Germann Hannes · Ständerat · 2021-12-02
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-02
Wortprotokoll
"Gentechnikgesetz. Änderung": So heisst dieses Geschäft. Es geht um die Verlängerung des GVO-Moratoriums.
Zunächst zur Ausgangslage: Das Gentech-Moratorium untersagt das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau, dies seit 2005. Es ist als Folge der angenommenen Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" im Jahr 2005 eingeführt und inzwischen weitere drei Mal für vier Jahre verlängert worden. Nun läuft das Moratorium am 31. Dezember 2021 aus. In seiner Botschaft vom 30. Juni 2021 beantragt der Bundesrat, das GVO-Moratorium ein viertes Mal zu verlängern. Der Nationalrat hat diesem Antrag in der Herbstession mit 144 zu 27 Stimmen bei 19 Enthaltungen zugestimmt und somit die Verlängerung [PAGE 1177] des Moratoriums bis 2025 gutgeheissen. Der Schwesterrat hat auch ein Postulat angenommen, das den Bundesrat noch zu zusätzlichen Abklärungen verpflichtet.
Zum Verlauf der Beratungen in der WBK-S: Wir haben das Gentechnikgesetz (20.049) sowie die damit zusammenhängenden Geschäfte anlässlich unserer beiden Sitzungen im Oktober und November intensiv beraten. Sie sind erwähnt worden: die Standesinitiative Waadt, die Motion Aebi Andreas, das Postulat der WBK-S zu den Züchtungsmethoden und zur Genom-Editierung sowie die auf der Fahne aufgeführte Petition der Kleinbauern-Vereinigung. Die Konferenz der Kantonsregierungen hat unsere Kommission gebeten, die zuständige Landwirtschaftsdirektorenkonferenz zur Vorlage anzuhören. Wir sind dem Wunsch nachgekommen und haben deren Generalsekretär angehört. Darüber hinaus hat Ihre WBK mit sechs weiteren Persönlichkeiten Hearings zu den Möglichkeiten respektive Chancen und Risiken neuer Züchtungstechnologien wie der Genom-Editierung durchgeführt. Angehört wurden der Präsident des ETH-Rates, Vertreter des Center for Integrative Genomics der Universität Lausanne, des Institute of Agricultural Sciences der ETH Zürich, der Akademie der Naturwissenschaften sowie des Schweizerischen Bauernverbandes und ein Saatgutzüchter, nämlich die Delley Samen und Pflanzen AG, sowie ein Biotechnologe von Scienceindustries.
Dies haben wir gemacht, nachdem unsere Schwesterkommission bereits Vertretungen der Akademie der Naturwissenschaften, der ETH Zürich, der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich, des Schweizerischen Bauernverbandes, der Schweizer Allianz Gentechfrei, des Forschungsinstituts für biologischen Landbau, der Stiftung Konsumentenschutz, des Migros-Genossenschaftsbundes und der Universität St. Gallen angehört hatte. Ich habe Ihnen diese Aufzählung gemacht, um zu zeigen, dass wir uns intensiv mit dieser Vorlage auseinandergesetzt haben. Wir wollten es - dies vorweg - vermeiden, den Eindruck zu erwecken, man verlängere dieses Moratorium automatisch, sozusagen reflexartig, oder einfach der Gewohnheit folgend um vier Jahre.
Die Beratungen innerhalb der Kommission mit Bundesrätin Sommaruga und den Fachleuten aus der Verwaltung sind sehr konstruktiv, zuletzt allerdings, beim Endergebnis, dann doch noch kontrovers verlaufen; wir kommen darauf zurück. Einigkeit herrscht in der Einschätzung, dass es eine Lösung braucht, zumal das Moratorium per 31. Dezember 2021 ausläuft. Darum plädieren wir für eine Verlängerung des Moratoriums um vier Jahre, dies basierend auf den grundsätzlichen Einschätzungen, die wir mit dem Bundesrat, den Kantonen und breiten Kreisen aus der Vernehmlassung vom Schweizerischen Bauernverband bis zu Konsumentenorganisationen teilen.
