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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-12-01

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-01

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier dem Nationalrat zu folgen und diese Differenz zu bereinigen.

Der Berichterstatter hat die Situation der Privaten und des Staates verglichen. Ich möchte einfach hinzufügen, dass der Staat nicht in der genau gleichen Lage wie ein Privater ist. Der Staat führt Massenverwaltungsverfahren durch. Er verschickt Tausende von Bussen, Gebühren, Steuerrechnungen usw., teilweise in kleiner Höhe, und das wirklich jährlich. Deshalb ist die Situation für ihn eine andere als für einen Privaten, der vielleicht einmalig eine Rechnung an eine Unternehmung schickt und dann überlegen muss, ob er bei dieser Gesellschaft auf Konkurs geht oder nicht.

Der Berichterstatter hat in der Sommersession festgehalten, dass der Staat in fast jedem Konkurs Mehrfachgläubiger ist. Das ist bei den Konkursen der Fall, da, wo der Konkurs passiert. Stellen Sie sich die Welle vor, zu der es kommen würde, wenn wir den Staat zwingen würden, Konkurs zu eröffnen! Dann wären noch viel mehr Gesellschaften in Konkurs. Es lässt sich so einfach sagen, dass diese Gesellschaften vom Markt verschwinden müssten. Es ist aber nicht jede Situation so, dass eine Unternehmung, wenn sie mal nicht bezahlen kann, zwingend vom Markt verschwinden muss. Das wäre ein Gemetzel unter den Unternehmen in der Schweiz!

Deshalb würde ich Sie davor warnen, dem Staat hier zwingend das Konkursrecht aufzuerlegen. Der Entwurf des Bundesrates ist ausgewogen und weise, weil der Bundesrat das Wahlrecht gibt: Der Staat kann auf Konkurs betreiben, er muss aber nicht. Das geht schon weiter als die heutige Situation. Insofern ist es also eine Anpassung des Rechts. Der Staat wird nicht jahrelang zuwarten, wenn eine Gesellschaft noch, wie jeweils gesagt wird, als "Zombie-Gesellschaft" durch die Welt geistert, sondern wird natürlich irgendwann das Konkursverfahren eröffnen. Er kann, muss aber nicht. Er wird es machen, wenn er über lange Jahre nicht bezahlt wird, wenn er dauernd Betreibung auf Pfändung einreichen muss. Dann wird der Staat irgendwann handeln.

Jetzt können Sie sagen, er werde es nicht machen. Das höre ich jeweils: Der Staat werde nicht auf Konkurs betreiben. Unterschätzen Sie den Druck nicht, der da auf die staatlichen [PAGE 1145] Akteure und auf die Behörden ausgeübt wird. Man muss sich, wenn man auf Konkurs betreiben soll, immer die Frage stellen, ob man sich nicht der Begünstigung schuldig macht, wenn man diese Handlung nicht vollzieht. Hier möchte ich einfach die Verwaltung entlasten und sie diesem Druck nicht aussetzen. Denn sie ist wirklich jedes Jahr und mit jeder Unternehmung mit dieser Frage beschäftigt. Für sie ist es nicht ein Können oder Wollen.

Wenn irgendeine Unternehmung Zahlungsschwierigkeiten hat, dann ist der Staat sicher ein Gläubiger. Ich kann mir keinen Fall vorstellen, wo der Staat kein Gläubiger ist. Das ist immer der Fall. Es wird enorm sein, was hier passieren wird.

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft gesagt, dass mit seiner Lösung die in der Vernehmlassung geäusserten Anliegen aller betroffenen Parteien aufgenommen wurden. Ich höre auch, dass viele staatliche Akteure sagen: Das kann es nicht sein; wir haben damit ein Problem; das führt bei uns und in unserer Situation wirklich zu einem Problem; bitte macht das nicht. Das hat der Bundesrat aufgenommen. Ihre Kommission gewichtet es anders, aber ich glaube, der Bundesrat hat hier eine weise Lösung gefunden. Wir sind als Standesvertreter auch gehalten, vor allem die Anliegen der Kantone und ihrer Behörden zu berücksichtigen.

Ich bitte Sie, hier dem Nationalrat zu folgen, die Differenz aufzuheben und die weise Lösung des Bundesrates zu wählen.