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AB 291459

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-01

Wortprotokoll

Wir behandeln heute die vierte Verlängerung des Covid-19-Gesetzes vom September 2020. Diese Debatte findet zu einem etwas speziellen Zeitpunkt statt. Zum einen steigen die Infektionszahlen in der fünften Welle in einem Ausmass, das wir uns noch vor Kurzem so nicht hätten vorstellen können. Zum Glück bleiben die Hospitalisationen und vor allem die Beanspruchung der Intensivstationen vorläufig hinter der negativen Entwicklung von vor einem Jahr zurück, aber die Situation ist trotzdem besorgniserregend. Beruhigend ist die Ausgangslage nicht, weder in der Schweiz noch in den Nachbarländern.

Der andere Grund, weshalb wir einen speziellen Zeitpunkt haben, ist die Volksabstimmung am letzten Wochenende über die Verlängerung des Covid-19-Gesetzes vom letzten März. Das Abstimmungsresultat ist mit 62 Prozent Ja-Stimmen noch positiver ausgefallen als im Juni, und dies bei einer ausserordentlich hohen Stimmbeteiligung. Das Abstimmungsresultat kann so auch als eindrückliche Bestätigung der Politik und der Beschlüsse des Bundesrates wie auch des viel gescholtenen Bundesamtes für Gesundheit (BAG) gelesen werden, aber auch - und das möchte ich hier unterstreichen - als eine Bestätigung der Politik und der Beschlüsse des Parlamentes. Es war ja ein Referendum gegen ein Gesetz ergriffen worden und damit gegen die Beschlüsse der eidgenössischen Räte.

In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass es bei der Vorlage, über die an der Urne zu entscheiden war, um sozialpolitische und wirtschaftspolitische Massnahmen ging und nicht im Wesentlichen um gesundheitspolitische Massnahmen im Zusammenhang mit der Covid-Krise. Die Räte sind mit dieser Vorlage im März doch jeweils deutlich über die Anträge des Bundesrates hinausgegangen - mit gutem Grund, wie nun auch durch diese Volksabstimmung bestätigt worden ist.

Wenn wir heute eine provisorische Zwischenbilanz der politischen Bewältigung der Krise ziehen können, dann sicher die, dass die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise bei uns weniger schlimm waren als in anderen Ländern. Dies ist stark auch wegen der wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Massnahmen der Fall, die wir hier beschlossen haben und die gerade in diesem Ausmass vor Kurzem, vor wenigen Jahren, kaum vorstellbar waren. Bestätigt hat sich auch die Logik des Epidemiengesetzes - das seinerzeit mit einem Referendumsentscheid bestätigt worden ist -, wonach die gesundheitspolizeilichen Massnahmen Sache der Exekutive sind, während die wirtschaftlichen und [PAGE 1148] sozialpolitischen Massnahmen durch den Gesetzgeber getroffen werden müssen.

Heute ist der Zeitpunkt aber noch nicht gekommen, um aus der Distanz zurückblicken zu können. Wir stehen weiterhin mitten in der Pandemie und müssen dafür sorgen, dass die nötigen Massnahmen zur Krisenbewältigung vorgekehrt werden. Genau das ist das Ziel der Vorlage, die wir heute beraten.

Verlängert werden sollen gemäss Entwurf des Bundesrates Massnahmen im Bereich der Gesundheitsversorgung sowie jene im Kultur- und im Sportbereich. Ihre SGK unterstützt bei allen vorgesehenen Massnahmen jeweils den Entwurf des Bundesrates. Schon das Vorsichtsprinzip verpflichtet uns, die Massnahmen nicht einfach auslaufen zu lassen. Vielmehr müssen wir als neuen Fixpunkt Ende 2022 anvisieren, um den Betroffenen die nötige Sicherheit zu geben. Wir hoffen, dass zum letzten Mal eine Verlängerung - diesmal bis Ende 2022 - nötig ist. Das ist aber vorläufig nur eine Hoffnung; wir wissen nicht, wie lange die Covid-19-Pandemie mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Gesundheitswesen, aber auch auf die Wirtschaft und die Gesellschaft dauern wird.

In verschiedenen Bereichen geht die Kommission allerdings klar über die Vorschläge des Bundesrates hinaus, wie das schon bei den früheren Beratungen des Covid-19-Gesetzes immer der Fall war. Es geht hier vor allem um die Bereiche, bei denen in der Verwaltung das SECO federführend war.

Es geht zunächst um die Massnahmen bei der Arbeitslosenversicherung. Diese waren für die Bewältigung der Krise matchentscheidend. Das gilt nicht nur, aber vor allem für die Kurzarbeit. Die Kurzarbeit schlug bis Oktober 2021 mit 14,6 Milliarden Franken zu Buche. Zwar hat die Beanspruchung im Jahre 2021 stark abgenommen. Waren auf dem Höhepunkt der Krise 26 Prozent der Beschäftigten in unserem Land in Kurzarbeit, so sind es heute noch 1,2 Prozent. Die Kommission begrüsst es natürlich, wenn das Instrument der Kurzarbeit so wenig wie möglich beansprucht werden muss. Wenn es aber brennt, dann soll auf dieses bewährte Instrument zurückgegriffen werden können, anstatt dass es voreilig zu Entlassungen kommt. "Sicher ist sicher" heisst das Prinzip, solange die Pandemie nicht vorbei ist.

Das Gleiche gilt für die Institution des Schutzschirms. Umso besser, wenn es dafür - wie bisher - am Schluss keine Mittel braucht. Aber eine Grossveranstaltung wie beispielsweise die Olma in St. Gallen wäre ohne Schutzschirm nicht möglich gewesen. Die Kommission beantragt deshalb, auch Artikel 11a des Covid-19-Gesetzes bis Ende 2022 zu verlängern.

Das Gleiche gilt für die Entschädigungen bei Erwerbsausfall im Sinne von Artikel 15 des Gesetzes. Hier sollen diese Massnahmen nicht nur bei angeordneten Unterbrüchen wie nach dem Entwurf des Bundesrates, sondern auch bei massiven Einschränkungen zur Geltung kommen, wie sich das auch in der Vergangenheit bewährt hat.

Insgesamt gilt, dass wir aufgerufen sind, das uns Mögliche beizutragen, damit wir, unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft diese Pandemie ohne allzu grossen Schaden bewältigen können.

Ich bitte Sie namens Ihrer SGK, auf die Vorlage einzutreten und dieser in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.