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Hess Lorenz · Nationalrat · 2021-12-02

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-02

Wortprotokoll

Nach dem Covid-19-Gesetz ist vor dem Covid-19-Gesetz: Diesen Titel könnte man etwas salopp über diese Debatte setzen. Tatsächlich ist es auch erstaunlich, denn noch vor kurzer Zeit hätte wahrscheinlich niemand gedacht, dass wir heute anstelle vielleicht eines Pandemierückblicks einen Pandemieausblick machen müssen. Wir hätten nicht erwartet, dass wir statt einer Analyse jetzt nach vorne schauen müssen. Nach vorne schauen heisst auch planen, und in unserem Fall heisst planen eben auch verlängern. Wenn wir planen wollen, wenn wir bereit sein wollen, dann müssen wir verlängern. Das ist der Hauptinhalt dieser Vorlage. Noch im Sommer, vor einem halben Jahr, als man das Gefühl hatte, es sei alles schon ein bisschen vorbei, geschweige denn vor gut einem Jahr, als die Impfstoffe auftauchten, hätten wir nicht gedacht, dass wir über Verlängerungen sprechen müssen, wie wir das jetzt in dieser Gesetzesvorlage tun.

Nun aber zwingt uns die Realität, nach vorne zu schauen und zu planen. Zum einen sind es die Fallzahlen, die drastisch ansteigen; das ist uns allen bekannt. Zum andern haben wir es jetzt bereits in relativ kurzer Zeit mit einem zweiten mutierten Virus zu tun. Das macht die Lage nicht entspannter, sondern angespannter, und deshalb gilt es vorzubeugen. Dass dabei keine Freude aufkommt, ist klar. Es macht keine Freude und hebt die Stimmung nicht, wenn man an Negativszenarien denken muss. Es ist jedoch eine Pflicht - das gilt für die Politik wie auch für das Geschäftsleben -, sich mit negativen Szenarien oder eben auch mit schlechteren Entwicklungen auseinanderzusetzen. Wenn man das macht, dann trifft man Vorbereitungen. Was aber gar nicht geht und ganz schlecht ist, ist zu meinen, man könne mit dem Einschränken von Massnahmen oder mit der künstlichen Beendigung von Massnahmen die Pandemie beenden - auch wenn es menschlich ist, dass man denkt: aus den Augen, aus dem Sinn.

Mit dem Verschwinden der Massnahmen oder indem man Massnahmen Limiten setzt, setzt man leider nicht der Pandemie eine Limite. Es ist etwa, wie wenn man die Schmerztabletten in den Müll wirft und damit sicher ist, dass der Schmerz nie mehr zurückkommt. So ist es eben nicht. Deshalb ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass es sich sehr wohl lohnt oder, besser gesagt, sich nicht nur lohnt, sondern es auch unsere Pflicht ist, hier vorzubeugen, einen Schutzschirm aufzubauen, den wir - da sind wir uns dann wieder einig - hoffentlich nie brauchen werden.

Es gibt aber auch noch einen anderen wichtigen Grund, warum diese Verlängerungen wichtig und nötig sind. Wenn wir uns die mittlerweile schon zwei Jahre andauernden Debatten vor Augen führen, dann haben wir gemerkt, dass es immer einen von mehreren wunden Punkten gibt. Dieser eine wunde Punkt ist folgender: Man hatte das Gefühl, war davon überzeugt oder kritisierte zumindest, dass die Behörde, der Bundesrat, im rechtsfreien Raum selbstherrlich agiere. Deshalb ist es auch ein Gebot der Stunde, nicht nur vorauszuschauen, sondern gerade in diesem Bereich auch vorzubeugen. Wir möchten nicht, dass wir wieder zuschauen und kritisieren müssen, dass Bundesrat und Behörden ohne rechtliche Grundlagen agieren. Deshalb ist es wichtig, diese Grundlagen zu schaffen, immer im Bestreben und auch in der Hoffnung, dass wir sie dann nicht brauchen. Das ist mit allen vorbeugenden Massnahmen so. Zu dieser Überzeugung ist die Mehrheit der Kommission gekommen.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Kommission, überall den Mehrheitsanträgen, die klar zustande gekommen sind, zu folgen und dementsprechend logischerweise die Minderheitsanträge abzulehnen und vor allem Eintreten zu beschliessen.