim Fedpol, beim BAG und beim Nachrichtendienst erfolgen. Ein Teuerungsausgleich für das Personal ist nicht eingerechnet und war nicht vorgesehen.
Die IKT-Ausgaben der Bundesverwaltung belaufen sich auf 1,374 Milliarden Franken. Sie steigen um 8,6 Prozent oder 109 Millionen Franken. In den letzten Jahren bemängelte der Bundesrat immer wieder die fehlenden personellen Ressourcen zur Umsetzung aller IKT-Projekte. Die Finanzkommission erachtet es als die Führungsaufgabe des Bundesrates, die Mittel effizient einzusetzen und allenfalls auch eine [PAGE 1107] Fokussierung der geplanten Projekte vorzunehmen, vor allem aber die Synergien durch mögliche Standardisierungen zu nutzen.
Eine Nachmeldung der Finanzkontrolle zur Umsetzung der Transparenzregelungen bei der Politikfinanzierung beläuft sich auf 2,4 Millionen Franken. Da die Finanzkontrolle erst Ende August über diesen Auftrag informiert worden ist, konnten die Mittel nicht ordentlich eingestellt werden.
Im Rahmen der Beratungen befasste sich die Kommission auch mit den aufgelaufenen Covid-Ausgaben. Insgesamt hat das Parlament für das Jahr 2021 Kredite von rund 25 Milliarden Franken bewilligt. Davon dürften rund 17 Milliarden Franken beansprucht werden. Ende Jahr dürfte somit auf dem Amortisationskonto ein zu amortisierender Betrag von 27 bis 30 Milliarden Franken aufgelaufen sein. Die Botschaft des Bundesrates zum Umgang mit dieser Belastung ist in der Vernehmlassung und dürfte im kommenden Frühjahr dem Parlament zur Beratung überwiesen werden. Die Kommission fasste noch keine Beschlüsse und wird die Beratung zu gegebener Zeit aufnehmen.
Die Nachmeldungen des Bundesrates führen im ordentlichen Voranschlag zu einem Defizit von 573 Millionen Franken. Die Vorgaben der Schuldenbremse sind konjunkturbereinigt eingehalten; es entsteht ein struktureller Saldo von 44 Millionen Franken. Die ausserordentlichen Einnahmen belaufen sich mit den bundesrätlichen Nachmeldungen auf 1,5 Milliarden Franken, die Ausgaben auf über 3 Milliarden Franken, was zu einem negativen Finanzierungsergebnis von 2 Milliarden Franken führt.
Wie üblich wurden die Budgets der Bundesämter mit deren Direktorinnen und Direktoren und Finanzverantwortlichen durch die Subkommissionen vorberaten. Die Finanzkommission beantragt Eintreten und unterstützt alle Anträge des Bundesrates.
Ich komme zu den wichtigen Punkten, die die jeweiligen Departemente betreffen, und beginne mit den Behörden und Gerichten: Was die Parlamentsdienste und die Parlamentsmitglieder direkt am meisten betreffen wird, ist das Projekt Curia plus. Dieses hat zum Ziel, den gesamten parlamentarischen Prozess zu digitalisieren. Wir werden in Zukunft unsere Anträge digital einreichen, und die Anträge werden digital auf den Fahnen erscheinen. Somit werden auch die Schnittstellen zur Bundesverwaltung optimiert. Mit der Einführung von Curia plus wird das Parlament komplett papierlos. Der Wandel zum papierlosen Parlament wird in Hinsicht auf die Arbeitsweise einen totalen Kulturwandel mit sich ziehen. Es ist geplant, das System beim nächsten Legislaturwechsel in Betrieb zu nehmen.
Die Bundeskanzlei hat letztes Jahr 650 Aufträge des Bundesrates verabschiedet, 49 Prozent mehr als in den vergangenen Jahren. Im Jahr 2000 gab es gut 800 parlamentarische Vorstösse, heute sind es 1800. 2004 gab es in den Fragestunden im Nationalrat gut 200 Fragen, heute sind es 1150. Auch wir Parlamentarier sind aufgefordert, zur Einschränkung beizutragen und, vor allem im Ständerat natürlich, bei Vorstössen zurückhaltend zu sein.
