Stark Jakob · Ständerat · 2021-11-30
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-11-30
Wortprotokoll
Ich denke, das Parlament sollte zusätzliche Mittel sprechen, wenn es nötig ist, in Ausnahmefällen vielleicht auch, um ein Zeichen zu setzen. Beide Voraussetzungen fehlen im vorliegenden Fall.
Die unabhängige nationale Anlauf- und Meldestelle für Ethikverstösse bzw. Misshandlungen im Schweizer Sport wird im Januar 2022 auf jeden Fall ihre Arbeit aufnehmen, also genau so, wie es dieser Rat mit einer im letzten Dezember gutgeheissenen Motion gefordert hat. Die erforderlichen Mittel sind wie erwähnt zwar im Voranschlag 2022 nicht speziell ausgewiesen. Frau Bundesrätin Viola Amherd hat jedoch ausdrücklich zugesichert, dass der nötige Betrag von 660[NB]000 Franken mit dem beantragten Voranschlag sichergestellt werden kann.
Die Mittel sind also sichergestellt, und es läuft auch alles nach Plan für die Anlauf- und Meldestelle, sodass es auch kein politisches Zeichen mehr braucht. Dies gilt auch für die Finanzplanjahre. Bei einer Position, bei der es um einen Betrag von insgesamt über 41,5 Millionen Franken geht, fallen 660[NB]000 Franken oder 1,6 Prozent kaum ins Gewicht und können bei Bedarf mit den definitiven Voranschlägen sehr gut aufgefangen werden.
Der Antrag der Mehrheit setzt finanzpolitisch ein falsches Signal. Wo es in der Sache wirklich und objektiv nicht nötig ist, sollte der Rat keine zusätzlichen Mittel sprechen.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag des Bundesrates gutzuheissen.