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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-12-01

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-01

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir einleitend gerade noch ein paar Worte zu meinem Einzelantrag zu Artikel 90a Absatz 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, den ich eingereicht habe. Ich habe den Einzelantrag deshalb eingereicht, weil wir an dieser Stelle Massnahmen beschliessen, die die Arbeitslosenversicherung zu bezahlen hat. Wir beschliessen also Massnahmen, die wir nicht selber finanzieren. Von daher finde ich es angebracht, dass wir die Bestimmungen, die wir bereits hatten, weiterführen. Diese Bestimmungen besagen, dass die Beträge durch die Bundeskasse zu finanzieren sind, wenn der Schuldenstand des Ausgleichsfonds zu hoch wird. Das heisst, wenn wir jetzt Massnahmen beschliessen, finanzieren wir diese der Arbeitslosenversicherung und tragen damit dazu bei, dass sie nicht überschuldet wird und nicht entsprechende Sanierungsmassnahmen einleiten muss. Ich denke, das wäre fair, das ist richtig und eine Weiterführung einer bisherigen Massnahme.

Dass mein Einzelantrag so spät kommt, ist darin begründet, dass die Vorlage relativ schnell erarbeitet werden musste, dass der Antrag der Mehrheit, die Kurzarbeitsentschädigungen zu verlängern, auch nicht im bundesrätlichen Entwurf enthalten war und deshalb in der Kommissionsberatung nicht auf diesen Sachverhalt hingewiesen worden ist. Wir haben darüber überhaupt keine Debatte geführt.

Ich empfehle Ihnen, dem Einzelantrag zuzustimmen und die Finanzierung halt mit staatlichen Beiträgen mitzutragen.

Damit komme ich zur Begründung meines Minderheitsantrages zu den Massnahmen betreffend Kurzarbeit.

Ich denke, man sollte hier auf letztes Jahr zurückblicken. Wir hatten damals 26 Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit. Das ist eine immense Zahl. Das sind immens viele Meldungen, die betroffene Unternehmungen vorgenommen haben, und das sind alles Anmeldungen, die die Verwaltungsstellen zu prüfen hatten. Aus diesen Überlegungen heraus war es richtig, bei der Anmeldung für die Kurzarbeit Ausnahmebestimmungen festzulegen.

Heute haben wir eine andere Situation. Wir haben ein robustes Wirtschaftswachstum, und wir haben aktuell nur 1,2 Prozent der Personen in Kurzarbeit. Das würde eigentlich auch bedingen, dass wir von diesen ausserordentlichen Massnahmen, die wir beschlossen haben, Abstand nehmen könnten und diese quasi in die normalen Bestimmungen bezüglich Kurzarbeit zurückführen könnten.

Wir haben in der Kommission intensiv darüber diskutiert. Ich habe nirgends notiert, dass eine Abstimmung einstimmig war; es gab eigentlich bei allen Punkten eine Minderheit von 3 gegen 7 Stimmen. Ich habe dann einzig bei einer Position einen Minderheitsantrag eingereicht, weil ich damals gedacht habe, das andere sei hier wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig. Wenigstens bei einem Punkt wollte ich aber doch eine Veränderung herbeiführen, und zwar beim summarischen Verfahren für die Anmeldung.

Es wird immer wieder gesagt, dieses summarische Verfahren sei notwendig, weil betroffene Unternehmen nicht entsprechend qualifiziert seien, um sich nach dem normalen Verfahren anzumelden. Jetzt sind aber doch zwei Jahre vergangen. Es gab genug Zeit, um sich hier kundig zu machen, damit man sich nun so anmelden kann, wie es in der Vergangenheit - also vor Corona - immer möglich war. Denn das summarische Verfahren beinhaltet eigentlich nur Angaben des Unternehmens bezüglich Lohnsumme und bezüglich Mitarbeitender - das ist alles. Sie müssen nicht die entsprechenden Mitarbeitenden melden, und sie müssen auch nicht die Lohnhöhe melden. Das heisst dann für den Vollzug: Es ist gar nicht überprüfbar. Es ist fast nicht überprüfbar, ob die betreffenden Unternehmen sich korrekt gemeldet und auch korrekt abgerechnet haben.

Ich verstehe nicht, weshalb Firmen nach wie vor darauf pochen, sich im summarischen Verfahren anmelden zu können. Ich gehe davon aus, dass alle Firmen eine individuelle Lohnabrechnung und eine individuelle Erfassung der Arbeitszeiten haben und diese Informationen auch entsprechend melden könnten, damit die Vollzugsbehörden die Angaben prüfen. Ich kann es überhaupt nicht verstehen, wenn dieses Ansinnen gerade aus der Luftfahrtbranche kommt, denn eben dort muss doch aus Sicherheitsaspekten ganz klar festgehalten sein, wer wo wie lange gearbeitet hat. Auch aufseiten der Verwaltung sollte es bei einem Meldestand von 1,2 Prozent doch möglich sein, die Meldungen zu prüfen und bei Bedarf die entsprechenden Auszahlungen vorzunehmen.

Aus diesen Überlegungen empfehle ich Ihnen, bei Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe d dem Bundesrat zu folgen und dort dieses summarische Verfahren nicht weiterführen zu lassen. Im Übrigen sind es ja Kann-Bestimmungen. Ich erwarte natürlich vom Bundesrat, dass er die verlängerten Massnahmen nach Überprüfung der Angemessenheit, wenn nötig, zur Anwendung bringt.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Minderheit folgen.