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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2002-12-13

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-13

Wortprotokoll

Es geht um die Beteiligung des Bundes und darüber hinaus auch der Kantone an der Prämienverbilligung in diesem System. Wir unterstützen die Mehrheit bezüglich den Überlegungen, anstelle der Festlegung des Bundesbeitrages über vier Jahre den Betrag der Kostenentwicklung in der obligatorischen Grundversicherung anzupassen und damit zu verbinden. Damit wird der Bundesbeitrag wie bei den anderen Sozialversicherungen gehandhabt. Das heisst, bei der AHV und der IV, als sozialpolitischen Grundelementen für unsere Bevölkerung, wird der Bundesbeitrag auf die Ausgabenentwicklung bezogen gehandhabt. Unserer Meinung nach sollte das auch für die Krankenversicherung gelten.

Als Ausgangslage ist nicht eine prozentuale Beteiligung genannt - im Unterschied zu AHV und IV -, sondern eine Summe, bei der man sich noch streiten kann, ob es mehr oder weniger sein soll. Die Überlegung stützt sich auf den Umstand, dass Bund und Kantone wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung im Gesundheitswesen haben. Auf Bundesebene kennen wir die Bestimmung, dass der Katalog der Grundversicherung dem Departement oder dem Bundesrat obliegt. In den Kantonen ist es so, dass die Spitalpolitik und damit der Einfluss auf die Kosten im stationären Bereich bei den Kantonen liegt. Das rechtfertigt es unserer Meinung nach, dieses alle vier Jahre stattfindende Gezerre um den Beitrag des Staates an das System zu beenden und das Ganze auf eine neue Ebene zu stellen. Wir verzichten darauf, diese Bestimmung weiterzuführen, und sagen, wir machen das gleich wie bei den anderen Sozialversicherungen.

Es geht dann vor allem auch darum festzulegen, auf welcher Höhe und mit welcher Summe begonnen werden soll. Hier sind wir der Meinung, dass der Antrag der Minderheit Stahl, auf einem etwas bescheideneren Niveau als Ausgangslage zu beginnen, der richtige wäre. Wir beantragen Ihnen, auch mit Rücksicht auf die Bundesfinanzen, hier mit einer kleineren Summe zu starten. Es geht also darum - damit das klar ist -, die Beteiligung des Staates an die Entwicklung der Gesundheitskosten anzubinden und anteilmässig gleich bleibende Prämienverbilligungen für Bund und Kantone einzuführen.

Zum Schluss noch eine Bemerkung zum Vorgehen, weil es dann vielleicht etwas kompliziert ist: Der Präsident beabsichtigt, zuerst die Frage des Eintretens auf den Bundesbeschluss 2 zu stellen. Das heisst, wenn man diesen Wechsel zu einer anteilsmässigen Beteiligung des Bundes will, wie wir ihn unterstützen und wie ihn die Mehrheit beantragt, muss man nicht auf den Bundesbeschluss 2 eintreten, weil man nachher dann die Höhe der Summe in Artikel 66 bestimmen kann. Nichteintreten heisst dann nicht, dass es kein Geld gibt, sondern dann kommt die Mehrheit der Kommission zum Zuge, die einen anderen Ablauf vorsieht. Damit das ganz klar ist, wollte ich mich dazu noch äussern.

Die SVP-Fraktion wird der Kommissionsmehrheit zustimmen und dann dem Antrag der Minderheit Stahl, um 150 Millionen Franken tiefer zu starten, als das der Ständerat vorsieht.