Stark Jakob · Ständerat · 2021-12-01
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-01
Wortprotokoll
Der Volksentscheid am Wochenende war deutlich. Es ist nur folgerichtig, dass wir diese Gesetzgebung fortführen. Als ich heute Vormittag die Debatte verfolgte, hatte ich den Eindruck, dass es mehr oder weniger um Details ging. Wir sind uns einig. Die Hauptfrage müssen wir uns jetzt aber schon noch stellen: Wie lange soll das Covid-19-Gesetz gültig bleiben?
Es ist Dringlichkeitsrecht, es ist Sondergesetzgebung. Wir müssen uns überlegen, wie lange wir die Gültigkeit jetzt schon verlängern. Wie viel ist wirklich nötig? Reicht ein halbes Jahr? Brauchen wir wirklich ein ganzes Jahr? Ist das Vorsichtsprinzip eingehalten?
Die Entwicklung sieht zurzeit nicht so gut aus. Wir können aber davon ausgehen, dass die Covid-19-Wellen kleiner werden und dass Medikamente gegen Covid-19 entwickelt werden. Wir sollten uns vielleicht auch damit abfinden, dass bei grösseren Anlässen die Eigenverantwortung in Zukunft halt irgendwann wieder mehr spielt und dass ein gewisses Risiko getragen werden muss. Es wäre vertretbar, wenn wir den ganzen Schutzschirm und die ganzen Massnahmen bis Juni 2022 verbindlich festlegen würden. Wir alle wissen, dass wir in der Sommersession, wenn es nötig wäre, dieses Gesetz wieder verlängern könnten, dies aber wieder massgeschneidert nach der Situation, die dann bestehen wird.
Ich frage Sie auch, welches Signal wir der Bevölkerung aussenden wollen. Wollen wir der Bevölkerung wirklich sagen, dass das Parlament und der Bundesrat damit rechnen, dass das jetzt immer so weitergeht? Oder wollen wir vermitteln, dass wir eine Perspektive haben, dass wir an diese Perspektive glauben und trotzdem die Vorsicht walten lassen?
Ein Nebenaspekt: Ich möchte dem Bundesrat auch das Signal geben, dass er die Gesetzgebungstätigkeit im Rahmen der ordentlichen Gesetzgebung aufnehmen solle. Auch wenn uns diese Covid-Krise in kleinen Wellen vielleicht noch länger beschäftigt, müssen wir jetzt beginnen, die ordentliche Gesetzgebung anzupassen. Wir dürfen uns nicht daran gewöhnen, dass wir Sonderrecht, Dringlichkeitsrecht einfach so lange verlängern. Denken Sie auch an die finanziellen Folgen. Wenn wir jetzt schon alles bis Ende 2022 verlängern, gibt das finanzielle Auswirkungen, über die wir dann vielleicht in einem Jahr sagen: Das wäre eigentlich nicht nötig gewesen.
Dieses Gesetz ist gut so, es ist auch in der Bevölkerung verankert. Es geht jetzt um die Frage, wie lange es in Kraft bleiben soll. Unter Berücksichtigung aller Aspekte ist es verhältnismässig und zielführender, die Frist auf Juni 2022 zu begrenzen, sodass wir das Vorsichtsprinzip auch in diesem Fall vollumfänglich einhalten.
Ich bitte Sie deshalb, dem Einzelantrag zuzustimmen. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ein analoger Antrag schon bei der Mitberichtsdiskussion in der WBK diskutiert und abgelehnt wurde, aber nicht mit grosser Mehrheit, und dass er offenbar auch in der SGK diskutiert wurde. Es wäre ganz wichtig, und ich wünsche es mir, dass auch hier eine Diskussion stattfinden würde, denn diesen Punkt dürfen wir auch aus staatspolitischer Sicht nicht unterschätzen.