Hegglin Peter · Ständerat · 2021-12-01
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-01
Wortprotokoll
Gestern haben wir im Rahmen des Voranschlags 2022 rund 490 Millionen Franken zusätzliche Mittel bewilligt, um den Gesetzentwurf des Bundesrates zu finanzieren. Mit diesem Entwurf soll der Erwerbsersatz für Personen verlängert werden, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Pandemie unterbrechen müssen. Die Verlängerung gilt, analog zu Artikel 11a, den wir gerade vorhin beschlossen haben, bis Ende Jahr. Das gilt für die Entschädigung, wenn die Erwerbstätigkeit aufgrund von Quarantäne-Anordnungen, Kontakt-Quarantäne, aber auch aufgrund des Ausfalls der Kinderbetreuung, der Freistellung von vulnerablen Personen oder aufgrund von Betriebsschliessungen und Veranstaltungsverboten unterbrochen werden muss. Wie gesagt, schätzt der Bundesrat die Kosten für diese Massnahmen auf 490 Millionen Franken.
Der Bundesrat schränkt diesen Anspruch aber ein, indem jene Personen, die ihre Erwerbstätigkeit massgeblich einschränken müssen, nicht mehr entschädigt werden sollen. Diese Bestimmung zur Entschädigung hatten wir damals unter dem Aspekt aufgenommen, dass der Bundesrat z. B. Physiotherapeuten und Osteopathen verboten hatte, Behandlungen vorzunehmen, wenn es sich nicht um einen Notfall handelte. Er hat ihnen nicht eine Betriebsschliessung auferlegt, er hat ihnen aber Behandlungsverbote für spezifische Behandlungen auferlegt.
Wir haben dann in mehreren Runden versucht, dies zu quantifizieren, und sind dabei auf eine Umsatzeinbusse von 30 Prozent gekommen. Diese Umsatzeinbusse kann die entsprechende Person aber selber deklarieren. Es ist schwierig, sie zu kontrollieren, denn es gibt dafür wenige Angaben und Möglichkeiten. Das eröffnet in irgendeinem Sinne natürlich auch gewisse Möglichkeiten für Missbräuche - Missbräuche, die, wenn es um staatliche Gelder geht, möglichst verhindert werden sollten.
Der Bundesrat zieht in diesem Fall einen Ausstieg in Betracht. Er möchte diese Sonderhilfen beschränken und zum ordentlichen wirtschaftlichen Instrumentarium zurückkommen. Ich unterstütze das, weil ich auch finde, dass der Corona-Erwerbsersatz keine allgemeine Stützungsmassnahme der Wirtschaft ist. Es sollte eben nicht über diese Massnahmen unterstützt werden. Ich finde das in diesem Sinne auch nicht ganz gerechtfertigt - dies gerade auch, nachdem wir jetzt schon zwei Jahre mit Corona unterwegs sind. Ich attestiere, dass - es wurde auch einleitend schon entsprechend gesagt - das Problem noch nicht gelöst ist. Es wird immer weitere Probleme geben. Aber ich glaube, wir haben doch schon gelernt, damit umzugehen und uns anzupassen.
Auch die Anbieter oder die Kunden haben ihre Gewohnheiten verändert. Ich meine, irgendwann sollten auch Anbieter sich den Kundenbedürfnissen anpassen. Von daher finde ich es auch nicht richtig, dass wir so weit zurückgreifen und die Berechnung dieser Ausfälle aufgrund von Geschäftsmodellen aus der Zeit von 2015 bis 2019 - das liegt ja schon relativ weit zurück - vornehmen. Es ist besser, Strukturen, die vielleicht nicht mehr nachgefragt sind, anzupassen, innovativer zu sein. Die Unternehmen sollten auch eine gewisse Flexibilität an den Tag legen. Gerade angesichts des ausgeprägten Fachkräftemangels meine ich, dass es eben richtig ist, diese Einschränkung vorzunehmen. Wenn es wirklich zu Schliessungen kommt, dann soll der Staat Entschädigungen zahlen. Wenn es aber halt einfach Veränderungen bei der Nachfrage gibt, dann sind, so meine ich, eben auch die Anbieter gefordert, entsprechend darauf zu reagieren.
Wenn ich dann zum Schluss noch die finanziellen Auswirkungen betrachte, dann ist festzuhalten, dass es ganz, ganz schwierig ist, diese zu schätzen. Wie mir Mitarbeitende des BSV gesagt haben, dürfte es sich um weit über 1 Milliarde Franken handeln. Das sind dann doch substanzielle Beträge, die mit dieser Massnahme allenfalls auf uns zukommen könnten.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, der Minderheit zu folgen und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.