Germann Hannes · Ständerat · 2021-12-01
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-01
Wortprotokoll
In Anbetracht der "Wahnsinnspräsenz" hier im Saal versuche ich, mit meinem Votum nun noch die Nichtanwesenden davon zu überzeugen, dass sie der Minderheit folgen sollen. Spass beiseite!
Ich glaube, eigentlich sind wir uns alle einig; auch die Sprecherin der Mehrheit hat es gesagt. Selbstverständlich ist sich die Minderheit der Tragweite der Langzeitfolgen von Covid-19 bewusst. Man anerkennt auch den Bedarf, die Auswirkungen auf die Patienten zu untersuchen. Ich glaube zudem, dass wir die Tragweite der ganzen Covid-19-Situation gerade für die Langzeitpatienten ernst nehmen müssen. Das wird auch gemacht.
Nun ist die Frage: Braucht es diese Motion überhaupt noch? Das war im Grunde genommen die Differenz, die wir gehabt haben. In unserer Kommission haben wir nämlich das Postulat 21.3014, "Sicherstellung einer angemessenen Behandlung und Rehabilitation für Menschen mit Long Covid", eingereicht, durch das der Bundesrat aufgefordert wird, aufzuzeigen, inwiefern zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.
Die Stellungnahme des Bundesrates ist eigentlich erstaunlich: Einerseits weiss er um die anderen Vorstösse, ist auch bereit, sie zu behandeln, und wird einen Bericht vorlegen. Andererseits verweist er darauf, dass für die Begleitung von sogenannten Long-Covid-Fällen durch den Bund eine verfassungsmässige Grundlage notwendig wäre. Eine solche haben wir offenbar nicht, was ich einigermassen erstaunlich finde. Der Bundesrat verweist ausserdem auf die Zuständigkeit der Kantone ebenso wie darauf, dass in den Kantonen bereits entsprechende Gefässe existieren. Besonders erwähnt er die in den Kantonen bereits vorhandenen Anlaufstellen, beispielsweise im Kanton Zürich das Netzwerk Altea oder spezielle Sprechstunden in verschiedenen Spitälern.
In Erfüllung unseres Postulates 21.3014, "Sicherstellung einer angemessenen Behandlung und Rehabilitation für Menschen mit Long Covid", wird der Bundesrat dann darlegen, welche Massnahmen erforderlich sind, um die Behandlung und Therapie von Patientinnen und Patienten mit Long Covid sowie die Finanzierung von Behandlungs- und Therapieprogrammen für Betroffene sicherzustellen. Genau daran arbeitet der Bundesrat derzeit.
Mit Verweis auf die Forschung sei auch gesagt, dass es das Nationale Forschungsprogramm "Covid-19" gibt. Dort laufen seit August bereits drei Projekte zu diesem Thema.
Es ist also alles aufgegleist, läuft in die richtige Richtung, und trotzdem wollen Sie nochmals eine Motion an den Bundesrat weiterleiten. Er soll dasselbe dann noch einmal tun, obwohl keine Verfassungsgrundlage dafür besteht. Das finde ich etwas erstaunlich.
Die Minderheit macht Ihnen deshalb beliebt, nicht in Aktivismus zu verfallen, sondern bei den bewährten angesprochenen Instrumenten zu bleiben - wir haben alles, was es braucht - und dann, gemeinsam mit dem Bundesrat, rasch Lösungen zu entwickeln. Dafür braucht es aber diese Motion nicht mehr. Darum hat eine Minderheit sich entschieden, sie abzulehnen.