Seit Beginn des Moratoriums und offensichtlich bis heute überwiegt die Ansicht, dass die volle Akzeptanz für gentechnisch veränderte pflanzliche und tierische Erzeugnisse aus Landwirtschaft, Gartenbau und Waldwirtschaft nicht oder zu wenig gegeben sei. Daran hat sich bis heute nichts Grundlegendes verändert, auch wenn die Forschung deutlich weiter ist. Bei den Produzenten könne, so sagen es die Befürworter des Moratoriums, kein grösseres Interesse an gentechnisch veränderten Sorten festgestellt werden. Konsumentinnen und Konsumenten erachten GVO-freie Produkte weiterhin als ein positiv besetztes Verkaufsargument.
Auch dass der Umgang mit den Folgen des Klimawandels eine möglichst breite Sortenvielfalt erfordert, ist unbestritten. Einig scheint man sich auch darin zu sein, dass die Forschung an und mit GVO bis hin zu Freisetzungsversuchen auch künftig möglich bleiben muss. Denn nur dann funktioniert die im Gentechnikgesetz verankerte Kaskade in drei Schritten: 1. Forschung, 2. Freisetzungsversuche, 3. Inverkehrbringen. Hier stellte sich der Kommission allerdings die erste sehr kritische Frage: Ist das in der Schweiz überhaupt noch möglich, wenn der Bundesrat moderne Züchtungsmethoden wie jene mit der Genschere, das sogenannte Genom-Editing, dem Gentechnikgesetz unterstellen will?
Es deutet einiges darauf hin, dass eben doch nicht alles beim Alten geblieben ist. Es ist unter anderem zum Beispiel der Verein "Sorten für morgen" gegründet worden, der auch einen Brief an die Kommission geschrieben hat. Die Gründungsmitglieder dieses Vereins sind folgende Unternehmen und Organisationen, ich zähle einige davon auf: Blueberry Schweiz AG, Coop Genossenschaft, Delley Samen und Pflanzen AG, Denner AG, Fenaco Genossenschaft, IP Suisse, Konsumentenforum, Migros-Genossenschaftsbund, Schweizer Obstverband, Verband Schweizer Gemüseproduzenten, Swisscofel und die Vereinigung Schweizerischer Kartoffelproduzenten. Dieser Verein macht sich grosse Sorgen über den Verlauf der ganzen Debatte, namentlich im Nationalrat, wo man das Moratorium einmal mehr automatisch um vier Jahre verlängert hat. Es wurde dort auch ein Postulat in Auftrag gegeben, das dem Bundesrat und den Playern genügend Zeit verschafft, um eine Stellungnahme abzugeben. Damit waren wir in der Kommission - so viel vorweg - nicht zufrieden.
In der Botschaft zum Gentechnikgesetz hält der Bundesrat fest, dass er es weiterhin ablehne, eine eigene gesetzliche Grundlage zu schaffen, um gewisse genomeditierte Pflanzen von der Anwendung des Gentechnikgesetzes auszunehmen. Oder andersherum gesagt: Mit der Unterstellung der Genschere unter das Moratorium wirft der Bundesrat willkürlich eine wissenschaftlich fundierte Technologie in den politisch verbrannten GVO-Topf, wie das von der einen Seite betont worden ist.
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit darf es aber nicht sein, dass die mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Arbeit zweier internationaler Forscherinnen einfach pauschal mit einem Verbot belegt wird. Ganz im Gegensatz dazu stehen andere Standorte wie etwa das Vereinigte Königreich, das inzwischen die Freiheiten des Brexit nutzt und mit der Gen-Editierung arbeitet, oder vielleicht sogar die EU; ich verweise auf den Green Deal und andere Überlegungen, die offenbar ein Umdenken in Gang bringen. Dort kann es dann sehr schnell gehen. Dann stehen wir Schweizer mit unserer Hyper-Igelmentalität schon etwas quer in der Landschaft. Denn diese Mentalität würde die Fortführung der bahnbrechenden Arbeit in der Schweiz möglicherweise für Jahrzehnte blockieren. Wissenschaftlich ist das jedenfalls nicht begründbar, und es entbehrt auch jeglicher Evidenz.
