Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2021-12-01
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-01
Wortprotokoll
Es haben doch einige der werten Kolleginnen und Kollegen schon den Weg hierher gefunden. Ich äussere mich in Block 3 zuerst zur Minderheit Schwander, welche den Nachtrag II betrifft. Wir von der SP-Fraktion lehnen die Beschränkung der Mittel für die Impfoffensive auf 50 Millionen Franken, wie dies die Minderheit Schwander beantragt, ab.
Eine möglichst hohe Impfquote ist wesentlich dafür, dass eine Immunität erreicht wird und die Pandemie einmal ein Ende hat. Dazu braucht es noch einiges. So ist es zum Beispiel hilfreich, gerade in ländlichen Gebieten, wenn Impfungen vor Ort angeboten werden, zum Beispiel mit einem Impfmobil, und wenn die Kantone bei diesem Vorgehen auch unterstützt werden. Es braucht zusätzlich individuelle Information und Beratung. Es gibt Verbesserungspotenzial, und dieses können wir nützen. Wir müssen es nützen, damit die Spitäler nicht überlastet werden, damit die Gesundheitsversorgung aufrechterhalten werden kann, damit wir irgendeinmal aus den einschränkenden Schutzmassnahmen herauskommen.
Mit diesen Überlegungen lehnen wir auch den Antrag der Minderheit Nicolet zum Voranschlag ab. Diese Minderheit will die Gelder für die Tests nur unter der Voraussetzung freigeben, dass der Bund die Kosten für sämtliche in der Schweiz durchgeführten Tests übernimmt. Nach Angaben des Bundesrates würde dies Milliardenkosten verursachen. Dagegen sind die Kosten für die Impfungen, welche effizient sind und gegen das Virus wirken, mit 100 Millionen Franken um einiges tiefer.
Nicht übersehen dürfen wir, dass mit den beantragten nachgemeldeten Krediten auch 50 Millionen Franken für neue ambulante Therapien zur Behandlung von Covid-19 finanziert werden. Es gibt neue Behandlungsmöglichkeiten, deren rasche Beschaffung durch den Bund für die Bevölkerung von Vorteil sein kann. Der Bund leistet damit Wertvolles für eine gute Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, was wir von der SP-Fraktion sehr unterstützen.
Die Minderheit Sollberger beantragt eine Kürzung der Mittel für die Informationstätigkeit des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann. Dieser Minderheitsantrag hätte zur Folge, dass nicht nur die Informationstätigkeit, sondern auch die in der Legislaturplanung in Auftrag gegebene Gleichstellungsstrategie nicht umgesetzt werden könnte. Diese ist uns sehr wichtig, gerade im Bereich der Lohngleichheit, beispielsweise mit der Unterstützung der Unternehmen durch Beratung im Zusammenhang mit der Lohngleichheit oder mit der Lohngleichheitsanalyse mit Logib. Auch sehr wichtig bzw. sogar prioritär ist aus Sicht der SP-Fraktion die Bekämpfung von Gewalt an Frauen oder von häuslicher Gewalt.
Die Minderheit Schilliger will bei der Position 318.A290.0104, "Covid: Leistungen Erwerbsersatz", eine Halbierung des Betrags. In der Covid-19-Krise haben wir anders gehandelt. Wir haben immer vorsorglich die nötigen Mittel für mögliche Unterstützungen gesprochen. Es macht keinen Sinn, hier nur die Hälfte vorzusehen und dann im Laufe des Jahres einen Nachtragskredit zu beschliessen. Das braucht unnötig Zeit. Braucht es die Mittel nicht, werden sie nicht ausgegeben. Wenn es sie aber bräuchte, was in der momentanen Lage nicht auszuschliessen ist, dann würden sie zur Verfügung stehen.
Wir lehnen auch die Minderheit Egger Mike ab. Die Familienorganisationen sind auf zusätzliche Gelder angewiesen. Die Nachfrage nach Beratung und Unterstützung in Familienfragen ist hoch. Sie ist während der Pandemie noch gestiegen.
Schliesslich halte ich fest, dass die SP-Fraktion die von der Kommission beantragte Erhöhung des Beitrags für Kinderschutz und Kinderrechte ebenfalls unterstützt. Eine Ombudsstelle für Kinderrechte ist anerkannterweise eine Notwendigkeit und wurde vom UN-Kinderrechtsschutz wiederholt verlangt. Sie soll ja auch durch die Umsetzung der Motion Noser 19.3633 definitiv realisiert werden. Die heute bestehende privatrechtliche Ombudsstelle ist allerdings einzig eine Übergangslösung. Sie soll zwei Elemente sicherstellen: die rechtliche Beratung und Vermittlung direkt und unmittelbar für Kinder und Jugendliche, aber auch den Wissenstransfer an eine künftige öffentlich-rechtliche Ombudsstelle. Im weiteren Gesetzgebungsprozess muss im Einzelnen und unabhängig von dieser Übergangsphase über die Umsetzung der Motion entschieden werden.
Ich danke Ihnen, wenn Sie unseren Empfehlungen folgen.