Lexipedia

Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-12-01

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-01

Wortprotokoll

Hierzu habe ich noch nicht Stellung genommen. Namens der grossen Kommissionsmehrheit beantrage ich, im Bereich des Corona-Erwerbsersatzes das geltende Recht weiterzuführen. Damit waren wir durchaus gesetzgeberisch innovativ, Herr Kollege Hegglin: Der Corona-Erwerbsersatz war eine Schöpfung dieser Corona-Gesetzgebung und hatte eine durchaus positive Wirkung. Die Folgen vor allem für die Selbstständigen, aber auch für alle, die ihre Erwerbstätigkeit einschränken mussten, wären viel gravierender gewesen, wenn es diesen Corona-Erwerbsersatz nicht gäbe.

In dem Sinne ist die Differenz vor allem die, dass der Bundesrat vorschlägt, diese Leistungen nur bei vollständigen Unterbrechungen auszurichten, während die Kommission der Meinung ist, dass sie auch bei massgeblicher Einschränkung greifen sollten - genauso wie im bewährten geltenden Recht. Keine Differenz gibt es dahingehend, und das ist gegenüber der Argumentation des Minderheitssprechers zu unterstreichen, dass auch eine massgebliche Einschränkung durch Corona-Massnahmen herbeigeführt sein muss. Diese müssen die Ursache sein für die entsprechenden Einschränkungen, die stark sein müssen.

Die Verbände der Gastronomie - betroffen ist vor allem die Gastrobranche -, viele Verbände der Kultur, aber auch zum Beispiel der Verband der Fitness- und Gesundheitscenter bitten uns mit Nachdruck, beim geltenden Recht zu bleiben und diese Hilfen greifen zu lassen, sofern es zu massiven Einschränkungen kommt. Diese Hilfen sind existenziell für die Betroffenen, und zwar nicht nur bei vollen Unterbrechungen. In diesem Sinne geht es auch um eine Sicherheitsmassnahme, um eine Auffangmassnahme, die sich bewährt hat.

Die Kommissionsmehrheit ist deshalb der Meinung, dass hier das geltende Recht weitergeführt werden sollte.