In unserem Hearing ist klar geworden, dass unsere Forschungsinstitutionen - von der ETH über Scienceindustries bis hin zu Agroscope - mit der quasiautomatischen Verlängerung und insbesondere auch mit der Ausweitung des Moratoriums auf bahnbrechende Züchtungsmethoden nicht einverstanden sind. Nun mögen Sie einwenden, das liege in der Natur der Forscherinnen und Forscher. Mag sein. Die Aussage des Vertreters des bedeutenden Samenproduzenten Delley Samen und Pflanzen AG muss uns allerdings zu denken geben. Ich zitiere diesen Herrn: "Heute sind zwar Feldversuche möglich, aber es ist unrealistisch, unter den gegenwärtigen Auflagen ein Zuchtprogramm durchzuführen. Ich kann heute also nicht züchten." Das sagt er als einer von über tausend Saatgutproduzenten in unserem Land. Auch er kann die Ausweitung des GVO-Moratoriums auf die neuen Technologien absolut nicht nachvollziehen.
Derartige Aussagen haben in der Kommission den Wunsch nach einer verträglichen Gesetzeslösung geweckt, die nicht nur den Anliegen in Bezug auf möglichst schädlingsresistente Produkte, sondern auch jenen in Bezug auf Umwelt- und Gewässerschutz, Pflanzenschutz und Biodiversität entgegenkommt. Denn gerade auch mit dem Blick auf den Klimawandel sind wir gut beraten, die Chancen der neuen Züchtungstechnologien zu wahren und zu nutzen.
Im Auftrag der WBK-S hat die Verwaltung Änderungsvorschläge für das Gentechnikgesetz ausgearbeitet, um den Geltungsbereich des Moratoriums auf Organismen, die artfremdes Erbmaterial enthalten, zu beschränken. Im Rahmen der Bewilligungsverfahren sollte auch der Mehrwert der Produkte, die auf diese Weise neu zugelassen werden könnten, berücksichtigt werden. Die Verwaltung hat dann zwei Varianten ausgearbeitet. Wir haben uns letztlich für diejenige entschieden, die jetzt bei Artikel 37a als Absatz 2 auf der Fahne aufgeführt ist. Dieser Absatz 2 wird hinzugefügt. Sie sehen das auf der Fahne; ich brauche Ihnen nicht alles genau [PAGE 1178] vorzulesen. Es geht eben darum, für Organismen, die kein transgenes Erbmaterial eingefügt erhalten haben, Ausnahmen zu machen. Die Unterschiede müssen entsprechend dargelegt werden. Auch der Mehrwert muss nachgewiesen werden. Die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit und die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich würden dann diese Gesuche für Ausnahmen beurteilen. Sie sehen, dass also auch mit unserer Variante die Hürde doch sehr hoch gelegt ist. Aber sie macht es nicht unmöglich, auch etwas bewilligt zu kriegen. Es ist auch für die Forschung von grosser Bedeutung, dass die Forschungsarbeit nicht umsonst ist, weil sie im Land nicht angewendet werden kann. Man muss dann plötzlich aufs Ausland ausweichen. Das wäre doch sehr, sehr bedauerlich.
Die Kommission hat sich dann denkbar knapp, mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, für diese Ergänzung im Gentechnikgesetz entschieden. Es soll dies eine ganz moderate, vorsichtige Öffnung sein, die aber der Entwicklung auf dem weltweiten Forschungsplatz Rechnung trägt und mit der auch sichergestellt werden kann, dass die Schweiz in Forschung und Produktion nicht abgehängt wird und plötzlich noch stärker vom Ausland abhängig wird.
Ich bitte Sie darum, im Sinne der einhelligen Kommission auf die Vorlage einzutreten, sie im Sinne der Kommissionsmehrheit zu bereinigen und das Gentechnikgesetz in der Gesamtabstimmung anzunehmen.
Ich werde weitere Ausführungen zu den Details unseres Antrages machen, sollte das erforderlich sein. Wenn das nicht der Fall ist, hat die Schwesterkommission auch die entsprechenden Berichte der Verwaltung zur Verfügung, aus denen die Details ersichtlich sind.