Dobler Marcel · Nationalrat · 2021-12-02
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-02
Wortprotokoll
Sehr gerne nehme ich hier im Namen der FDP-Liberalen Fraktion zu den Anpassungen und Verlängerungen des Covid-19-Gesetzes Stellung.
Die Anpassung und Verlängerung des Covid-19-Gesetzes ist erforderlich, weil diverse Massnahmen und Unterstützungen zur Pandemiebekämpfung Ende dieses Jahres auslaufen. Wenn die Anpassungen mit der Schlussabstimmung am [PAGE 2288] 17. Dezember gutgeheissen werden, tritt das als dringlich erklärte Gesetz unmittelbar in Kraft und ist dem fakultativen Referendum unterstellt.
Aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion gibt es diverse unbestrittene Verlängerungen wie jene betreffend die Versorgung mit den wichtigen medizinischen Gütern, die Quarantäneerleichterungen für geimpfte Personen, die Aufrechterhaltung des Contact-Tracings und des Testsystems und die Möglichkeit von Grenzschliessungen. Das Gesetz enthält auch die Anpassungen für die Verlängerung der Bestimmungen im Epidemiengesetz bezüglich der Ordnungsbussen und der Nutzung der Swiss-Covid-App.
Umstritten für uns als Wirtschaftspartei sind die Verlängerungen der wirtschaftlichen Sonderhilfen aufgrund der Covid-19-Krise. Nachdem es einige Zeit in Anspruch nahm, die Wirtschaft und die Arbeitnehmer in dieser Krise zu unterstützen, stellt sich nun die Frage, welches denn der Zeitpunkt ist, um die Sonderhilfen auslaufen zu lassen. Es ist klar, dass die epidemiologische Situation bis im April angespannt sein und sich dann bis Ende Oktober entspannen wird, bevor sie sich im November 2022 wieder verschärfen wird. Da Covid-19 auch 2022 nicht verschwinden wird, könnten diese Sonderhilfen auch im nächsten Jahr verlängert werden. Es stellt sich also die Frage, ab wann Firmen sich an die neue Situation anpassen müssen oder ob der Bund bis auf Weiteres die Rolle einer Pandemieversicherung übernimmt.
Wenn der Bund Betriebsschliessungen anordnet, das Arbeiten verbietet, sind Sonderhilfen angebracht. Geht es aber um Umsatzverluste aufgrund der Pandemie, obwohl es keine Betriebsschliessungen mehr gibt, kann eine staatliche Pandemieversicherung nicht auf ewig weitergeführt werden. Niemand kann ausschliessen, dass heute in einem Jahr 3G nicht auch ein Thema sein wird. Es ist eine Tatsache: Wenn man die Sonderhilfen in aller Breite weiterführt, schwächt man die Anreize dafür, dass betroffene Unternehmen sich anpassen und ihre Resilienz stärken.
Aber wie ist die aktuelle wirtschaftliche Situation in der Schweiz? Im dritten Quartal hat das BIP um 1,7 Prozentpunkte zugelegt. Es übertrifft nun wieder das Vorkrisenniveau. Dass sich die Schweizer Wirtschaft so schnell wieder von den beiden bisherigen Lockdowns erholt hat, ist sehr positiv. Auch ist im letzten Jahr aufgrund der staatlichen Hilfen ein Rückgang der Firmenkonkurse zu verzeichnen. Diese Entwicklung lässt sich nur mit Strukturerhaltung erklären, welche zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Sonderhilfen auslaufen, wieder kompensiert wird. Auch in diesem Jahr scheint dieser Trend weiterzugehen.
Während der Bundesrat auch im nächsten Jahr für alle epidemischen Szenarien gewappnet sein muss und über die entsprechenden gesundheitspolitischen Instrumente verfügen sollte, gibt es aus unserer Sicht aktuell keinen Grund für die Verlängerung der wirtschaftlichen Sonderhilfen, welche im Zusammenhang mit den Lockdowns eingeführt wurden. Der Bund sollte sich wieder auf die normalen Wirtschaftshilfen beschränken, die ausserhalb des Covid-19-Gesetzes geregelt sind; dies auch aufgrund der Zertifikatspflicht, die dazu führt, dass es nun nicht mehr zur Schliessung von Betrieben kommt.
Wir von der FDP-Liberalen Fraktion sind gegen die Verlängerung der Sonderhilfen. Wir sind aber bereit - dies als Kompromiss, aber auch wegen der unsicheren epidemiologischen Lage -, die Sonderhilfen mit Ausnahme des Sports und des Kulturbereichs bis maximal Mitte Jahr zu verlängern. Wir wollen einen pragmatischen Weg gehen, indem wir auf die Entwicklungen reagieren. Einfach alles auf Vorrat verlängern wollen wir deshalb nicht. Wir wollen lieber gegen Mitte Jahr eine Standortbestimmung machen.
Wir haben die Impfung, den Booster, bald konventionellen Impfstoff und vermutlich auch bald Medikamente, und wir wissen, wie wir uns zu verhalten haben. Sollte es unerwartet zu einem Lockdown kommen, bliebe dem Parlament im dringlichen Verfahren genug Zeit, Anpassungen vorzunehmen. Es ist wichtig, dass durch das Auslaufen der Massnahmen für Firmen der Anreiz geschaffen wird, sich anzupassen.
Die Erweiterung der Sonderhilfen und auch die Übernahme der Testkosten verursachen Kosten in Milliardenhöhe. Die FDP-Liberale Fraktion ist in der aktuellen Situation gegen eine Impfpflicht, gegen eine 2G-Regel und gegen Kapazitätsbeschränkungen. In Artikel 1a werden wir den Antrag der Minderheit de Courten trotzdem ablehnen, weil gleichzeitig eine Gleichsetzung von Getesteten und Geimpften gefordert wird. Aufgrund dieser Gleichstellung wären Quarantäneerleichterungen für Geimpfte nicht mehr möglich.
Die FDP-Liberale Fraktion beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Wir werden die Verlängerung der wirtschaftlichen Sonderhilfen und die Veröffentlichung der Verträge der Impfstoffhersteller ablehnen. In der Gesamtabstimmung wird eine Mehrheit unserer Fraktion gemäss aktuellem Stand die Gesetzesanpassungen ablehnen.