Der Bundesrat hat eine Neuorganisation der IKT-Lenkung beschlossen; dies mit dem Ziel, die IKT-Lenkung zu stärken und die digitale Transformation der Bundesverwaltung voranzutreiben. Die neue Einheit "Digitale Transformation und IKT-Lenkung" (DTI) wurde zu Beginn des laufenden Jahres in Betrieb genommen und ist in die Bundeskanzlei integriert worden. Die DTI steht unter der Leitung des Delegierten des Bundesrates für digitale Transformation und IKT-Lenkung. Der Bereich fungiert zugleich als Stabsstelle des neuen vierköpfigen Bundesratsausschusses Digitalisierung und IKT.
Eine bedeutende Rolle kommt auch der Generalsekretärenkonferenz zu. Sie unterstützt die Bundeskanzlei bei der überdepartementalen Koordination und der Etablierung von gemeinsamen Lösungen. Zusätzliche Beschlussinstanz im neuen Lenkungsmodell ist der Bundeskanzler.
Parallel zum Beschluss zur Neuorganisation der digitalen Transformation und der IKT-Lenkung hat der Bundesrat entschieden, die Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Gemeinden im Bereich der digitalen Verwaltung zu stärken. Gemeinsam mit der Konferenz der Kantonsregierungen soll in mehreren Etappen eine neue Organisation aufgebaut werden. In einer ersten Etappe sollen die Aufgaben von E-Government Schweiz und der Schweizerischen Informatikkonferenz per 1. Januar 2022 in der neuen Organisation zusammengeführt werden, deren Geschäftsstelle administrativ dem Generalsekretariat des Finanzdepartements zugeordnet ist.
Ebenfalls beim GS-EFD angesiedelt ist das Nationale Zentrum für Cybersicherheit. Es ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Cybersicherheit und damit erste Anlaufstelle für Wirtschaft, Verwaltung, Bildungseinrichtungen und die Bevölkerung bei Fragen zur Cybersicherheit.
Ich komme zu den Bundesgerichten. Bei allen Bundesgerichten ist die Arbeitslast konstant hoch, sie kann aber mit den vorgesehenen Ressourcen bewältigt werden.
Beim Bundesgericht erhöhen sich die Ausgaben in den kommenden Jahren um durchschnittlich 2,3 Prozent. Um die Geschäfte innert angemessener Frist behandeln zu können, benötigt das Bundesgericht zusätzliche 4,5 Vollzeitstellen. Aufgrund der Überführung der Papierdossiers in digitale Dossiers sind zusätzliche Vollzeitstellen notwendig. Die Überführung wird mit den Projekten Justitia 4.0, E-Dossier und Gever gewährleistet.
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat erhebliche Aufwände für Digitalisierungsprojekte. Da zudem mehrere Bundesrichter in den nächsten Jahren in Pension gehen werden, steigen die Ruhegehälter um rund 2,4 Millionen Franken.
Bei der Bundesanwaltschaft steigen die Aufwendungen gegenüber 2021 um 1,2 Millionen Franken oder 1,5 Prozent; dies, um die Arbeit im Kerngeschäft zu bewältigen und die Entwicklung der Organisation sicherzustellen. Mit Stefan Blättler wird auf den 1. Januar 2022 ein neuer Bundesanwalt seine Tätigkeit aufnehmen.
Ich komme zum EDA. Der Ertrag beim EDA im nächsten Jahr beläuft sich im Voranschlag auf 83 Millionen Franken und liegt damit 12 Millionen tiefer als im Vorjahr, dies wegen Covid-19-bedingten tieferen Visa-Einnahmen. Der Gesamtaufwand steigt im Budget um 1,1 Prozent auf 3,2 Milliarden Franken.
Die grössten Posten beim Transferaufwand sind 395 Millionen Franken für humanitäre Aktionen, 824 Millionen Franken für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit, 346 Millionen Franken für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit, 227 Millionen Franken für die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) und 175 Millionen Franken für die Hilfe im Osten Europas. Das führt zu einer APD-Quote für das Jahr 2022 von 0,43 Prozent.
Die Tätigkeiten stehen im Zeichen der Kontinuität. Trotzdem verbergen sich hier ein paar heisse Dossiers: erstens die voraussichtliche Einsitznahme im UNO-Sicherheitsrat, zweitens die Rolle der Schweiz in der OSZE und der Ukraine, drittens die Herausforderungen der humanitären Hilfe und viertens die heikle Rolle der Schweiz im Iran. Es gibt aber auch wahre Knacknüsse, z. B. unser Verhältnis zu Europa, wo es eine kluge Lösung zu finden gilt.
