Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-11-30
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-11-30
Wortprotokoll
Es besteht ein Zusammenhang zwischen den Anträgen der Minderheit[NB]I (Bregy) und der Minderheit II (Wasserfallen Christian). Ausgangspunkt dieser neuen Bestimmung von Absatz 6bis[NB]waren vier parlamentarische Initiativen, die vom Bund verlangten, dass Tageskarten für Schulklassen zum Preis von 5 Franken angeboten werden sollen.
Die Minderheit II (Wasserfallen Christian) findet, dass das nicht Aufgabe des Bundes sei, sosehr diese Sache zu unterstützen und im Sinne der Förderung von Schulreisen und Exkursionen usw. sei, wie das auch heute mehrfach zu hören war. Vielmehr sei das eine Aufgabe der Kantone und Gemeinden, die generell für die Volksschulen zuständig seien. In vielen Gemeinden würden denn auch entsprechende Sozialtarife angeboten, womit dafür gesorgt werde, dass auch die Kinder von finanziell weniger gut gestellten Eltern an allen Lagern zu gleichen Bedingungen teilnehmen könnten.
Die Kommission hat sich allerdings im Sinne der vier genannten parlamentarischen Initiativen für die Formulierung und für diese Ermässigung entschieden. Wichtig ist nun zu erwähnen, dass die Ermässigungen nur im bestellten Bereich erfolgen werden, sollte diese Bestimmung eine Mehrheit finden. Damit kommen wir zum Konflikt mit dem Antrag der Minderheit I (Bregy). Diese Minderheit verlangt, dass der Bundesrat Maximalbeiträge festlegen soll, was aber dem Grundsatz widerspricht, dass es sich beim Bereich des bestellten regionalen Personenverkehrs um eine Verbundaufgabe handelt. Wenn Sie hier also dem Bundesrat die Aufgabe geben, Maximalbeiträge festzulegen, widersprechen Sie dem Grundsatz dieser Verbundaufgabe. Deswegen ist die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen der Auffassung, dass der Antrag der Minderheit I (Bregy) abzulehnen sei. Mit 14 zu 10 Stimmen hat sie sich im Grundsatz für die Ermässigung dieser Schul- und Sportanlassreisen entschieden.
Die Kommissionsmehrheit hat sich in Artikel 17a für die Formulierung in Absatz 4 entschieden; ein entsprechender Antrag wurde in der Kommission mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Sie ist der Auffassung, dass der Vertrieb und die Tarifgestaltung im öffentlichen Verkehr schon genügend reguliert seien. Wir bewegen uns hier nicht in der Marktwirtschaft, wo das Kartellrecht grundsätzlich anzuwenden ist. Daher hat sich die Mehrheit dazu entschlossen, hier das Kartellrecht explizit auszunehmen.
Wenn Sie die Minderheit Wasserfallen Christian unterstützen, streichen Sie gleichzeitig auch den ersten Satz, nämlich die Regelung der diskriminierungsfreien Bedingungen für die Nutzung der Vertriebsinfrastruktur durch Dritte. Unter anderem deswegen ist die Mehrheit Ihrer Kommission der Auffassung, dass Absatz 4 ins Gesetz gehört.
Zum historischen Rollmaterial: Hier gilt es vorweg festzuhalten, Herr Giezendanner und andere, dass historisches Rollmaterial nicht einfach altes Rollmaterial ist. Altes Rollmaterial ist noch lange nicht historisch, sondern es ist nicht mehr zeitgemäss und wird vom Publikum nicht mehr gewünscht. Historisch bedeutet schön und alt und nicht alt und verlottert - das ist der grosse Unterschied. Daher werden diese historischen Wagen und Lokomotiven usw. auch so liebevoll gepflegt.
Im Prinzip ist diese Bestimmung auf eine Verschärfung der Praxis durch den Bund zurückzuführen. Bisher wurde dieses historische Rollmaterial mitunterstützt. Neu soll es nur noch unterstützt werden, wenn es im bestellten fahrplanmässigen Verkehr mitrollt. Die Mehrheit der Kommission findet aber, dass es die Bewahrung des historischen Rollmaterials wert ist, hier - vielleicht mit einem kleinen Sündenfall - über den bestellten Bereich hinauszugehen und das historische Rollmaterial generell zu unterstützen.
Zu Artikel 32g: Wie der Bundesrat findet es auch die Mehrheit Ihrer Kommission sinnvoll, dass die Besteller die vorteilhafteste Offerte berücksichtigen, wobei auch den Elementen Nachhaltigkeit, Innovationsgehalt und Plausibilität des Angebots Rechnung getragen wird. Unter anderem nehmen wir damit auch Begriffe aus dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen auf, was die Mehrheit Ihrer Kommission sinnvoll findet.
Auch hier bitte ich Sie, sich der Mehrheit Ihrer Kommission anzuschliessen.