preparatory:AB 291239
Giezendanner Benjamin · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-11-30
Wortprotokoll
Der gut ausgebaute öffentliche Verkehr ist eines der Merkmale, für die die Schweiz international und weltweit bewundert wird. Ein zentraler Bestandteil dieses Angebots ist der regionale Personenverkehr. Er bildet die Brücke zwischen dem Fernverkehr und dem Ortsverkehr. Er hat eine wichtige Erschliessungsfunktion.
Wir dürfen heute gleichwohl sagen, dass der regionale Personenverkehr so etwas wie ein goldenes Kalb ist, das sich aber entwickelt hat - wahrscheinlich zur wohlgenährten heiligen Kuh. Leider haben wir es mit der Botschaft zum Verpflichtungskredit in der vergangenen Session verpasst, den regionalen Personenverkehr etwas kritischer auseinanderzunehmen und gewisse Erkenntnisse zu gewinnen. 2007 wurde der regionale Personenverkehr durch die Kantone und den Bund mit rund 1500 Millionen Franken subventioniert. Heute sind es bereits 2000 Millionen Franken. Wir haben somit also ein Wachstum der Vollkosten von über 1,1 Prozent gehabt.
Eigentlich müsste eine Reform, wie wir sie hier vorliegen haben, eben auch auf diese Punkte eingehen. Es ist wohl so, dass wir 1995 mit diesem Gesetz in diesem Parlament - wir alle waren wahrscheinlich noch nicht hier - eine Revolution gemacht haben. Wir haben das Gesetz neu gegliedert. Es gab eigentlich nur noch zwei Besteller, nämlich den Bund und die Kantone. Vorher war das System sehr intransparent und auch sehr teuer gewesen. Das Bestellwesen hat sich in dieser Form bewährt. Doch ich glaube, nach 25 Jahren müssten wir eine solche Reform eigentlich kritisch angehen und dementsprechend auch andere Erkenntnisse gewinnen und Konsequenzen ziehen.
In der Verkehrspolitik steht die Beantwortung grosser Fragen an. Insbesondere zu beachten ist der blinde Fleck, das Mobility-Pricing, das wahrscheinlich plötzlich zum dunklen Loch werden wird. Wie wollen wir in Zukunft ein solches Preisregime beim regionalen Personenverkehr eingliedern? Das würde eben heissen, dass die ungedeckten Kosten plötzlich anders in die Preise aufgenommen werden müssten. Diese Chance werden wir jedoch mittels neuer Vorstösse aufnehmen müssen, damit wir auch diese Fragen beantworten können.
Gestatten Sie mir, auf gewisse Punkte bereits hier im Eintretensvotum einzugehen.
Zunächst zur Tarifpflicht respektive zur Verbilligung der Schulreisen: Wir haben heute, ich habe es vorhin schon erwähnt, im öffentlichen Verkehr einen Kostendeckungsgrad von unter 50 Prozent. Wenn Sie das Tarifwesen mit solchen Vorstössen weiter untergraben, wird dieser Kostendeckungsgrad noch schlechter werden. Die Messbarkeit und die Effizienzfortschritte werden am Ende des Tages noch stärker verzerrt werden. Sofern der Nationalrat der Ansicht ist, dass man auch weiterhin in die kantonalen Kompetenzen [PAGE 2195] eingreifen und das Subsidiaritätsprinzip ritzen soll, dann ist das in Ordnung. Dann muss aber der Nationalrat auch die Kosten dafür auf sich nehmen. Das heisst, wir unterstützen den Minderheitsantrag I (Bregy), dass eine solche Tätigkeit über die Bundeskasse finanziert werden muss.
Zu Artikel 17a, der gemeinsamen Vertriebsinfrastruktur: Sie wissen es, mein Herz schlägt im Zweifelsfall für den Wettbewerb. Aber heute muss ich bzw. die SVP-Fraktion einmal davon absehen, denn es handelt sich hier um einen stark regulierten Markt. Wenn wir das Kartellgesetz einfach auf diesen kleinen Markt oder auf diesen Service public anwenden, dann wird das nicht funktionieren. Das Geld fliesst aus dem System, und es wird so sein, dass wir die Kosten weiterhin sozialisieren, also Bund und Kantonen übertragen, die Gewinne aber möglicherweise privatisieren. Plattformen wie Google, Amazon oder wer auch immer werden dieses Tarifsystem ritzen. Das wollen wir nicht. Wenn wir im regionalen Personenverkehr mehr Wettbewerb wollen, dann müssen wir das, wenn wir ehrlich sind, über das Bestellverfahren, über das Vergabeverfahren machen oder das gesamte System umstellen.
Ich komme noch zu den Abgeltungen der ungedeckten Kosten im Bereich der Oldtimer oder, besser gesagt, der Kulturgüter, die geschützt werden sollen. Glauben Sie mir: Ich habe Freude an alten Dingen, ich lebe das auch privat - wobei diese Dinge Gummiräder haben, keine Eisenräder. Wir unterhalten eine eigene Sammlung von Oldtimern aus Arbon in der Ostschweiz. Was mich besonders freut, ist, dass wir sehr viele Personen haben, ehemalige Mechaniker oder andere Leute, die Freude haben, in ihrer Freizeit im Milizgedanken an diesen Maschinen zu arbeiten. Genau dasselbe ist auch bei den Bahnen festzustellen: Ehemalige Lokomotivführer, Mechaniker und zugewandte Leute engagieren sich.
Jetzt wollen Sie mit diesem Gesetz den Milizgedanken ausschalten und diese Aufwände in Zukunft über die ungedeckten Kosten abgelten. Das ist der falsche Ansatz. Zusätzlich wird das wahrscheinlich auch dazu führen, dass in Zukunft ganze Abstellgeleise dieser Bahnen voll von alten Waggons sind. Hier muss ich Ihnen sagen - entschuldigen Sie die Wortwahl, Sie werden mir wahrscheinlich unterstellen, ich sei ein Kulturbanause -, dass diese alten Fahrzeuge oder Waggons teilweise nicht auf Abstellgeleise, sondern in die Schrottpresse gehören.
Ich möchte noch ganz kurz zum Bereich der Zielvereinbarungen und Ausschreibungen kommen. In dieser Reform haben wir es nicht geschafft, den Wettbewerbsgedanken zu fördern, nein, wir haben ihn sogar geschädigt. Was im Gesetz enthalten war, haben wir zusätzlich mit Zielvereinbarungen abgeschwächt. Auch die Innovationskraft, wie sie die Vorredner gepredigt haben, können Sie nicht staatlich verordnen - sie muss aus dem Inneren kommen. Da hilft es auch nichts, wenn das Bundesamt für Verkehr Geld für gute Projekte spricht. Deswegen wird das System garantiert nicht innovativer, nein, innovativer wird es nur über den Wettbewerb.
Wenn ich die Reform oder das kleine Reförmchen anschaue, muss ich Ihnen sagen: Man kann durchaus in vielen Bereichen Ja sagen. Aber leider wird das den regionalen Personenverkehr nicht schlagkräftiger, nicht zukunftsgerichteter machen. Die grosse Reform steht noch vor uns: die Reform der Digitalisierung und vor allem das, was ich Ihnen gesagt habe, das Mobility-Pricing. Wenn der regionale Personenverkehr da auch bepreist wird, werden wir grösste Änderungen in diesem Gesetz vornehmen müssen.
In diesem Sinne: Wir treten auf die Vorlage ein. Wir werden, wie gesagt, einige Minderheitsanträge unterstützen.