Ich komme zum EDI: Das Budget beinhaltet 140 Millionen Franken Einnahmen und 20 Milliarden Franken Ausgaben, davon sind 96,1 Prozent Transferleistungen.
Covid-19 beeinflusst im laufenden, aber sicher auch im kommenden Jahr die Arbeiten und Kosten des Departementes. Das Departement, vor allem das Generalsekretariat, das Bundesamt für Gesundheit und das Institut für Virologie und Immunologie, waren gefordert. Eine sich ständig verändernde Infektionslage erforderte immer wieder neue Beschlüsse und Massnahmen, aber auch finanzielle Mittel, die vom Parlament dann zügig freigegeben worden sind.
Bisher sind wir, was die Einschränkungen und Auswirkungen betrifft, im Vergleich zu anderen Staaten glimpflich durch die Krise gekommen. Die Massnahmen waren wirksam, die Impfstoffe und die notwendigen Medizingüter waren vorhanden, und mit dem Zertifikat konnte gar eine bundeseigene Entwicklung in die Anwendung gebracht werden. Vertieft wurden in unserer Subkommission und dann in der Kommission auch Fragen zur Impfstoffbeschaffung oder zu den eingegangenen Verpflichtungen und den möglichen Folgen für den Bund.
Mit der neuen Virusvariante Omikron scheint sich die Pandemie nicht abzuschwächen, sondern weiterzuentwickeln. Die [PAGE 1108] vom EDI gewährten finanziellen Entschädigungen zur Covid-Krise scheinen sich bewährt zu haben; Missbräuche sind unverändert gering. Missbräuchen wird aber auch nachgegangen, und Verfehlungen werden geahndet.
Durch die Erwerbsersatzordnung (EO) als substanziellste Ausgleichsmassnahme dieses Departementes dürften die gewährten 3,1 Milliarden Franken nicht voll ausgeschöpft werden. Morgen werden wir allerdings eine Verlängerung des Covid-19-Gesetzes beraten. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen eine Verlängerung bei der uneingeschränkten Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen, was dann aber zu weiteren substanziellen Nachträgen im nächsten Jahr führen dürfte.
Mit den Reformen der Sozialversicherungen, der AHV und des BVG, betreut das EDI gegenwärtig zwei tragende Säulen unserer Altersvorsorge in der parlamentarischen Beratung. Es ist zu hoffen, dass diese Reformen im nächsten Jahr erfolgreich zum Abschluss gebracht werden können.
Das EJPD braucht insbesondere wegen der Schengen-Weiterentwicklung höhere personelle Ressourcen. 2022 sind Aufwände und Investitionen von insgesamt 2,8 Milliarden Franken geplant. Mit 1,7 Milliarden Franken stellt der Transferaufwand den Hauptanteil der Aufwendungen dar. Rund die Hälfte davon, 878 Millionen Franken, entfällt allein auf die Transferleistungen an die Kantone für die Sozialhilfe für Asylsuchende, für vorläufig Aufgenommene und für Flüchtlinge. Rund 1 Milliarde Franken betrifft den Aufwand des EJPD, dabei hauptsächlich die personellen und betrieblichen Sachaufwendungen, während die Investitionen lediglich 66 Millionen Franken ausmachen.
Ich komme zum VBS: Dieses beantragt Mittel in der Höhe von 9,3 Milliarden Franken, wovon 6,6 Milliarden Franken finanzierungswirksam sind. 4 Milliarden Franken davon sind in den Globalbudgets und 1,7 Milliarden Franken in Einzelkrediten enthalten. Gegenüber dem Voranschlag resultiert eine Zunahme um 360 Millionen Franken bzw. 4 Prozent. Mit 275 Millionen Franken entfällt der grösste Teil davon auf den ausserordentlichen Haushalt im Zusammenhang mit Corona.
