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Schilliger Peter · Nationalrat · 2021-12-01

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-01

Wortprotokoll

Vorab bedanke ich mich beim Bundesrat, bei der Bundesverwaltung und beim Kommissionssekretariat für die ausführlichen Unterlagen und für die offene Darstellung bei der Beratung dieser Finanzvorlagen.

Nach hohen Defiziten 2020 und 2021 ist das ordentliche Budget für das kommende Jahr wieder knapp ausgeglichen. Die Aussichten bis 2025 sind stabil. Für 2022 plant der Bundesrat zwar noch ausserordentliche Ausgaben zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie. Diese Ausgaben, die nicht finanziert sind und zu einer Neuverschuldung führen, sind 2022 gemäss aktueller Planung aber deutlich geringer als in den letzten zwei Jahren. Ab 2023 sind keine ausserordentlichen Corona-Ausgaben mehr geplant.

Mit der raschen Erholung der Wirtschaft setzt zwar auch bei den Bundesfinanzen eine gewisse Normalisierung ein. Der finanzpolitische Spielraum bleibt aber eng. Für die Beratung des Voranschlags 2022 und des Finanzplans 2023-2025 und mit Blick auf die generelle Ausrichtung der Finanzpolitik, insbesondere auf die Frage des Schuldenabbaus, stehen für die FDP-Fraktion die folgenden Betrachtungen im Vordergrund:

Wir dürfen feststellen, dass der Bundesrat eine zurückhaltende Finanzpolitik verfolgt, die Rücksicht auf die nach wie vor bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nimmt. Auf wesentliche Mehrbelastungen in der nun anstehenden Budgetberatung ist zu verzichten. Gerne nehmen wir auch zur Kenntnis, dass der Bundeshaushalt auf der vom Bundesrat vorgelegten Grundlage in den nächsten Jahren ohne Abstriche finanziert werden kann.

Eine Rückkehr zu stabilen Bundesfinanzen beinhaltet die Beendigung des Krisenmodus. Die Ausserordentlichkeit einer Lage für eine gewisse Zeit darf nicht dazu führen, dass der Bund Massnahmen für viele Jahre am ordentlichen Haushalt vorbei finanziert. Das Gesetz sieht dies nicht vor. Die Gefahr steigt jedoch von Jahr zu Jahr, dass die Schuldenbremse umgangen wird. Deswegen sind Massnahmen im Zusammenhang mit Corona spätestens ab 2023 vollständig in den ordentlichen Haushalt zurückzuführen.

Der Krisenausstieg und die Rückkehr zu Normalität und Stabilität bedeuten auch, dass sich der Bund wieder auf die traditionellen Stabilisatoren beschränkt. Reguläre Wirtschaftshilfen beinhalten die Kurzarbeitsentschädigung, die Arbeitslosenversicherung oder die Exportrisikoversicherung. Aus der Notlage geborene Hilfsmassnahmen sind hingegen zu beenden. Es dürfen keine neuen Aufgaben mit dauerhaftem Finanzierungsbedarf für den Bund aus der Krise entstehen. Strukturerhaltung und ein Ausbau der staatlich finanzierten Sozialsysteme als Ausflüsse der Corona-Pandemie haben im Bundeshaushalt keinen Platz.

Die seit bald zwei Jahren laufende Finanzierung der Corona-Krise hinterlässt aus heutiger Sicht eine Finanzierungslücke im Amortisationskonto von gegen 30 Milliarden Franken. Wie der Abbau dieser Schulden angegangen werden soll, war Inhalt einer Vernehmlassung des Bundesrates. Vorab gilt es festzuhalten, dass wir das Instrument der Schuldenbremse als ausgesprochen wichtig erachten. Im Wesentlichen ist es der Schuldenbremse zu verdanken, dass die Schweiz es geschafft hat, das Ausgabenwachstum über einen recht langen Zeitraum hinweg in Grenzen zu halten und sukzessive Schulden abzubauen. Die Schweiz unterscheidet sich diesbezüglich in klar positivem Sinne von praktisch allen anderen entwickelten Industriestaaten, die selbst in Phasen einer prosperierenden Wirtschaft weitere Staatsschulden angehäuft haben. Angesichts dieser Ausgangslage ist die FDP-Liberale Fraktion klar der Ansicht, dass es am Instrument der Schuldenbremse unbedingt festzuhalten gilt. Mehr noch: Wir plädieren dafür, diese Schuldenbremse insbesondere auch auf den Sozialversicherungsbereich auszuweiten.

Deshalb fasse ich abschliessend nochmals zusammen und fordere im Sinne eines Plädoyers Folgendes ein: Die Schweiz war dank dem Schuldenabbau der vergangenen Jahre hervorragend positioniert, um die grossen finanziellen Herausforderungen der Corona-Pandemie zu meistern. Nach den Milliarden-Ausgaben während der Corona-Phase ist nun die Rückkehr zu einer disziplinierten Finanzpolitik wichtig. Diese ist die Grundlage für einen nachhaltig stabilen Bundeshaushalt, der ohne Steuererhöhungen und ohne Sparprogramme über die Zeit finanziert werden kann. Die Schuldenbremse erlaubt zwar nicht sämtliche denkbaren Ausgaben, aber sie ermöglicht einen Staat auf sehr hohem Niveau, der zudem voll finanziert ist. Die Schuldenbremse, das hat die Krise gezeigt, bewährt sich in allen Wetterlagen. Sie braucht weder angepasst noch notfalls umgangen zu werden. Für nachhaltig stabile Bundesfinanzen braucht es die Einhaltung der Schulbremse - nicht mehr und nicht weniger.

In diesem Sinn wird die FDP-Liberale Fraktion versuchen, den Bundesrat bei seinem Ziel der stabilen Bundesfinanzen zu unterstützen, und bittet Sie, dies ebenfalls zu tun.