Fässler Daniel · Ständerat · 2021-12-02
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-02
Wortprotokoll
Unser Kommissionsberichterstatter hat in seinem Votum zum Eintreten gesagt, es gehe mit [PAGE 1176] der heutigen Vorlage zur Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz darum, Lücken zu schliessen. Ich glaube, dass der Einzelantrag Wicki richtigerweise ebenfalls hier ansetzt und versucht, eine Lücke zu schliessen. Wie der Kommissionsberichterstatter gesagt hat - das entspricht auch meiner Erinnerung -, haben wir uns in der Kommission nicht darüber unterhalten, ob hier eine Lücke entsteht, die es noch zu schliessen gilt.
Kollege Burkart hatte mit der parlamentarischen Initiative Burkart 17.405, "Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe", darauf hingewiesen, dass die Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe nur bis Ende Juni 2020 wirken würden. Er hatte damals mit der parlamentarischen Initiative beantragt, eine Verlängerung bis Ende 2030 vorzunehmen. Das Parlament entsprach diesem Antrag nicht, dies mit Blick darauf, dass der Bundesrat in der Vorlage zur Totalrevision des CO2-Gesetzes dieses Thema aufnahm und in einem neuen Kontext behandeln wollte. Der Nationalrat nahm dann eine kurze Verlängerung bis Ende 2021 vor, in der Annahme, das totalrevidierte CO2-Gesetz könne Anfang 2022 in Kraft treten. Nachdem klar wurde, dass dieser Fahrplan nicht aufgeht, hat unser Rat - interessanterweise exakt vor zwei Jahren, am 2. Dezember 2019 - beschlossen, die Steuererleichterungen bis Ende 2023 zu verlängern. Unser Rat ging damals um ein Jahr über die Prognose bezüglich des Inkrafttretens des CO2-Gesetzes hinaus, um - ich habe das Amtliche Bulletin nochmals konsultiert - für die inländischen Biogasproduzenten Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen.
Ich glaube, dieses Argument, das unseren Rat damals dazu bewogen hat, die Verlängerung vorzunehmen, gilt auch heute noch. Der Antragsteller, Ständerat Wicki, beantragt jetzt "nur" eine Verlängerung bis Ende 2024, um eine Parallelität mit den übrigen Reduktionszielen zu erreichen. Ich denke, das ist richtig. Wir als Parlament sind dann aber auch in der Pflicht, dieses Thema bei der neuen Vorlage zu behandeln und mit einer nachhaltigen Lösung irgendwie zu einem Ende zu bringen.
Ich erlaube mir noch eine Bemerkung zur Feststellung des Antragstellers, dass das Ganze kostenlos zu haben sei, denn da habe ich eine etwas andere Beurteilung. Ich meine, das führt zu Ertragsausfällen - zu Ausfällen also, die irgendwie wieder zu decken sind. Sie sind zu decken über Steuern auf Benzin und Diesel. In diesem Sinn ist es nicht kostenneutral.
Aber trotzdem erachte ich es als richtig, dass wir dem Einzelantrag zustimmen.