Zu den grössten Herausforderungen zählt unter anderem das Rüstungsprogramm 2022 mit der Beschaffung der 36 Kampfflugzeuge und der fünf Feuereinheiten des Typs Patriot für die Luftabwehr. Es laufen Bemühungen, um die Zivilschutzbestände zu verbessern und die Armeebestände sicherzustellen. Der Umbau der Führungsunterstützungsbasis (FUB) in das Kommando Cyber läuft auf Hochtouren. Damit verbunden ist das Programm Fitania. Diskutiert wurde auch der Medienbericht über das angebliche Finanzloch in der Höhe von 100 Millionen Franken aufgrund von Informatikkosten. Gemäss den Verantwortlichen des VBS gibt es, anders als in den Medien dargestellt, kein eigentliches Finanzloch. Es wurden Mittel aus anderen Bereichen zusätzlich der IT zugeführt; die ursprüngliche Ressourcenplanung sei zwar nicht optimal verlaufen, aber gemäss den Regeln.
Als herausfordernd dürften sich die Weiterentwicklung von Polycom, dem Sicherheitsfunksystem, aufgrund von Lieferschwierigkeiten des Herstellers und die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz darstellen.
Bei den Erträgen sind 1,6 Milliarden Franken einkalkuliert; das sind insbesondere Leistungsverrechnungserträge in der Höhe von 1,3 Milliarden Franken. Im Vergleich zu 2021 werden rund 95 Millionen Franken mehr erwartet; diese entfallen überwiegend auf Corona-Sachverhalte. Das VBS budgetiert Rückzahlungen in der Höhe von 140 Millionen Franken für Covid-19-Impfstoffe, die an Kantone und Dritte verkauft wurden. Beim BASPO geht es um Rückzahlungen von Covid-19-Darlehen in der Höhe von 14 Millionen Franken.
Das VBS plant mit 144 zusätzlichen Stellen den grössten Personalzuwachs. Begründet wird er mit der Umsetzung der Transformation der FUB in das Kommando Cyber, der Besetzung genehmigter Stellen im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee und beim Nachrichtendienst, beim BASPO mit der gesteigerten Nachfrage in den Sportzentren der Eidgenössischen Schule für Sport Magglingen und den Neubauten in Magglingen und Tenero.
Ich komme zum EFD. Mit 75,5 Milliarden Franken verbucht das EFD den grössten Teil aller Erträge der gesamten Bundesverwaltung von 77,1 Milliarden Franken. Die Erträge stammen aus Steuern und Zöllen, aber auch aus Erträgen namhafter Beteiligungen, unter anderem an der Swisscom, der Post und der Ruag, der Gewinnausschüttung der SNB sowie Erträgen aus Geld- und Kapitalmarktanlagen.
Die Finanzverwaltung ist sehr engagiert, die Veräusserung der Ruag International zu guten Konditionen zu ermöglichen. Die Voraussetzungen dafür haben sich verbessert. Mit dem Finanzausgleich und dem Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer fliessen substanzielle Mittel an Dritte weiter. Der Eigenaufwand bleibt im Voranschlag 2022 mit 3,2 Milliarden Franken praktisch unverändert. Der Stellenbestand sinkt insgesamt leicht. Die finanzpolitischen Herausforderungen sind der Umgang mit den Corona-Schulden, die OECD-Steuerreform, die Programme Superb und Dazit, die Weiterentwicklung der flexiblen Arbeitsformen und die Cybersicherheit.
Die Aufwände für die Digitalisierung werden in den nächsten Jahren nicht sinken. Zum einen liegt das am Aufbau der Digitalisierung, zum andern an der Weiterführung der bestehenden Organisation. Mit der Aufhebung des früheren Informatiksteuerungsorgans des Bundes wurde ein Teil der Beschäftigten in den neu geschaffenen Bereich "Digitale Transformation und IKT-Lenkung" bei der Bundeskanzlei transferiert. Das Projekt Digitale Verwaltung Schweiz wurde mit den Kantonen beschlossen. Es soll die Digitalisierung auf allen drei Staatsebenen voranbringen. Der Bund unterstützt das Projekt mit Bundesmitteln. Es muss zuerst organisiert werden, es müssen nicht unmittelbar mehr Mittel eingesetzt werden. Langfristig gedenkt der Bund, bis ins Jahr 2025 dafür 200 bis 300 Millionen Franken einzusetzen. Weitere Ausführungen zu diesem Projekt mache ich bei der Bundeskanzlei.
