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Rieder Beat · Ständerat · 2021-12-01

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-01

Wortprotokoll

Die zweite Differenz ist die gewichtigste: Es geht um Verschärfungen der Bestimmungen betreffend die Revision und das Opting-out. Der Ständerat hat diesen Verschärfungen bei der ersten Beratung mit 22 zu 17 Stimmen zugestimmt. Der Nationalrat lehnte sie mit 122 zu 68 Stimmen dann doch relativ deutlich ab. Der Ständerat wollte mit der Motion 21.3456, "Weiterentwicklung des Revisionsrechts", eigentlich zugleich eine Brücke zum Nationalrat bauen. Er wollte, dass die Opting-out-Frage allenfalls separat und vertieft angeschaut werden könne. Die Motion wurde im Nationalrat noch nicht behandelt. Sie kommt nächste Woche in den Nationalrat und würde dann einen zweiten Weg zur Überprüfung der Revisionsvorschriften ermöglichen. Würde aber das Opting-out weder mittels separater Motion noch mittels einer Gesetzesverschärfung in dieser Vorlage einer Revision unterzogen, droht Gefahr, dass der wichtigste Punkt in der Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses wegfällt.

Die RK-S hat, nach der deutlichen Ablehnung durch den Nationalrat, mit 10 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen eine Kompromissvariante angenommen. Demnach muss bei einem Opting-out im Handelsregister jeweils die Jahresrechnung des zuletzt abgelaufenen Geschäftsjahres beigelegt werden. Um einen solchen Verzicht aufrechtzuerhalten, müssen die Jahresrechnungen in der Folge alle zwei Jahre dem Handelsregisteramt unterbreitet werden. Andernfalls fällt der Verzicht auf die eingeschränkte Revision weg. Damit kommt die ständerätliche Kommission dem Nationalrat einen Schritt entgegen. Es ist uns klar, dass dies vielleicht noch nicht das Ende der Fahnenstange und die optimale Lösung ist. Die Mehrheit der Kommission hält aber in diesem Punkt an einer Verschärfung des Gesetzes fest.

Eine Minderheit ist der Meinung, dass auch dieser Kompromiss über das Ziel hinausschiesst und sowohl für die Unternehmen als auch für die Handelsregisterämter einen zu grossen Kontroll- und Kostenaufwand bedeuten würde. Die übrigen im Gesetz vorgesehenen Elemente für die[NB]Bekämpfung[NB]des[NB]missbräuchlichen Konkurses seien genügend.

Die Mehrheit der Kommission ist unter dem Eindruck der Anhörungen nach wie vor der Meinung, dass hier Regelungsbedarf besteht und sich mit diesem Kompromiss der Kostenaufwand sowohl für die Unternehmen als auch für das Handelsregisteramt im Rahmen hält. Denn die Unternehmen müssen auch sonst Jahresrechnungen einreichen, und das Handelsregisteramt hat auch in anderen Bereichen extensive Kontrollpflichten. Die Mehrheit beantragt Ihnen, an dieser Differenz vorerst festzuhalten. Es besteht immerhin die Möglichkeit, dass sich das Revisionsthema und die betreffende Problematik anhand einer separaten Vorlage, nämlich im Rahmen der Behandlung der erwähnten Motion des Ständerates, weiterentwickelt.

Der Entscheid erfolgte, wie bereits gesagt, mit 10 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Es besteht eine Minderheit.