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Würth Benedikt · Ständerat · 2021-11-30

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-11-30

Wortprotokoll

Nachdem mich Frau Herzog geoutet hat, mache ich gerne noch ein paar Bemerkungen zu diesen Überlegungen.

Also, zuerst einmal muss man einen sehr deutlichen Unterschied zwischen dem Minderheitsantrag I (Knecht) und dem Antrag der Kommissionsmehrheit machen. Der Minderheitsantrag I will tatsächlich, da hat Frau Herzog recht, einen Rückbau im Personalbereich. Der Mehrheitsantrag - da muss ich Frau Kollegin Herzog doch deutlich widersprechen - will keinen Rückbau, der Mehrheitsantrag bewirkt im besten Fall einen etwas langsameren Aufbau. Das ist die Ausgangslage.

Wir haben in den Budgetberatungen beim Personalaufwand festgestellt, dass ein Personalaufbau mit Kompensationen im Umfang von 31 Millionen Franken erfolgt. Das ist klar, das ist auch gar nicht bestritten; das ist so im Voranschlag des Bundesrates enthalten. Der Antrag der Mehrheit der Finanzkommission setzt lediglich bei den sogenannten plafonderhöhenden Stellenaufstockungen an. Da geht es konkret um 21 Millionen Franken; diesen Betrag finden Sie im Antrag der Mehrheit. Aber selbst dieser Antrag lässt dem Bundesrat den Spielraum, mit zusätzlichen Kompensationen oder zusätzlichen Neupriorisierungen Stellen aufzustocken. Es ist also kein pauschaler Antrag mit Stellenplanstopp oder dergleichen, wie wir das früher gehabt haben; solche Rasenmähermethoden finde ich politisch wie methodisch falsch. Vielmehr wird das Korsett des Globalbudgets etwas enger. Das heisst, dass der Bundesrat bei den Stellenschaffungen nochmals kritisch hinschauen muss. Er muss überlegen, ob wirklich alles nötig ist oder ob man auch Bestehendes neu beurteilen und kritisch hinterfragen kann. Das ist im Prinzip der Effekt dieses Antrages.

Es ist bewusst auch nicht eine Massnahme, die auf einen bestimmten Bereich zielt. Frau Herzog hat jetzt die Stellen im Bereich Social Media erwähnt. Es geht überhaupt nicht um diese Stellen. Auch das wäre methodisch falsch. Wenn die Kommission in irgendeinem Bereich Stellenkürzungen gemacht hätte, dann würde man zu Recht sagen, dass das ein unsachgemässes Mikromanagement in einem 80-Milliarden-Haushalt sei. Es kann nicht sein, dass man hier über fünf oder zehn Social-Media-Stellen eine Diskussion führt; das finde ich auch. Das ist Sache des Bundesrates.

Darum sollte man so steuern, wie der Steuerungsmechanismus auch angelegt ist, nämlich über das Globalbudget, mit einer globalen Vorgabe, die etwas enger ist als in der Vorlage des Bundesrates. Das ist die Ausgangslage beim Antrag der Mehrheit der Finanzkommission. Darum nochmals: Es ist kein Abbau, sondern ein Aufbau, der in einem etwas engeren Korsett vonstattengeht. Es ist ein Aufbau, bei dem die Regierung nochmals über die Bücher gehen muss, wie sie nun mit dieser Vorgabe umgehen soll. Insofern ist es aber - und das muss ich deutlich unterstreichen - eine moderate, eine sachlich gut begründbare Variante, wie wir hier den Personalaufwand steuern.

In diesem Sinne sei nochmals deutlich gesagt, dass der Antrag der Minderheit I (Knecht) klar zu weit geht. Dieser Antrag ist abzulehnen. Dafür ist der Antrag der Mehrheit der Finanzkommission anzunehmen.