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Lalive d'Epinay Maya · Nationalrat · 2000-03-22

Lalive d'Epinay Maya · Nationalrat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22

Wortprotokoll

Die vorliegende Initiative will als neues Volksrecht das so genannte konstruktive Referendum einführen. Es soll die Vorzüge der bestehenden Volksrechte, Volksinitiative und Referendum, miteinander kombinieren. Die Vor- und Nachteile dieses neuen Instrumentes - beispielsweise betreffend die Kohärenz der Rechtsordnung, die reduzierte Bedeutung von Parlament und Konsensfindung, die Komplexität bei der praktischen Umsetzung, die Verlangsamung des Gesetzgebungsverfahrens oder die Problematik des Ständemehrs - sind von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern bereits ausreichend dargelegt worden. Wie überall - das haben Sie auch gehört - lassen sich dazu befürwortende und ablehnende Argumente finden. Ich will dazu deshalb auch gar nicht weiter Stellung nehmen.

Wenn ich die Initiative zur Ablehnung empfehle, dann geht es mir um etwas ganz anderes. Mir geht es um die Reform der Volksrechte überhaupt. Es ist meines Erachtens unbestritten, dass aus verschiedensten Gründen eine Revision respektive Reform unserer Volksrechte notwendig ist und eine grundsätzliche Diskussion über die Gesamtproblematik der Volksrechte richtig ist. Dieser Einsicht verschliesst sich praktisch niemand, zumindest nicht in den SPK. Wesentlich ist jedoch, dass diese Diskussion nicht im Rahmen der Einführung eines einzelnen, neuen und dazu noch relativ unerprobten Rechtes erfolgt, sondern eben im Rahmen einer Grundsatzdiskussion über die Ausgestaltung der Volksrechte im Hinblick auf die Erfordernisse der Zukunft schlechthin. Kurz und gut: Eine Reform der Volksrechte, die diesen Namen verdient, hat in einem Gesamtpaket zu erfolgen und kann nicht anhand eines einzelnen und zudem neu einzuführenden Instrumentes diskutiert werden.

Auch mir ist bekannt, dass der Ausbau der Volksrechte im Rahmen der Verfassungsreform nicht durchgekommen ist. Dies ist aber noch lange kein Grund, das Anliegen nicht weiterzuverfolgen oder auf die lange Bank zu schieben. Entsprechend hat auch die SPK des Ständerates eine Subkommission damit beauftragt, die Reform der Volksrechte voranzutreiben und zu prüfen. Die SPK des Nationalrates unterstützt diese Arbeiten denn auch und hat deshalb ebenfalls beschlossen, eine analoge Subkommission einzusetzen, welche die Reform der Volksrechte als Gesamtpaket angehen soll. Dabei sollen verschiedene hängige Aspekte, unter anderem auch die europarechtliche Ausgestaltung der direktdemokratischen Institutionen, diskutiert und einer Lösung zugeführt werden. Mit einem solchen Vorgehen wird das eigentliche Problem "an der Wurzel" gepackt: Wie wollen wir die direktdemokratischen Grundrechte in unserem Lande ausgestalten, um auch in einer immer komplexeren und vernetzteren Umwelt die Errungenschaften unserer direkten Demokratie erfolgreich zum Tragen zu bringen?

In diesem Sinne hat die Initiative durchaus eine positive Katalysatorfunktion, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Obwohl im Rahmen der Verfassungsrevision gescheitert, kann die Reformfrage nicht in der Schublade der unliebsamen Geschäfte versenkt und der Ball nicht einfach weitergereicht werden, denn Frau Bundesrätin Metzler hat auch klar signalisiert, dass sie dieses Geschäft wieder aufnehmen wird, sofern wir dies wollen. Aber eine Annahme der Initiative - darüber müssen wir uns im Klaren sein - hätte vermutlich zur Folge, dass diese Grundsatzdiskussion eben gerade nicht stattfinden würde und wieder auf Jahre hinausgeschoben werden könnte.

Ich empfehle Ihnen deshalb, dem Bundesrat und der Mehrheit der SPK zuzustimmen und die Initiative klar abzulehnen.