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Herzog Eva · Ständerat · 2021-11-30

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-11-30

Wortprotokoll

Die Bevölkerung hat am Wochenende zum zweiten Mal und dieses Mal noch deutlicher bestätigt, was ich auch finde, nämlich, dass wir diese immer noch andauernde Krise in der Schweiz bisher gut bewältigt haben. Ich spreche insbesondere von den wirtschaftlichen und finanziellen Unterstützungsmassnahmen. In noch nie da gewesenem Tempo wurden finanzielle Hilfsmassnahmen aus dem Boden gestampft, unsere bewährten Sozialwerke gestärkt und befristet ausgedehnt auf weitere Gruppen von Anspruchsberechtigten, um die wirtschaftliche Existenz der Menschen zu sichern, welche durch die gesundheitspolitischen Einschränkungen beeinträchtigt werden. Die notwendigen Gelder dafür wurden gesprochen. Damit diese ausgegeben werden können, muss man sie erst einmal einnehmen, und die Leistungen des Staates wurden von allen Seiten ästimiert.

Doch auf Dauer scheint Vernunft zu langweilen, obwohl die Herausforderungen der Zukunft, die schon vor der Pandemie bestanden, keineswegs verschwunden sind. Im Gegenteil, es wurde heute Morgen schon erwähnt: Klimakrise, demografische Entwicklung, alternde Bevölkerung, steigende Gesundheitskosten - die Kostenfolgen, die auf den Bundeshaushalt und auf die Haushalte der Kantone zukommen, sind immens. Und trotzdem: Steuerpolitisch scheinen viele von Ihnen - in der WAK ist es eine deutliche Mehrheit, wir haben es gehört - zu den alten Gewohnheiten zurückzukehren. Wo könnten wir noch auf Steuereinnahmen verzichten? Wer hat noch nicht, wer will noch mal?

Noch haben wir nicht entschieden, wie wir mit den Corona-Schulden umgehen wollen. Aber dieses Parlament hat gesagt, dass dies ohne Steuererhöhungen und Sparprogramme gehen soll. Ersteres glaube ich sofort, mit den Kürzungen wird aber schon begonnen. Obwohl es absolut nicht der Moment ist, soll scheibchenweise auf Einnahmen verzichtet werden: Abschaffung der Emissionsabgabe und der Industriezölle, jetzt Verzicht auf einen Teil der Verrechnungssteuer. Es geht wiederkehrend nur um 2 bis 3 Prozent der gesamten Einnahmen der Verrechnungssteuer, aber weitere Pläne wurden und werden schon diskutiert. Warum sollen wir also glauben, dass diese definitiv begraben sind?

Jedes Mal heisst es, dass dieser Verzicht auf Einnahmen nicht so schlimm sei, aber in der Summe ist es durchaus schon stattlich: 250 Millionen Franken bei der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, 530 Millionen bei den Industriezöllen, 25 Millionen bei der Aufhebung der Umsatzabgabe und jetzt noch 170 Millionen bei der Verrechnungssteuer. So, wie diese Änderung der Verrechnungssteuer vorliegt, ist sie gerechnet mit einer Coupon-Rendite von 1 Prozent; bei 3 bis 4 Prozent wären es rund 520 Millionen. Dies alles ist statisch gerechnet, ohne Verhaltensänderungen und ohne die Zusätze, die im Nationalrat und zum Teil in der WAK-S schon beschlossen wurden.

Wenn es so weitergeht - so kann man es natürlich auch machen -, wenn die Beträge der Einnahmenseite zurückgehen, dann wird es irgendwann nicht mehr ohne Sparmassnahmen gehen.

Bei der Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen und der Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen gehe es - wir haben es gehört - um die Stärkung des Schweizer Fremdkapitalmarkts und um die Zentralisierung der Konzernfinanzierung, was zu zusätzlicher Wertschöpfung und zu Arbeitsplätzen in den betroffenen Unternehmen führe. Mithin gehe es um nichts anderes als um eine Stärkung des Werkplatzes Schweiz. Das sind grosse Worte. Die vermehrten Finanzierungsaktivitäten hätten positive Effekte auf den hiesigen Finanzsektor, hiess es, das System der Verrechnungssteuer beinhalte einen Liquiditätsnachteil für den Anleger und der administrative Aufwand sei hoch. Und als vorderstes Argument: die OECD-Steuerreform. Das werden wir in den nächsten Jahren noch oft hören, das ist der neue Slogan, mit dem Steuersenkungen in den kommenden Jahren begründet werden.

