Janiak Claude · Nationalrat · 2000-03-22
Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-22
Wortprotokoll
Wer in den vergangenen Jahren die Diskussion um die Reform der Volksrechte von ausserhalb dieses Rates verfolgt hat - das trifft immerhin auf einen Drittel dieses Rates zu -, musste ernüchtert feststellen, dass die Politik in dieser Frage versagt hat. Alle sind sich zwar darüber einig - oder geben es zumindest vor -, dass bei den Volksrechten Reformbedarf besteht. Wenn für einmal ein innovativer Vorschlag zur Debatte steht, erweist sich die Reformbereitschaft dann allerdings als nicht gerade übermässig gross. Überraschend ist das gerade beim Instrument des konstruktiven Referendums, denn dieses hat bereits Eingang in kantonale Gesetzgebungen gefunden und dort erste Bewährungsproben bestanden. Revolutionen sind keine ausgebrochen!
Es ist an der Zeit, dem Volk und auch den politischen Akteuren auf Bundesebene präzisere Möglichkeiten des Einflusses auf die Gesetzgebung zur Verfügung zu stellen. Dieser Zeitpunkt darf nicht immer wieder auf eine unbestimmte Zeit verschoben werden. Wer sich, wie z. B. Herr Eggly, mit dem Status quo zufrieden gibt, nimmt es auch in Kauf, dass die neue Bundesverfassung bald mit Bestimmungen angereichert sein wird, die nicht in eine Verfassung gehören.
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft auf gewisse Schwächen hingewiesen, welche die Initiative seiner Meinung nach hat. Er hat auch ausführlich über einen indirekten Gegenvorschlag - über die allgemeine Volksinitiative - berichtet. Zwar könnten die Gründe, die der Bundesrat gegen die Initiative vorgebracht hat, ohne weiteres widerlegt werden, aber wenn es dem Bundesrat mit der Reform der Volksrechte ernst wäre, hätte er den von ihm ausgemachten Schwächen eine bessere Lösung in Form eines Gegenvorschlages gegenüberstellen können; dies zu einem Zeitpunkt, als das Desaster bei der Reform der Volksrechte im Zusammenhang mit der Verfassungsrevision bereits absehbar war. Er hätte beispielsweise das Quorum der Ratsmitglieder erhöhen können, die den Vorschlag schon bei den parlamentarischen Beratungen einbringen müssten. Aber der entsprechende politische Wille hat offensichtlich gefehlt.
Ich habe in der Kommissionsberatung den Antrag gestellt, das Geschäft sei zurückzuweisen und es sei ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative vorzulegen, welcher entweder die Einführung der allgemeinen Volksinitiative vorsehe oder aber die Einführung des konstruktiven Referendums bei gleichzeitiger Ausmerzung der angeblichen Schwächen, die der Bundesrat bei der vorliegenden Initiative ausgemacht hat.
Der Bundesrat hat sich diesem Antrag mit dem Argument widersetzt, in der Frage der Volksrechte sei der Ball jetzt beim Parlament bzw. bei den Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat, und ist damit in der Kommission durchgedrungen. Ich stelle fest, dass der Ball weiterhin von der einen Instanz der anderen zugespielt wird. Ich muss auch feststellen, dass in der Kommission erst gar keine grundlegende Diskussion darüber stattgefunden hat, wie es bei der Reform der Volksrechte weitergehen soll. Dies ist bedauerlich und nährt die Befürchtung, dass wir in dieser Frage auch in der nahen Zukunft keinen Schritt weiter kommen. Wenn Sie es mit der Reform der Volksrechte, vor allem mit der Ermöglichung präziserer Einflussnahme auf die Gesetzgebung, ernst meinen, dann sollte Sie nichts daran hindern, dem Volksbegehren positiv gegenüberzustehen. Sie vergeben sich damit nichts, Sie präjudizieren damit auch nichts - etwa was die Zahl der erforderlichen Unterschriften betrifft -, Sie tun überhaupt nichts Revolutionäres. Aber Sie geben ein Zeichen, dass eine konstruktive Mitwirkung des Volkes am Gesetzgebungsprozess erwünscht ist.
Ich empfehle Ihnen deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Das sollte allen, die in dieser Diskussion noch unbelastet sind, also einem Drittel dieses Rates, nicht schwer fallen.
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