Ich komme zum WBF. Dort steigen die Aufwände um 2,3 Prozent auf 13,2 Milliarden Franken. Bei diesem Departement steht die Erholung der Wirtschaft von der Covid-Krise im Zentrum. Der Bundesrat will diese mit den bewährten Instrumenten der Standortförderung, der Innovations- und Bildungspolitik sowie der Arbeitsmarktpolitik begleiten. Das WBF wird unter anderem ein Recovery-Programm im Tourismus lancieren, welches es 2022 umzusetzen gilt. Damit eine langfristige Erholung gelingt, sind darüber hinaus die Arbeiten zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen umzusetzen. Diesbezüglich stehen wichtige Meilensteine an. So wird der Bundesrat die Botschaften zu einem Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten sowie zur Einführung einer Regulierungsbremse verabschieden.
Mit dem Härtefallprogramm hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Instrument geschaffen, das es ermöglicht, von der Krise gebeutelte Unternehmen bei der Deckung ihrer Fixkosten zu unterstützen. Obwohl das Programm Ende 2021 ausläuft, wird es sich finanziell auch auf das Jahr 2022 auswirken, da mit Ausfällen aus den gewährten Garantien, Bürgschaften und Darlehen zu rechnen ist. Total wurden 137[NB]850 Covid-19-Kredite mit durchschnittlich 122[NB]909 Franken gewährt, und es wurden 17 Milliarden Franken beansprucht. Es wurden schon 18[NB]452 Kredite bzw. 4 Milliarden Franken zurückbezahlt. Es sind demzufolge noch 115[NB]700 Darlehen laufend, dies mit einer Summe von 12,5 Milliarden Franken. Honoriert werden mussten bisher 315 Millionen Franken. Gemeldet sind 3744 Missbrauchsfälle mit einer Deliktsumme von 157 Millionen Franken. Diese Fälle sind aber immer noch in Bearbeitung.
Die globale Ausbreitung des Coronavirus und dessen handelspolitische Implikationen machen deutlich, wie wichtig ein gut funktionierendes internationales Handelssystem für die Aufrechterhaltung der internationalen Produktions- und Lieferketten ist. Der reibungslose Zugang zu internationalen Märkten ist auch für die Erholung der stark exportorientierten Schweizer Wirtschaft zentral. Aber auch in der Agrar-, Bildungs- und Forschungspolitik sowie in der Bewältigung der Hochseeschifffahrtskrise, die sich aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Transportkapazitäten etwas entspannt hat, ist das Departement gefordert.
Im UVEK summieren sich die Ausgaben inklusive Investitionen auf knapp 23 Milliarden Franken, wovon rund 14,5 [PAGE 1109] Milliarden finanzwirksam sind. Die finanzwirksamen Ausgaben inklusive Investitionen nehmen gegenüber 2021 um 384 Millionen Franken ab. Dabei verzeichnen die Ausgaben einen Rückgang von 266 Millionen Franken. Die geringeren Ausgaben sind grösstenteils mit den im vergangenen Jahr eingestellten Mitteln zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie im Bereich des Schienenverkehrs, des öffentlichen Verkehrs, der indirekten Presseförderung sowie der Ende 2021 auslaufenden Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Empfangsgebühren begründet.
Demgegenüber fallen vor allem die Beträge für die Rückverteilung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen und die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds höher aus. Weitere nennenswerte Erhöhungen gegenüber dem Vorjahr sind bei den Wertberichtigungen im Transferbereich, beim regionalen Personenverkehr sowie bei der Rückerstattung von Beiträgen und Entschädigungen im Umweltbereich zu verzeichnen.
Ich komme damit zum Schluss meiner Berichterstattung, die ein bisschen ausführlich gewesen ist, weil ich aus sämtlichen Subkommissionen berichten musste. Die Finanzkommission attestiert dem Bundesrat eine solide Budgetierung, unterstützt alle Anträge des Bundesrates und beantragt, zusätzliche 234,6 Millionen Franken in den Voranschlag aufzunehmen sowie eine Umbuchung von 215 Millionen Franken Covid-bedingten Abgeltungen für den Verkehr von den ordentlichen zu den ausserordentlichen Ausgaben vorzunehmen, um die Schuldenbremse einzuhalten. Es gibt mehrere Mehrheits- und Minderheitsanträge, welche ich in der Detailberatung dann begründen werde.
Damit beantrage ich Ihnen, auf den Voranschlag 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan einzutreten und jeweils der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.