Zu diesen Punkten ist aus meiner Sicht Folgendes zu sagen:

Dass die Konzerne ihre Finanzierungsaktivitäten vermehrt aus dem Ausland in die Schweiz holen, passiert bereits. Im Zeichen des Projekts "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) lohnt es sich für die Firmen längst, die Finanzierungsaktivitäten aus der Schweiz heraus zu tätigen, dafür braucht es diese Vorlage nicht.

Was die Stärkung des Finanzplatzes betrifft, so schreibt der Bundesrat in den Unterlagen selber, dass es lediglich um eine leichte Belebung des Wertpapier- und Vermögensverwaltungsgeschäfts gehe.

Der Liquiditätsnachteil für Anleger ist im derzeitigen Negativzinsumfeld inexistent und könnte bei steigenden Zinsen mit dem Meldeverfahren aufgehoben werden, so, wie dieses auch generell den beklagten administrativen Mehraufwand reduzieren würde.

Es gibt meiner Ansicht nach schlicht und ergreifend keinen Grund für diese Steuerreform. Das Argument, im aktuellen Tiefzinsumfeld erfülle die Verrechnungssteuer ihren Sicherungszweck ohnehin nur begrenzt, ist geradezu zynisch angesichts der Tatsache, dass die prognostizierten wiederkehrenden Ausfälle sich bei steigenden Zinsen entsprechend verdoppeln und verdreifachen.

Und die OECD-Steuerreform? Bisher sind die Eckwerte bekannt, aber noch keine Details. Wichtiger als der neue Mindeststeuersatz von 15 Prozent für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro ist die Bemessungsgrundlage, auf der er erhoben werden soll. Dasselbe gilt für den Gewinn, der bei Säule 1 tatsächlich umverteilt werden soll.

Offenbar wissen wir bald mehr über die Ausgestaltung der OECD-Steuerreform. Warum warten wir dann nicht ab und erarbeiten ein Gesamtpaket, das auch tatsächlich gezielt wirkt und Sinn macht, statt vorher Geld zu verschenken und so den Handlungsspielraum zu verkleinern? Für Firmen und Privatpersonen mit Sitz in der Schweiz hat die Verrechnungssteuer lediglich einen Sicherungszweck: Es geht um Steuerehrlichkeit. Bei den Erläuterungen zur Verrechnungssteuer auf der Website der Steuerverwaltung ist zu lesen, der Gesetzgeber bezwecke mit der Verrechnungssteuer "die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Schlechterstellung des Defraudanten gegenüber dem ehrlichen Steuerpflichtigen, sodass die Defraudanten auf diesem Weg zumindest eine minimale Steuerbelastung erdulden müssen". Eine klare Sprache!

Ich weiss, dass es nicht um die Abschaffung der Verrechnungssteuer als Ganzes geht. Bundesrat Ueli Maurer bat uns diesbezüglich schon in der Kommission, nicht zu [PAGE 1135] dramatisieren. Aber in den Unterlagen können wir alle lesen, dass der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer im vorliegenden Bereich aufgegeben wird. In seiner Vernehmlassungsvorlage hat der Bundesrat nochmals die Zahlstellensteuer vorgeschlagen, was aber - wir haben es schon gehört - mehrheitlich abgelehnt wurde. Der Bundesrat dachte auch darüber nach, ein Meldeverfahren mit den oben genannten Vorteilen einzuführen, kam aber zum Schluss, dass dies politisch keine Chance hat.

Ich bin ehrlich gesagt immer wieder sehr erstaunt, wie man sich unter dem Titel des Schutzes der Privatsphäre für die Interessen von potenziell Steuerunehrlichen einsetzen kann. Was mit dem automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland Normalität geworden ist, sollte endlich auch im Inland eingeführt werden, dies zugunsten all derer, die jeden Franken ihres Einkommens und ihres Bankbüchleins versteuern, denn dort bleibt die Verrechnungssteuer ja auch bestehen. Irgendwann wird es auch bei uns wieder steigende Zinsen geben.

Aus diesen Gründen beantrage ich im Namen der Minderheit Rückweisung der Vorlage und Ausarbeitung einer neuen Vorlage unter Einschluss eines Meldeverfahrens.