Dittli Josef · Ständerat · 2021-12-01
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-01
Wortprotokoll
Gerade die letzten Tage haben gezeigt, wie rasch und unberechenbar sich die Situation entwickeln kann. Plötzlich werden beispielsweise wieder kurzfristig Einreiserestriktionen verfügt - ein Kapitel, das wir schon längst geschlossen zu haben glaubten. Das Unklügste wäre es in dieser unüberblickbaren Situation, die Spielregeln in Bezug auf die Kurzarbeitsentschädigung für die betroffenen Unternehmen zu ändern. Wir wissen schlicht nicht, wohin die Reise geht.
Es gibt unbestritten Betriebe, die auch noch im Jahre 2022 Covid-19-bedingt auf Kurzarbeitsentschädigungen angewiesen sein werden und die es seit Beginn der Krise sind. Das summarische Verfahren hat es betroffenen Betrieben wie auch den zuständigen Amtsstellen bislang erlaubt, die administrativen Aufwendungen in Krisenzeiten so tief wie möglich zu halten. Wird Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe d nicht verlängert, so, wie es die Minderheit will, werden Unternehmen, sofern sie nach wie vor zum Bezug der Kurzarbeitsentschädigung berechtigt sind, neu das ordentliche Abrechnungsverfahren gemäss AVIG einhalten müssen. Diese Umstellung generiert sowohl für die Unternehmen wie auch für die kantonalen Arbeitslosenkassen einen teuren und unverhältnismässigen Systemwechsel mit entsprechend grossem Mehraufwand. Davon profitiert niemand.
Das Missbrauchspotenzial der Verlängerung des Verfahrens ist angesichts der erfreulicherweise stark gesunkenen Zahl pandemiebetroffener Unternehmen im Gesamtrahmen als gering einzuschätzen. Diese Verlängerung kostet den Bund [PAGE 1158] nichts, kostet die Kantone nichts, doch Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Amtsstellen werden dadurch entlastet. Unter der Berücksichtigung der schwierigen Covid-19-Situation spricht meines Erachtens nichts Namhaftes gegen eine Verlängerung.
Es sind nicht zuletzt auch viele Arbeitgeber und deren Verbände für die Weiterführung dieser Massnahme, namentlich beispielsweise der Schweizer Tourismus-Verband mit seinen vielen Subverbänden, von Gastrosuisse über Hotelleriesuisse bis hin zu Seilbahnen Schweiz und Zoo Schweiz. Es sind also verschiedenste Organisationen aus Tourismus und Wirtschaft der Auffassung, dass wir diese Bestimmung so weiterführen können.
Ich unterstütze deshalb die Beibehaltung von Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe d, um eine unnötige administrative Spitzkehre aus der Krise zu verhindern. Es ist richtig, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, das summarische Verfahren für auf Kurzarbeitsentschädigung angewiesene Unternehmen weiterhin anzuwenden. Inwiefern und wie lange der Bundesrat diesen Handlungsspielraum nützt - es ist eine Kann-Formulierung -, ist ihm letztendlich selber überlassen. Wichtig scheint mir, dass hier die ersten Monate des kommenden Jahres noch eine Rolle spielen könnten.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.